Guten Tag,
folgender Fall: Mieter M hat der Nebenkostenabrechnung von Vermieter V widersprochen und nicht den vollen Nachzahlungsbetrag sondern nur einen Teil gezahlt.
Als Begründung werden formale Fehler (falscher Abrechnungszeitraum) und Rechenfehler (falsche Verteilerschlüssel, geringe Abweichungen aller Kosten je nachdem ob anteilig für 121/366 Tage oder 4/12 Monate gerechnet wird) angegeben.
Würdet ihr diesen Widerspruch als gerechtfertigt ansehen?