Der Vermieter muss in der Wohnung Instandsetzungen durchführen lassen durch beauftragte Handwerker.
Dafür ist erforderlich, dass ich den ganzen Tag zu Hause anwesend sein muss.
Steht mir für diese Zeit dafür eine Entschädigung zu?
Der Vermieter muss in der Wohnung Instandsetzungen durchführen lassen durch beauftragte Handwerker.
Dafür ist erforderlich, dass ich den ganzen Tag zu Hause anwesend sein muss.
Steht mir für diese Zeit dafür eine Entschädigung zu?
Gemäß §536a BGB ist es so, dass ein Schadenersatzanspruch nur entsteht, wenn der Vermieter mit der Behebung im Verzug ist.
Aber ich muss den ganzen Tag während dieser Maßnahme anwesend sein.
Wer bezahlt das?
Warum musst Du den ganzen Tag anwesend sein? Fordert der Vermieter das, und akzeptiert es nicht, wenn jemand anderes, oder auch niemand anwesend ist?
Wer bezahlt das?
Niemand. Entweder muss man sich da einen Tag Urlaub nehmen oder man bittet Freunde, Familie oder Nachbarn darum, die Handwerker rein zu lassen.
Warum musst Du den ganzen Tag anwesend sein?
Weil die Handwerker den ganzen Tag benötigen um die arbeiten auszuführen.
Niemand.
Gibt es eine Grundlage dazu?
die Handwerker rein zu lassen.
Es geht nicht nur darum die Handwerker herein zu lassen sondern hätte auch gerne eine kleine Übersicht was da gemacht wird.
Gibt es eine Grundlage dazu?
Habe ich oben schon genannt.
sondern hätte auch gerne eine kleine Übersicht was da gemacht wird
Das sollte normalerweise bekannt sein. Entweder hat man dem Vermieter einen Schaden gemeldet, der dann behoben wird, oder aber der Vermieter teilt das in seiner Terminabsprache mit. Da braucht man schon ein wenig Infos, auch welche Firmen kommen und womit die beauftragt wurden. Andernfalls könnte ja irgend wer auftauchen, der gar nicht vom Vermieter bestellt wurde.
Das sollte normalerweise bekannt sein.
Die arbeiten sind bekannt.
Entweder hat man dem Vermieter einen Schaden gemeldet, der dann behoben wird
Richtig
Da braucht man schon ein wenig Infos, auch welche Firmen kommen und womit die beauftragt wurden.
Malerarbeiten werden durchgeführt.
Andernfalls könnte ja irgend wer auftauchen, der gar nicht vom Vermieter bestellt wurde.
Der Vermieter hat die Firma beauftragt.
Wer würde Handwerker oder andere fremde Personen, den ganzen Tag über "unbeaufsichtigt" ind seiner Wohnung hantieren lassen?
Unaufbesichtigt heisst ja nicht, dass man die ganze Zeit vor/neben/hinter dem Handwerker stehen muss, aber man sollte schon darauf achten, dass die Privatsphäre innerhalb der Wohnung gewährt wird. Und deshalb sollte eine vertrausvolle Person während der Maßnahme anwesend sein, wenn man diese nicht hat, eben selber. Ich hatte auch schon Situationen, wo ich mir frei nehmen musste und im schlechtesten Fall die Handwerker nicht erschienen sind. Der freie Tag geht auf eigene Kappe, was nicht so schön ist.
Wer selbst entscheidet, dass er gerne bei den Arbeiten dabei sein würde (ohne dass das gefordert oder aus juristischer Sicht notwendig ist), der kann dafür natürlich nichts von anderen fordern.
Meiner Erfahrung nach gibt es selten eine finanzielle Entschädigung für die Anwesenheit bei Handwerkerterminen. Ich habe mir in solchen Fällen immer versucht, mehrere Arbeiten am selben Tag legen zu lassen, um den Aufwand etwas zu reduzieren.
Der freie Tag geht auf eigene Kappe, was nicht so schön ist.
Stellt sich nur die Frage wenn die Instandsetzung z.B. eine Woche oder mehr in Anspruch nimmt, muss ich das dann auch hinnehmen und Urlaub machen?
Stellt sich nur die Frage wenn die Instandsetzung z.B. eine Woche oder mehr in Anspruch nimmt, muss ich das dann auch hinnehmen und Urlaub machen?
Ja, das musst Du auch hinnehmen. Notwendige Instandsetzungsmaßnahmen sind einfach zu dulden. Wie Du das anstellst, ist dann Dir überlassen. Urlaub würde ich für so etwas aber nicht nehmen. Je nach Umfang würde ich dem Handwerker einen Schlüssel in die Hand drücken oder halt Freunde/Verwandte fragen. So haben wir das immer gehandhabt.
die Instandsetzung z.B. eine Woche oder mehr in Anspruch nimmt
Bei einer Woche und mehr sind die erforderlichen Maßnahmen dann schon so sehr umfassend, dass durch die Ursache der Arbeiten oftmals Einschränkungen in der Nutzbarkeit der Wohnung gegeben sind. Das bedeutet dann, dass die Miete gemindert ist. Diese Minderung ist eben genau dafür gedacht, um einen Ausgleich für die Unannehmlichkeiten oder eventuelle extra Kosten zu haben.
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