Wir haben das Problem, dass beauftragte Dienstleister vom Vermieter die Kellerräume betreten und beim verlassen die Beleuchtung nicht ausschalten.
Die Kellerbeleuchtung ist dann tage bzw. wochenlang an und die Mieter müssen dann die Stromverbräuche bezahlen.
Ist es es erlaubt einen Aushang anzubringen das Licht auszuschalten?