Erhebliche Brandlasten im Hausflur des 4 Parteien Miethauses

  • Guten Tag zusammen,


    vielleicht kann ich hier eine kurze Einschätzung erhalten.


    Miethaus einer Gesellschaft, pro Etage eine Wohnung, jede hat/hatte seit 20 Jahren dort ein Schuhregal/Schränkchen nicht behindernd an der Flurwand stehen. So auch bei mir im DG, wobei da noch 2 größere Pflanzen stehen. Allesamt nichtbehindernd für die Flurtreppen und damit Fluchtweg, bzw. Zugang zur Wohnungstür.

    Seit einigen Jahren war gefühlt ein halbes dutzendmal eine externe Firma hier unterwegs, um ggf. Sicherheitsrisiken zu dokumentieren, was völlig okay erscheint, aber hier nie etwas dahingehend moniert wurde. Heute war lediglich ein Mitarbeiter der Gesellschaft...also des Vermieters...im Haus, machte Fotos und klebte an sämtliche Wohnungstüren einen Zettel, mit der Aufforderung, diese Gegenstände zu entfernen.

    Seit Jahren kommt man also darauf, dass hier "brandgefährliche" Gegenstände im Hausflur sten, die wie geschrieben, weder den Weg in/aus der Wohnung, noch Rettungswege blockieren.

    Es ist nicht meine Art, aber langsam frage ich mich, ob ich das nicht ignorieren soll und im Falle des Falles behaupte, ein solcher Zettel hätte bei mir nie geklebt. Aber wer weiß...vermutlich hat der Mitarbeiter den Zettel auch noch fotografiert.


    PS: Können sich Pflanzen und Schuhe eigentlich selbst entzünden?=O


    Danke fürs Feedback

    Talcid

  • War bei uns ähnlich, nach 17 Jahren fällt dem Vermieter auf das Flucht und Rettungswege nicht frei sind.

    Fakt ist aber der Hausflur ist i.d.R nicht Gegenstand des Mietvertrages.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Allesamt nichtbehindernd für die Flurtreppen und damit Fluchtweg, bzw. Zugang zur Wohnungstür.

    Trotzdem hast du den Hausflur nicht als Abstellfläche mitgemietet, genauso wenig wie allgemeine Flächen im Keller usw. Diese dürfen nicht mit privaten Gegenständen vollgestellt werden, Brandlasten, Sicherheitsrisiken hin oder her. Deine Schuhe und Pflanzen musst du auf deiner gemieteten Fläche unterbringen.

  • Danke für die Meinungen.

    Mir ist das bewusst, dass ich den Hausflur nicht mitgemietet habe.

    Mir ging es inhaltlich letztlich um die Frage, da ich im DG der letzte Mieter bin, warum mein Vermieter unbehindernde Pflanzen, die dort seit teils ü20 Jahre stehen, solange "geduldet" hat? Nun aber von "erheblichen Brandgefahren" spricht?

    Es bleibt mir wohl nur die Möglichkeit, mit dem Vermieter vielleicht doch zu einer Lösung zu kommen. Wie ein Gummibaum!...ca 1m hoch...eine "Brandgefahr" darstellt, konnte mir zumindest Google nicht beantworten. ,-)

  • Das kann leider kein Außenstehender Wissen, was beim Vermieter den Sinneswandel verursacht hat. Es gibt viele Möglichkeiten. So manchmal ist das eine Retourkutsche des Vermieter, etwa weil ein Mieter eine Mieterhöhung nicht akzeptiert hat. Aber das ist nur ein Beispiel um zu zeigen was ich meine.

    Eventuell kann es auch sein, dass dem Vermieter das Thema Brandschutz nie bewusst war bisher und er von Jemandem darauf aufmerksam gemacht. Es kann auch versicherungstechnische Probleme geben.

    Beim Brandschutz geht es nicht darum, ob sich Gegenstände entzünden können, sondern wenn es mal brennt, sich die Flammen durch jeden Gegenstand weiter ausbreiten können, so natürlich auch durch Pflanzen.

  • Danke für Deine Antwort.

    Was der Grund nun war, werde ich möglicherweise herausfinden können, da ich den Vermieter darauf kontaktiert habe.

    Oder der blaba was eben von Brandschutz erzählt. Den es seit 20 Jahren sicher auch schon gab. Klar...ein "Gewohnheitsrecht" gibt es nicht, seltsam empfinde ich die Sache dennoch. Zumal ich diese Pflanzen fast schon geliebt habe und generell solche aus vielen anderen Häusern kenne. Läuft nun wohl auf völlig "sterile" Hausflure hin.

  • Vielleicht ist mir noch ein kleiner Nachtrag gestattet.


    Wir haben hier im Keller nur einen "Abstellraum". In diesem stehen auch seit weit ü20! Jahren ein Tandem, ein Plastikwäschekorb, ein kleines Regal ca. 1m * 0,30 m aus Metall! und ein Karton mit alten Kerzenständern ebenso aus Metall. Hat nie den Vermieter gestört.

    Was ich schlicht nicht kapiere ist nun, dass unsere Keller ( quasi "Drahtkäfig" ) ca. 2m davon entfernt sind, aber zu gefühlt 98% mit "erheblichen Brandlasten" aus z.B. Kartons, Bücher, Altkleider, etc. gefüllt sind. Dies stellt offenbar kein Problem dar.

    Muss man nicht verstehen.

  • 98% mit "erheblichen Brandlasten" aus z.B. Kartons, Bücher, Altkleider, etc. gefüllt sind. Dies stellt offenbar kein Problem dar.

    Ein Keller ist dazu geplant und gebaut, so genutzt zu werden. Dementsprechend sind auch die Bauvorschriften ausgestaltet, was den Brandschutz angeht. Ein Treppenhaus dagegen ist der primäre Fluchtweg. Dort muss die Brandgefahr minimiert werden, damit dieser Fluchtweg als solcher genutzt werden kann. Ein brennendes Schuhregal auf einer der unteren Etagen könnte verhindern, dass die Bewohner aus den oberen Etagen das Treppenhaus zur Flucht nutzen können. Mit der Rauchentwicklung und ggf. Brandausbreitung über Gegenstände im Treppenhaus wird das zu einem großen Problem. Bzgl. Fluchtweg gibt es deshalb auch Vorschriften, was die Breite von Treppenhäusern angeht, auch das ist ggf. mit Schuhregalen, Pflanzen usw. nicht gewährleistet. Die Bewohner müssten dann allesamt von der Feuerwehr aus den Fenstern geholt werden, wenn es im Treppenhaus brennt. Wenn es in einem der Kellerräume brennt, muss dort ja keiner hin und der bauliche Brandschutz. so gestaltet, dass die Decke sowie die Wände und Türen (i.d.R. Stahltüren zum Keller hin) ausreichend Widerstand gegen das Feuer bieten und damit Zeit verschaffen, dass die Bewohner das Haus sicher verlassen können.

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