Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung

  • Guten Tag,

    folgender Fall: Mieter M hat der Nebenkostenabrechnung von Vermieter V widersprochen und nicht den vollen Nachzahlungsbetrag sondern nur einen Teil gezahlt.

    Als Begründung werden formale Fehler (falscher Abrechnungszeitraum) und Rechenfehler (falsche Verteilerschlüssel, geringe Abweichungen aller Kosten je nachdem ob anteilig für 121/366 Tage oder 4/12 Monate gerechnet wird) angegeben.

    Würdet ihr diesen Widerspruch als gerechtfertigt ansehen?

  • Guten Tag,

    ich bin Mietrechts-Laie und habe keine Ahnung - aber es klingt schon unrecht was dein Vermieter da gemacht hat.

    Wegen des Verteilschlüssels - was war damit falsch bzw. wurden deine Heizkosten zu 100% nach Verbrauch abgerechnet?

    Gruß,

    Mieter3001

  • Würdet ihr diesen Widerspruch als gerechtfertigt ansehen?

    Das kann man so nicht beantworten, da man zuerst mal die Belege sehen müsste, zumindest die Eigentümer Abrechnung durch die Hausverwaltung. Man hätte aber auch gar nichts zahlen müssen, denn der Abrechnungszeitraum muss 12 Monate umfassen, und wenn der Vermieter davon abweicht, ohne einen sachlichen und sinnvollen Grund anzugeben, ist eine Abrechnung formell unwirksam.

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