Mahnung über 6.459,71 € – aber keine gültige Nebenkostenabrechnung

  • 📩 Mein Fall – zusammengefasst:

    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und hoffe auf eure Einschätzung – mein Mietfall zieht sich nun über Jahre, und ich komme allein nicht mehr weiter.

    Ich habe kürzlich eine „letzte Mahnung“ vom Immobilienbüro über 6.459,71 € erhalten. Die angeblichen „Mietrückstände“ bestehen fast vollständig aus Nebenkostennachforderungen, Mahngebühren und Zinsen – nicht aus offener Kaltmiete. Die Hintergründe sind leider sehr vielschichtig.
    🔎 Was bisher geschah:

    Die Nebenkostenabrechnungen wurden zwar formell fristgerecht zugestellt, sind aber seit 2017 inhaltlich falsch.

    Es wurden mehrfach falsche Wohnungsnummern, fehlerhafte Quadratmeterangaben und vertauschte Einheiten verwendet.

    Die ersten Abrechnungen wurden von der Hausverwaltung sogar zurückgezogen, aber nie korrigiert oder ersetzt.

    2019 erhielt ich schriftlich die Aussage:

    „Wir wissen, dass die Abrechnung nicht korrekt ist – zahlen Sie bitte trotzdem.“
    Ich habe daraufhin nicht gezahlt und versucht, Hilfe zu bekommen.

    Ab Januar 2023 wurden monatlich 69 € zusätzlich zur Miete verlangt, ohne formelle Ankündigung oder Begründung.
    Diese Erhöhung wurde weder vom Jobcenter anerkannt noch vertraglich korrekt eingeführt.

    Ich habe gegen alle Abrechnungen und Forderungen schriftlich Widerspruch eingelegt – zuletzt mit Fristsetzung zur Klärung bis 05.08.2025.

    Bis heute kam keine Reaktion auf meine Schreiben. Nur neue Mahnungen.

    Eine Anwältin hatte ich kurzzeitig eingeschaltet – sie hat nur formell geprüft und meinte pauschal, ich müsse wohl zahlen. Inhaltlich geprüft wurde nichts.

    Der Mieterverein hat mir die Unterstützung verweigert und meine Mitgliedschaft beendet.

    Ich lebe hier seit Jahren mit meinem Kind (wir waren bis Anfang 2024 ein 2-Personen-Haushalt). Viele der Verbrauchswerte (Wasser, Müll etc.) passen nicht zu einem Haushalt mit einem minderjährigen Kind und sind viel zu hoch angesetzt.

    📊 Übersicht der geforderten Nachzahlungen:
    Abrechnungsjahr Nachzahlung (€)
    2019 1.504,05 €
    2020 2.036,47 €
    2021 2.056,01 €
    2022 3.231,25 €
    2023 2.611,32 €

    📌 Gesamtsumme aller Nachforderungen: 11.439,10 €

    ➡️ Die aktuelle Mahnung über 6.459,71 € bildet nur einen Teil davon ab – vermutlich als zusammengesetzte Einzelposten mit Mahngebühren und Zinsen.
    🔥 Weitere gravierende Abrechnungsfehler:

    🔻 Heizkosten wurden pauschal als Festbetrag abgerechnet, obwohl laut Heizkostenverordnung (HKVO) eine verbrauchsabhängige Abrechnung Pflicht ist. Es wurde nie eine individuelle Erfassung durchgeführt.

    🔻 Die im Haus befindlichen Gewerbeeinheiten wurden nicht separat erfasst oder berücksichtigt, wodurch die Gesamtkosten offenbar ungerecht auf die Wohnmieter verteilt wurden.

    🔻 In meiner Wohnung wird das Warmwasser dezentral erzeugt (z. B. Boiler), dennoch wird ein zentraler Warmwasseranteil berechnet, der real gar nicht anfällt.

    🔻 Die Umlageschlüssel wechseln teils zwischen den Jahren, sind nicht nachvollziehbar dokumentiert, und es fehlen Beleglisten.

    📌 Meine Fragen:

    Was tun, wenn formelle Abrechnungen nachweislich auf falschen Flächen, Daten, Einheiten und Umlageschlüsseln beruhen?

    Darf ein Vermieter sagen „Wir wissen, es ist falsch – zahlen Sie trotzdem“ – und das auch noch schriftlich?

    Muss ich eine monatliche Erhöhung der Vorauszahlung akzeptieren, wenn keine offizielle Ankündigung oder Zustimmung vorliegt?

    Wie gehe ich mit einer Mahnung um, obwohl ich bereits fristgerecht widersprochen habe – mehrfach – und keine Antwort erfolgt ist?

    Ich habe alle Unterlagen vollständig geordnet:
    ➡️ Abrechnungen, Kontoauszüge, schriftliche Widersprüche, E-Mails, Mahnungen etc.
    Ein Beratungshilfeantrag beim Amtsgericht ist gestellt, aber noch offen.

    Ich bin für jede fundierte Einschätzung, rechtliche Bewertung oder ähnlichen Erfahrungsbericht sehr dankbar.
    Die Situation belastet mich seit Jahren – ich will es endlich korrekt klären.

    Vielen Dank fürs Lesen 🙏
    Abrechnung_Des_Grauens


    Korrektur zur monatlichen Erhöhung:
    Entgegen der Annahme, es wären „nur 69 € monatlich mehr“, wurde die Vorauszahlung tatsächlich von 150 € auf 328 € erhöht – ohne formelle Mitteilung. Diese Erhöhung wurde nie schriftlich angekündigt oder vertraglich fixiert, sondern nur rückwirkend abgerechnet und mit Nachforderungen versehen.

  • Da scheinen ja einige Fehler gemacht worden zu sein, und das auf beiden Seiten. Schade, dass das nie geklärt werden konnte.

    Nebenkostenabrechnungen wurden zwar formell fristgerecht zugestellt

    Die formelle Korrektheit der Abrechnungen wäre zunächst mal zu prüfen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Denn formell falsche Abrechnungen sind gegenstandslos, wie wenn man keine erhalten hat. Alles andere sind inhaltliche Fehler, die man dann ebenfalls anschauen und darauf reagieren muss.

    Wir wissen, dass die Abrechnung nicht korrekt ist – zahlen Sie bitte trotzdem.

    Die zurück gezogenen Abrechnungen? Das ist natürlich widersprüchlich, diese sind dann ebenfalls gegenstandslos, oder zumindest inzwischen verjährt.

    Ab Januar 2023 wurden monatlich 69 € zusätzlich zur Miete verlangt, ohne formelle Ankündigung oder Begründung.

    Diese Aussage ist widersprüchlich. Wenn etwas verlangt wird, dann muss es doch ein Schreiben dazu geben.

    Bis heute kam keine Reaktion auf meine Schreiben. Nur neue Mahnungen.

    Möglicherweise zurecht. Denn es ist nach dem Gesetz so, dass man 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit hat, Einwände dagegen geltend zu machen. Es wäre nun zu prüfen, ob dies erfolgt ist. Wenn nein, muss der Vermieter die Einwände nicht mehr berücksichtigen und kann die volle Nachzahlung fordern (sofern die Abrechnungen formell korrekt sind wie oeben gesagt).

    passen nicht zu einem Haushalt mit einem minderjährigen Kind und sind viel zu hoch angesetzt

    Das ist kein sachlicher Einwand. Darauf muss ein Vermieter gar nicht reagieren. Bei einem Einwand muss man genauer sagen, was falsch ist.

    Was tun, wenn formelle Abrechnungen nachweislich auf falschen Flächen, Daten, Einheiten und Umlageschlüsseln beruhen?

    Einwände gegen die Abrechnung schreiben, in der man konkret aufführt, was genau falsch ist.

    Darf ein Vermieter sagen „Wir wissen, es ist falsch – zahlen Sie trotzdem“

    Ja, zumindest einen Teil des Betrags. Man muss sich als Mieter selber ausrechnen, der unter Berücksichtigung der Fehler heraus kommt, und den schuldet man dann auch. Einfach komplett ga nichts zahlen, geht nicht, außer es gäbe einen Grund für ein Zurückbehaltungsrecht, das man aber auch wiederum aktiv geltend machen müsste.

    Muss ich eine monatliche Erhöhung der Vorauszahlung akzeptieren, wenn keine offizielle Ankündigung oder Zustimmung vorliegt?

    Das wäre zu prüfen, ob keine Erhöhung vorliegt, vielleicht unter gegangen in den ganzen Abrechnungen.

    Wie gehe ich mit einer Mahnung um, obwohl ich bereits fristgerecht widersprochen habe

    Das hängt von dem bereits erläuterten Dingen ab, also ob die Abrechnung formell korrekt ist und ob die Einwände innerhalb der 12 Monate sachlich bedründet dem Vermieter zugegangen sind. Hat man als Mieter da irgend was versäumt, schuldet man das Geld trotzdem und der Vermieter würde eine Klage gewinnen. Daher muss alles geprüft werden und man kann hier keine pauschale Antwort geben.

  • Danke für die differenzierte Rückmeldung – ich gehe gern nochmal auf die einzelnen Punkte ein:

    Zitat

    „Nebenkostenabrechnungen wurden zwar formell fristgerecht zugestellt“

    Das ist strittig. Einige Abrechnungen wurden nachträglich schriftlich zurückgezogen, andere enthalten gravierende formelle Mängel:

    • falsche Wohnfläche (mal 26 m², mal 70 m², mal 84 m² – je nachdem, ob ich als eine oder zwei Wohneinheiten geführt werde),
    • fehlende Verbrauchswerte trotz Funkzähler (dazu weiter unten mehr),
    • keine nachvollziehbaren Umlageschlüssel,
    • wiederkehrende Positionen ohne Erläuterung,
    • fehlende Belege trotz mehrfacher Aufforderung.

    Ich habe die Wohnung selbst (nach bestem Wissen) ausgemessen – real sind es ca. 62–65 m², die Verwaltung legt aber willkürlich verschiedene Flächen zugrunde, ohne jemals eine korrigierte Flächenberechnung vorgelegt zu haben.

    Zitat

    „Wir wissen, dass die Abrechnung nicht korrekt ist – zahlen Sie bitte trotzdem.“

    Diese Formulierung stammt 1:1 aus einem offiziellen Schreiben der Verwaltung, datiert nach der Rücknahme der Abrechnungen 2017/18.
    Im Schreiben zur Abrechnung 2019 wurde wörtlich eingeräumt, dass diese nicht korrekt sei – aber dennoch zur Zahlung aufgefordert.

    Ich sehe das als grob widersprüchlich: Entweder ist eine Abrechnung gültig und korrekt – dann ist sie fällig. Oder sie ist fehlerhaft – dann muss sie korrigiert werden, nicht vollstreckt.

    Zitat

    „Ab Januar 2023 wurden monatlich 69 € zusätzlich verlangt, ohne formelle Ankündigung.“

    Das ist so passiert. Es kam kein Schreiben, keine Anpassungsmitteilung, kein neuer Vorauszahlungsplan.
    Ich habe die Miete + 150 € NK-Vorauszahlung gezahlt – wie vertraglich vereinbart.
    Im System der Verwaltung scheint aber plötzlich eine neue Vorauszahlung von 328 € hinterlegt worden zu sein – später sogar 428 €. Und diese Differenz von z. B. 69 € wird jetzt gemahnt – obwohl nie eine formelle Grundlage dafür geschaffen wurde.

    Zitat

    „Bis heute kam keine Reaktion auf meine Schreiben – nur Mahnungen.“

    Das stimmt – trotz mehrfacher schriftlicher Einwände (auch fristgerecht). Es kam keine Reaktion, keine Belegübersendung, keine Klärung – nur immer neue Mahnungen auf Basis nicht erklärter Zahlen.

    Zitat

    „Einwände müssen sachlich begründet sein.“

    Sind sie – mehrfach habe ich schriftlich auf die Widersprüche hingewiesen:

    • Falsche Flächen,
    • pauschale Verbrauchsansätze trotz Funktechnik,
    • fehlende monatliche Verbrauchsinformationen, obwohl diese laut Heizkostenverordnung (2021) Pflicht wären,
    • zwei verschiedene Betriebskostenlisten (eine für mich, eine für andere Mieter).

    Ich habe Funkzähler in allen Räumen, und mir wurde damals auch schriftlich mitgeteilt, dass eine Fernablesung erfolgt. Trotzdem erscheinen in den Abrechnungen nur pauschale Werte oder Schätzungen, keine Monatswerte, keine Verbrauchskurven. Das widerspricht § 6a HeizKV.

    Zitat

    „Ein Teilbetrag muss gezahlt werden, man kann nicht alles zurückhalten.“

    Ich habe alle vertraglich geschuldeten Beträge regelmäßig und vollständig gezahlt.
    Die vermeintlichen „Rückstände“ resultieren aus internen Falschausbuchungen und nicht kommunizierten Vorauszahlungsanpassungen. Ich halte nichts zurück, sondern zahle exakt das, was vertraglich vereinbart ist.

    Zitat

    „Vielleicht ist eine Erhöhung untergegangen.“

    Wie gesagt: Es kam keine Ankündigung, kein Schreiben, keine neue Abrechnung, aus der eine erhöhte Vorauszahlung hervorginge. Wäre so etwas gekommen, hätte ich reagiert. So aber wurde einfach im System umgebucht – und dann wurden meine regulären Zahlungen als „zu wenig“ verbucht.

    Zitat

    „Ob fristgerechte und sachliche Einwände gemacht wurden, ist entscheidend.“

    Ja – wurden sie. Ich habe mehrfach schriftlich widersprochen, jeweils innerhalb der 12-Monats-Frist, teilweise sogar über Anwalt. Die Schreiben wurden per E-Mail und Post eingereicht – und dennoch ignoriert.


    Fazit:

    Die Verwaltung hat jahrelang mit unterschiedlichen Flächen, Einheiten, Pauschalen und Vorauszahlungen jongliert – ohne transparente oder belastbare Abrechnung.

    Dass man sich dann – nach eigenem Eingeständnis – auf „wir wissen, es ist falsch – zahlen Sie bitte trotzdem“ beruft, spricht für sich.

    Ich möchte keine Grundsatzdiskussion – aber ich finde:
    Wenn man als Mieter regelmäßig zahlt, Einwände korrekt einreicht und die Gegenseite nichts unternimmt, sondern nur weiter mahnt, dann liegt das Problem nicht bei mir.


    Nachtrag:

    Hätte die Hausverwaltung eine schriftliche Erhöhung geschickt,
    wäre diese in den Unterlagen meiner damaligen Anwältin aufgetaucht. Das war nicht der Fall.
    Stattdessen hat meine Anwältin ausdrücklich darauf hingewiesen,
    dass eine Erhöhung ohne formelle Grundlage und bei gleichzeitig offener Prüfung der Abrechnungen
    nicht einfach durchgesetzt werden kann – insbesondere nicht rückwirkend durch Mahnungen.

    Auch die Mahnungen wurden meiner Anwältin übergeben,
    und sie hat der Hausverwaltung schriftlich mitgeteilt,
    dass diese Kosten unter den aktuellen Umständen nicht eingefordert werden können,
    da die Grundlagen dafür (u. a. die Abrechnungen selbst) nachweislich fehlerhaft und ungeklärt sind.

    Es ist also nicht nur juristisch fraglich, sondern auch praktisch nicht nachvollziehbar,
    wie man ohne jede Mitteilung, auf Basis nachweislich fehlerhafter Abrechnungen,
    stillschweigend Beträge im System erhöhen,
    und zwei Jahre später Mahnungen verschicken kann –
    obwohl dem Vermieter alle Einwände bekannt waren.

  • Auch die Mahnungen wurden meiner Anwältin übergeben, und sie hat der Hausverwaltung schriftlich mitgeteilt, dass diese Kosten unter den aktuellen Umständen nicht eingefordert werden können

    Ich würde ja sehr gern helfen, weshalb ich auch geantwortet habe. Doch mir ist jetzt unklar, welche Fragen konkret noch offen sind, wo doch bereits eine Anwältin die Angelegenheit geprüft hat und zum Ergebnis gekommen ist, dass nichts mehr gezahlt werden muss?

    Letztlich kann es einem egal sein, was die Verwaltung alles in ihrem System eingibt. Solange man sich sicher ist, dass man nichts schuldig ist, kann der Vermieter auch gerichtlich nichts durch setzen.

  • Klarstellung zur bisherigen anwaltlichen Vertretung und zur Forderungslage

    Ich habe mich in dieser Angelegenheit bereits anwaltlich beraten lassen – allerdings zeigt sich im Rückblick, dass die Vertretung nicht ausreichend war.

    Die Prüfung durch die beauftragte Anwältin beschränkte sich ausschließlich auf die formelle Seite der Abrechnungen: also Fristen, äußere Struktur und Zustellung.
    Die inhaltliche Prüfung – also ob die Flächenangaben, Umlageschlüssel, Verbrauchsdaten oder Vorauszahlungen korrekt sind – wurde trotz mehrfacher Aufforderung nicht vorgenommen.

    Stattdessen schlug die Anwältin zwischenzeitlich sogar vor, eine Ratenzahlung zu vereinbaren – obwohl sie selbst wusste, dass die Abrechnungen widersprüchlich sind und noch gar nicht inhaltlich geklärt wurde, ob die Forderungen überhaupt berechtigt sind.

    Hinzu kommt:
    Auch die Mahnungen der Hausverwaltung hatte ich ihr übergeben, und sie hat daraufhin schriftlich mitgeteilt, dass diese unter den gegebenen Umständen nicht eingefordert werden können. Trotzdem wurde offenbar nie klar kommuniziert, dass die Forderung inhaltlich nicht haltbar ist – weil eben keine vollständige Prüfung erfolgt war.

    Das Ergebnis war also eine widersprüchliche Einschätzung:

    • Einerseits wurden die Abrechnungen „formell akzeptiert“,
    • andererseits wurde eingeräumt, dass sie fehlerhaft sein könnten,
    • gleichzeitig wurde aber empfohlen, trotzdem zu zahlen, ohne dass eine konkrete Berechnungsgrundlage dafür vorlag.

    Im Klartext:
    Ich wurde rechtlich vertreten, aber nicht inhaltlich abgesichert. Ich musste mich daher selbst durch sämtliche Unterlagen arbeiten – und habe dabei gravierende Fehler entdeckt, die sich durch mehrere Jahre ziehen:

    • Es wurden unterschiedliche Wohnflächen zugrunde gelegt (mal 70 m², mal 84 m², mal 26 m²),
    • teils wurde ich als eine, teils als zwei Wohneinheiten geführt,
    • die Grundmiete war im Buchungssystem falsch hinterlegt (was fälschlich als Mieterhöhung gewertet wurde),
    • und die Vorauszahlungen für Nebenkosten wurden einfach erhöht, ohne formelle Ankündigung – im System von 150 € auf 328 €, später sogar auf 428 €, ohne mein Wissen.

    Trotzdem wird nun – zwei Jahre später – genau diese Differenz gemahnt, als hätte ich etwas „nicht gezahlt“. Tatsächlich habe ich aber immer die vertraglich vereinbarten Beträge überwiesen – und nie eine offizielle Mitteilung über eine Änderung erhalten. Hätte es eine solche Erhöhung gegeben, wäre sie in den Unterlagen meiner damaligen Anwältin aufgetaucht. War sie aber nicht.

    Fazit:
    Die Hausverwaltung hat intern Buchungen verändert, ohne mich rechtzeitig zu informieren. Daraus entstand ein „Rückstand“, den ich nie verursacht habe.
    Ich bin jederzeit bereit, korrekt abgerechnete Beträge zu zahlen – aber keine pauschalen, widersprüchlichen Forderungen auf Basis eines fehlerhaften Systems, das nie erklärt oder rechtlich korrekt nachvollzogen wurde.

    Ich weise nochmals darauf hin:
    Mehrere Abrechnungen wurden zurückgezogen, die darauf folgenden enthielten den Satz „Wir wissen, dass die Abrechnung nicht korrekt ist – zahlen Sie bitte trotzdem“ – schriftlich. Das ist rechtlich hochproblematisch.
    Und wenn die Abrechnungen auf dieser Grundlage auch noch verjährt sind, besteht ohnehin kein Anspruch mehr.


  • Warum hast Du zum damaligen Zeitpunkt nicht einfach den Anwalt gewechselt, um eben eine inhaltliche Prüfung der Abrechnungen vorzunehmen? Es ist doch klar, dass man das als Laie nicht unbedingt kann.

    Mehrere Abrechnungen wurden zurückgezogen, die darauf folgenden enthielten den Satz „Wir wissen, dass die Abrechnung nicht korrekt ist – zahlen Sie bitte trotzdem“ – schriftlich. Das ist rechtlich hochproblematisch.

    Das ist tatsächlich problematisch, allerdings verweise ich hier nochmal auf Fruggel:

    Selbst wenn eine Abrechnung inhaltlich falsch ist, dann entbindet das nicht zur Pflicht zur Zahlung des geforderten oder selbst korrigierten Nachzahlungsbetrags. Anders sieht das nur bei formellen Fehlern aus. Hier hätte also zumindest ein Teil der Nachforderung beglichen werden müssen.

    Ob nun Anpassungen auf Nebenkostenvorauszahlungen geleistet worden sind, ist übrigens vollkommen egal. Am Ende werden Ist-Kosten und Ist-Vorauszahlungen gegenübergestellt, d.h. die geforderten Anpassungen, die Du nicht gezahlt hast, dürfen in der Abrechnung nicht auftauchen.

    Wenn Du jetzt machen kannst, ist, einen anderen Fachanwalt zu beauftragen, der eben nochmal eine inhaltliche Prüfung der Abrechnung vornimmt. Wenn dieser der Meinung ist, dass alle Beträge korrekt von Dir gezahlt worden und die Forderung der Hausverwaltung nicht haltbar sind, kannst Du einem möglichen Prozess ziemlich entspannt entgegen sehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Warum ich damals nicht den Anwalt gewechselt habe?

    Ganz einfach: Weil ich gar nicht wusste, was mir da alles vorenthalten wurde.
    Ich war im guten Glauben, dass meine Anwältin sich sowohl formell als auch inhaltlich mit den Abrechnungen befasst hat. Schließlich hatte ich ihr mehrfach gesagt, was mir an den Zahlen, Flächen und Verteilerschlüsseln merkwürdig vorkam.

    Was ich aber erst viel später erfahren habe – nämlich jetzt, nachdem sie die neue Abrechnung 2023/24 plötzlich nicht mehr prüfen wollte – war Folgendes:

    • Sie hat mir damals nur einen Teil der Abrechnungen gezeigt, genau den, den ich bereits selbst kritisiert hatte.
    • Sie meinte, „das sieht soweit korrekt aus“, und riet mir zur Zahlung – ohne dass sie jemals die restlichen Abrechnungen geprüft hat.
    • Die Unterlagen, die tatsächlich alle relevanten Zahlen enthielten, lagen ihr nachweislich vor – das habe ich erst gesehen, als ich die Handakte herausverlangt habe.
    • Von ihrer Erwähnung, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, habe ich damals nichts mitbekommen – ich war in dieser Zeit psychisch sehr belastet und hatte parallel familiäre und gesundheitliche Probleme.
    • Gleichzeitig kam von der Hausverwaltung keine Rückmeldung mehr, obwohl wir sie angeschrieben hatten. Ich bin deshalb davon ausgegangen, dass das Thema erledigt ist oder korrigiert wird, so wie es in der Vergangenheit ja auch teils versprochen wurde.
    • Stattdessen kamen erneut Mahnungen – ohne jegliche Korrektur oder Auseinandersetzung mit meinen Einwänden.

    Fazit:
    Ich hatte keine Chance zu erkennen, dass meine Anwältin nur eine formelle Prüfung durchgeführt hat – und nicht das, worum ich eigentlich gebeten hatte: eine echte, inhaltliche Überprüfung der Abrechnungen. Das war ein schweres Versäumnis – und leider auch der Grund, warum ich heute mit einem riesigen Problem dastehe.

    Ich suche derzeit aktiv eine neue Anwältin oder einen neuen Anwalt, aber das gestaltet sich leider extrem schwierig. Viele Kanzleien sagen ab, weil der Fall zu alt, zu umfangreich oder zu verworren sei – obwohl alles sauber dokumentiert ist und es sogar schriftliche Eingeständnisse der Hausverwaltung gibt, dass Abrechnungen nicht korrekt sind.

    Aber ich lasse nicht locker. Ich will, dass dieser Fall endlich richtig aufgearbeitet wird.


    Im Anhang diese Mahnung, blickt da jemand durch ich musste auch erstmal lange überlegen was die da eigentlich gebucht haben vielleicht mal als kurze erklärung die grundmiete betrug immer kostant seit einzug 450 eur kalt plus 150 nebenosten vorauszahlungen nach der ersten quasi inoffziellen eröhung der nebenkosten waren es glaub 328 eur nk und ein jähr später über 400 was nie kommunziert wurde nur in einer antwort an meine anwätlin damals erwähnt wurde das ich meine vorauszahlungen nicht angepasst hätte und das sie das jetzt annmahnen

    Unter anderem hab ich abrechnung von 2019 komplett bezahlt unter Vorbehalt und weitere Zahlungen sind erfolgt auf unstrittige Posten der Abrechnung wo ich aber im Nachhinein ganz erhlich sagen muss in der Abrechnung sind alle Posten strittig und falsch

  • Mein Fazit ist also, dass die Dinge aufgrund der lückenhaften Bearbeitung durch die Anwältin nochmal ingesamt angeschaut werden müssten. Dafür fasse ich die Schritte nochmal zusammen:

    • Die Verjährung für die Forderung der Nachzahlung sind 3 Jahre gerechnet ab dem Erhalt der Abrechnung Das wäre dann also vermutlich 2019 und 2020, die verjäht sind, wenn ich mich jetzt nicht verzählt habe.
    • Ob die Abrechnungen formell wirksam sind, mag die Anwältin wohl geprüft haben. Aber da wäre ich mir jetzt nicht so sicher aufgund der Schilderungen und auch aufgrund der Kommentare, die Sie an anderer Stelle im Internet geschrieben haben. Andererseits listen Sie oben Dinge auf, die Sie als formelle Fehler halten, in Wirklichkeit jedoch inhaltliche Fehler sind.
    • Formell korrekte Abrechnungen, soweit nicht verjährt, sind zur Zahlung fällig. Abzuziehen ist nur ein Anteil in der Höhe, in der man Einwände geltend gemacht hat.
    • Sofern der Vermieter die Belegeinsicht verweigert, obwohl man darum ordnungsgemäß ersucht hat, besteht ein Zurückbehaltungsrecht. Dieses muss man allerdings aktiv erklären.
    • Die Frist von 12 Monaten um Einwände geltend zu machen, wurde nach Ihren Angaben eingehalten. Man sollte aber nochmal schauen, ob diese auch sachlich ausreichend begründet sind. Denn andernfalls darf der Vermieter es ignorieren.
    • Die angebliche Erhöhung der Vorauszahlung ist nur rechtswirksam verlangt, wenn der Vermieter das in irgend einem Schreiben gefordert hat. Die eingabe in seinem System reicht nicht.
  • Ist dieser kleine Eintrag rechtswirksam?

    Ich habe auf meiner Nebenkostenabrechnung einfach nur folgenden Satz stehen:

    „Neue Vorauszahlung 419,00 € – gültig ab 01/2024“

    Keine weitere Begründung, kein Hinweis auf Nachzahlungsdifferenz, kein Schreiben dazu. Gilt das überhaupt als wirksame Erhöhung?

    Außerdem: Die Abrechnung für 2023 soll mir laut Hausverwaltung im November 2024 zugegangen sein. Ich habe sie aber nachweislich nicht erhalten – erst nach mehrfacher Anforderung im März/Juli 2025. Einwurf-Einschreiben o. Ä. gab es nie.

    Welches Datum zählt rechtlich – das Ausstellungsdatum oder der tatsächliche Zugang?
    Ich hab vorsorglich im Juli 2025 Widerspruch eingelegt, da ich massive Zweifel an Richtigkeit und Zustellung habe.

    Danke für Einschätzungen!

  • „Neue Vorauszahlung 419,00 € – gültig ab 01/2024“

    Das genügt so, auch wenn man es auch ausführlicher schreiben könnte. Das Gesetz macht da keine genaueren Vorschriften. Auch dass es kein extra Schreiben ist, sondern auf der Abrechnung steht, ist kein Problem. In §560 Abs. 4 BGB heißt es:

    (4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

    Das Gesetz gilt beidseitig. Man kann also auch dem Vermieter schreiben, dass die Vorauszahlung zu reduzieren ist, wenn die Kosten in der Abrechnung geringer sind.

    Welches Datum zählt rechtlich – das Ausstellungsdatum oder der tatsächliche Zugang?

    Es gilt der tatsächliche Zugang. Wenn der Vermieter behauptet, die Abrechnung wäre im November 2024 zugegangen, dann hätte er das im Streitfall zu beweisen.

    so sah zum beispiel die abrechnung 2022 aus

    Man kann rechnerisch nachvollziehen, wie der Vermieter auf den Endbetrag gekommen ist. Das genügt zur formellen Korrektheit. Die falschen Zahlen sind inhaltliche Dinge. Die Heizkostenberechnung war auch dabei nehme ich an, nur jetzt nicht mit holchgeladen.

  • Die Abrechnung mag formal korrekt aufgebaut sein – inhaltlich ist sie jedoch massiv fehlerhaft und realitätsfern. Eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung kann daher nicht darauf gestützt werden. Ich weise die Anpassung auf 419 € zurück, solange keine inhaltlich stimmige und belegbare Abrechnung vorliegt.
    Zudem wurde die zugrunde liegende Abrechnung 2022 nicht fristgerecht und nachweisbar zugestellt – was sie auch formal angreifbar macht. Mir geht es nicht darum, mich einfach querzustellen oder mich aus der Verantwortung zu ziehen. Ich bin durchaus bereit, Nachforderungen zu begleichen – wenn sie berechtigt sind und transparent belegt werden können.

    Aber genau das ist bisher nicht der Fall: Die Abrechnungen enthalten falsche Wohnflächen, fehlerhafte Verteilerschlüssel, intransparente Heizkosten und keine Möglichkeit zur Belegeinsicht, obwohl ich diese mehrfach gefordert habe.

    Selbst bei verjährten Forderungen würde ich – ganz ehrlich – zahlen, wenn ich wüsste, dass sie stimmen. Aber ich kann und will keine willkürlichen oder in sich widersprüchlichen Zahlen akzeptieren, nur weil sie irgendwo im System der Hausverwaltung stehen

    Man kann rechnerisch nachvollziehen, wie der Vermieter auf den Endbetrag gekommen ist – das genügt zur formellen Korrektheit."

    Das ist leider zu kurz gegriffen.

    Die formelle Wirksamkeit einer Nebenkostenabrechnung setzt mehr voraus als nur rechnerische Nachvollziehbarkeit. Laut ständiger Rechtsprechung des BGH (z. B. Urteil vom 20.01.2016 – VIII ZR 93/15) muss eine formell korrekte Abrechnung mindestens folgende Punkte enthalten:

    1. Gesamtkosten je Kostenart
    2. Angabe des Verteilerschlüssels
    3. Berechnung des Anteils des Mieters
    4. Abzug der geleisteten Vorauszahlungen
    5. Ergebnis der Nachzahlung oder Rückzahlung

    Wenn einer dieser Punkte fehlt oder unklar bleibt, ist die Abrechnung nicht formell wirksam – egal, ob man einen Endbetrag rechnerisch nachvollziehen kann.

    In meinem Fall (Abrechnung 2022) bestehen massive inhaltliche Unstimmigkeiten:

    • falsche Wohnfläche
    • unzulässige Umlage von nicht umlagefähigen Kosten
    • fehlende Einzelauflistung bei Heizkosten trotz Funkzähler
    • keine Belegeinsicht trotz mehrfacher Anforderung
    • rückwirkende Änderung der Vorauszahlungen ohne formelle Ankündigung
    Zitat

    Ob die Heizkostenberechnung "dabei war", ist eben der Punkt: Sie war nicht transparent oder nachvollziehbar enthalten. Es fehlten wichtige Pflichtangaben gemäß Heizkostenverordnung.

    Daher kann man hier weder von einer formellen noch von einer inhaltlich korrekten Abrechnung sprechen.

  • Danke für Ihre Rückmeldung und die weiteren Informationen. Ich erkenne daraus, dass Sie weiterhin bei Ihrer Meinung und Einschätzung bleiben wollen, welche zum Teil die Zusammenhänge verkennt und zum Teil nicht den gesetzlichen Regelungen entspricht. Das steht Ihnen natürlich frei, aber so kommen wir nicht weiter, um einen zielführenden Weg zu finden. Ich wünsche daher viel Erfolg für die weitere Auseinandersetzug mit dem Vermieter, die in einer Zahlungsklage oder sogar Kündigung enden könnte, wenn man nicht die richtigen Schritte geht.

  • ein weiterer kritischer Punkt:


    Laut Übersicht wurde die Nebenkostenvorauszahlung bereits im September 2024 erhöht, obwohl die dazugehörige Nebenkostenabrechnung (die eine Anpassung begründen könnte) erst im November 2024 erstellt wurde.

    Das wirft zwei Fragen auf:

    1. Auf welcher Grundlage wurde die Erhöhung vorgenommen, wenn die Abrechnung zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht vorlag?
    2. Wurde die Erhöhung überhaupt wirksam angekündigt? (Denn § 560 Abs. 4 BGB verlangt eine Erklärung in Textform, nicht nur eine interne Umstellung im System.)
    3. wegen mir als Zusatz auf der Nebenkostenabrechnung aber diese sind inhaltlich nicht korrekt und stehen im Widerspruch

    Diese Vorgehensweise könnte somit nicht rechtswirksam sein und stellt ggf. eine unzulässige eigenmächtige Erhöhung dar.

    Ein besonders aufschlussreicher Punkt:
    Im Jahr 2019 teilte mir die Hausverwaltung schriftlich mit:
    „Wir wissen, dass die Abrechnung nicht korrekt ist – zahlen Sie bitte trotzdem.“

    Das zeigt deutlich, dass ihnen die inhaltlichen Fehler bekannt waren – und dennoch wurden die Beträge weiterhin eingefordert.

    Soll ich etwa auf gut Glück Beträge zahlen, die sich die Hausverwaltung offenbar selbst zusammenrechnet – ohne formell oder inhaltlich korrekte Abrechnung und ohne belegbare Zustellung? Ich habe meine Miete immer pünktlich gezahlt. Wieso soll ich dann irgendwelche Fantasiezahlen nachzahlen, nur weil die Verwaltung das intern so gebucht hat?

  • Soll ich etwa auf gut Glück Beträge zahlen

    Selbstverständlich nicht, das habe ich auch in keinem Wort gesagt. Es geht darum, dass auf die streitigen Punkte bislang noch nicht in der korrekten Weise an die Vermietung geschrieben wurde. Das gilt es nachzuholen, um bei einem möglichen Rechtsstreit dann nicht wegen solcher Versäumnisse zu verlieren. Ein Anwalt weiß was ich meine und wird das sicherlich erledigen.

  • Natürlich habe ich der Hausverwaltung alles schriftlich mitgeteilt – mehrfach sogar. Ich habe die Punkte nicht nur benannt, sondern auch genau aufgeschlüsselt, inklusive möglicher Fehlerquellen, Doppelbuchungen und Korrekturbitten. Und das nicht erst jetzt, sondern in den letzten Jahren wiederholt und detailliert – auch ergänzend zu den Widersprüchen, die meine damalige Anwältin eingereicht hat.

    Mir ist bewusst, dass ich kein juristisches Fachwissen habe. Aber ich gehe hier nicht naiv oder uninformiert an die Sache. Ich habe mich über Jahre hinweg intensiv eingelesen, habe Rücksprache mit Freunden gehalten, die beruflich genau solche Abrechnungen gemacht haben, und ich kenne meine Rechte als Mieterin – auch wenn ich sie gerade allein verteidigen muss, weil ich bisher keinen neuen Anwalt gefunden habe.

    Es ist immer leicht, im Nachhinein zu sagen „hätte man so oder so machen müssen“ – aber in der Realität sind manche Informationen erst später zugänglich (z. B. durch die Handakte meiner Ex-Anwältin), und vieles erfährt man leider auch erst durch solchen Austausch wie hier.

    Deshalb bin ich dankbar für Hinweise – aber bitte nicht in der Annahme, ich hätte mich nicht bemüht. Ich weiß, wie viel hier auf dem Spiel steht.

  • Und wenn ihre Auflistungen doch so rechtlich korrekt und fehlerfrei wären, warum haben sie dann nicht längst gekündigt, wenn ich angeblich seit Jahren unzuverlässig zahle?

    Ein kleines Beispiel dazu – stellvertretend für vieles:

    Ich bin im November 2016 hier eingezogen. Im Januar 2017 hat die Hausverwaltung gewechselt.
    2,5 Jahre später (!) erhalte ich Post, dass Mietzahlungen aus Januar 2017 fehlen würden.
    Ich habe den entsprechenden Nachweis geliefert – dann hieß es:
    „Oh, tut uns leid, war ein Missverständnis, wir meinten Januar 2018.“
    Auch dafür hatte ich den Zahlungsbeleg. Und dann kam der Super-GAU:

    Ein paar Monate später bekomme ich eine fristlose Kündigung wegen angeblich fehlender Mietzahlungen von Januar bis Oktober 2016. FInde den Fehler!!!


    Ich musste fast lachen – und habe direkt angerufen.
    Ich habe die Dame ganz ruhig darauf hingewiesen, dass mein Mietvertrag am 01.11.2016 begann – ich konnte gar nicht früher gezahlt haben.
    Nach einigem Hin und Her wurde das auch erkannt – eine Entschuldigung? Fehlanzeige.

    Aber genau so läuft das hier seit Jahren.
    Immer wieder angeblich fehlende Zahlungen, Nachfragen, Mahnungen.
    Ich habe jede Miete korrekt und vollständig gezahlt – mit eindeutigem Verwendungszweck, per Dauerauftrag. Und trotzdem diese ewige Schleife von Fehlern, Anschuldigungen, falschen Abrechnungen.

    Und übrigens: Nicht nur bei mir.
    Das ganze Haus ist betroffen.
    8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten, alle haben ähnliche Probleme mit falschen Abrechnungen, schwankenden Quadratmeterzahlen, nicht getrennten Kosten, fehlender Transparenz.

    Und warum ich nicht einfach ausziehe?
    Weil das in der heutigen Zeit kaum noch möglich ist
    alleinerziehend, chronisch krank, begrenzte Mittel…
    Etwas Neues zu finden, das bezahlbar ist, grenzt an ein Wunder.
    Ich würde sofort gehen, wenn ich irgendwo eine faire Wohnung bekäme –
    aber so bleibe ich, halte durch, wehre mich.
    Mit Widersprüchen, Nachweisen, Ausdauer – und dem Wunsch,
    einfach nur fair behandelt zu werden.

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