Nebenkostenabrechnung korrekt?

  • Hallo zusammen, ich habe meine Nebenkostenabrechnung für 2024 erhalten und habe sie einfach mal von ChatGPT überprüfen lassen. Er/Sie/Es behauptet nun, dass die Heiz- und Warmwasserkosten nicht korrekt nach der Heizkostenverordnung abgerechnet wurden, da die Grundkosten nicht zu mind. 50 % verbrauchsabhängig abgerechnet wurden sondern nur nach den Quadratmetern.

    Ich würde mich total freuen, wenn da ein Profi auch mal draufschauen könnte und mir sagen könnte, ob ChatGPT richtig oder falsch liegt.

    Vielen Dank im Voraus :)

  • Das ist korrekt, es ist zwingend teilweise nach Verbrauch abzurechnen. Es werden auch Kosten für die Verbrauchserfassung in Rechnung gestellt, allerdings findet dies keine Anwendung. Es wäre also interessant herauszufinden, ob das nur bei dir der Fall ist und warum.

  • Es scheint so, dass gar keine Verbrauchszähler existieren in dem Gebäude. Denn es wäre sonst auch eine Aufstellung der Werte dabei. Auch wird die Aufteilung des Warmwassers nach der Wohnfläche geschätzt.

    Was aber die Kosten in die Höhe treibt, sind die Wartungskosten. Die sind in der Höhe nicht plausibel. Da ist ganz sicher eine Reparatur dabei, die aber nicht umlagefähig ist.

    Der erste Schritt ist, zum Vermieter zu gehen und sich die Rechnungen zeigen lassen. Davon darf man auch Fotos machen, um sie jemand Fachkundigen zeigen zu können.

    Finger weg von ChatGPT bei solchen Fragen. Eine Abrechnung ist viel zu komplex als dass man sie nur annährend vollständig prüfen kann.

  • Hallo, vielen Dank für die schnellen Antworten. Da es sich um einen Neubau aus 2023 handelt, müssen ja Verbrauchszähler verbaut sein. Im Bad habe ich zumindest Kalt- und Warmwasserzähler.

    Vielen Dank auch für den Hinweis auf die hohen Wartungskosten. Die Rechnungen werde ich anfordern.

    Ich werde nun auch mal von einem Nachbar auf die Nebenkostenabrechnung schauen. Wenn diese ebenso nicht den individuellen Verbrauch berücksichtigt, dann fordern wir eine Korrektur der Abrechnung oder was wären dann die nächsten Schritte?

  • Man sollte dem Vermieter zunächst einfach mal freundlich und unverfänglich die Frage stellen, warum die Abrechnung nicht nach Verbrauch erfolgt bzw. warum es offenbar keine Messgeräte gibt. Diese Information wäre wertvoll. Denn eventuell liegt eine Ausnahme gemäß §11 der HeizKV vor, nach der die Heizkostenverordnung gar keine Anwendung finden muss. Das kommt bei Neubauten schon mal vor.

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