Darf ein Aushang im Hausflur angebracht werden?

  • Wir haben das Problem, dass beauftragte Dienstleister vom Vermieter die Kellerräume betreten und beim verlassen die Beleuchtung nicht ausschalten.

    Die Kellerbeleuchtung ist dann tage bzw. wochenlang an und die Mieter müssen dann die Stromverbräuche bezahlen.

    Ist es es erlaubt einen Aushang anzubringen das Licht auszuschalten?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Licht braucht relativ wenig Strom, daher sind die Kosten vermutlich gering. Aber ärgerlich ist es natürlich, wenn das Licht immer wieder angelassen wird.

    Du kannst ja den Vermieter fragen, ob Du da einen Hinweis aushängen darfst!

  • Licht braucht relativ wenig Strom, daher sind die Kosten vermutlich gering.

    Das kommt darauf an wieviel Leuchtmittel eingeschaltet sind und wie lange?

    Mein Rechenbeispiel, 3 Glühbirnen a 60 Watt.

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    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Es gibt keine klassischen 60W-Glühbirnen mehr, nur noch energiesparende LED-Birnen. Die, wo "60W" draufsteht, haben die Leuchtkraft der klassischen 60W, verbrauchen aber typischerweise 80-90% weniger. Und das ganze Jahr an sind die auch üblicherweise nicht, sondern nur bis der nächste Mieter in den Keller geht (und dann wieder viele Wochen nicht). Außerdem kostet der Strom bei mir z.Zt. 32ct/kWh, da ich nicht beim Grundversorger geblieben bin (was ich jedem empfehlen würde!).

    Dann sind wir bei viel geringeren Kosten (vielleicht 50€ im Jahr), die auch noch auf mehrere Mieter aufgeteilt werden.

    Ich würde mich über solche Beträge nicht aufregen, da ist mir meine Lebenszeit zu schade!

  • Ist es es erlaubt einen Aushang anzubringen das Licht auszuschalten?

    Na klar ist das erlaubt. Es gibt keinen Grund, warum der Vermieter etwas dagegen haben sollte. Jedoch weiß man mit einem Zettel noch lange nicht, ob sich die Leute daran halten. Deshalb möchte vielleicht der eine oder andere Mieter gelegentlich kontrollieren gehen.

    und die Mieter müssen dann die Stromverbräuche bezahlen

    Nicht unbedingt. Abgerechnet werden sollte nur das, was die Mieter an Kosten verursacht haben. Deshalb sollte man auch den Vermieter über das Problem in Kenntnis setzen.

  • Deshalb sollte man auch den Vermieter über das Problem in Kenntnis setzen.

    Habe ich gemacht.

    Abgerechnet werden sollte nur das, was die Mieter an Kosten verursacht haben.

    Wie wird da eine Aufteilung der kosten vorgenommen?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Wie wird da eine Aufteilung der kosten vorgenommen?

    Das geht natürlich nur als Schätzung. In der nächsten NK Abrechnung schaut man sich an, ob die Stromkosten eine für die Gesamtwohnfläche normal übliche Größenordnung hat. Falls es überdurchschnittlich hoch sein sollte, weiß man den Grund und man kann dem Vermieter seine Einwände entsprechend schreiben.

  • ...das Licht im Heizungskeller lassen die Herren hier auch ganz gerne mal an. Ich habe einfach einen Zettel (Licht bitte ausschalten) an die Tür zum Heizungskeller gehängt und seitdem klappt es auch

  • Eine Kamera ist unzulässig wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Personen, die da aufgenommen werden. Davon abgesehen müssten die Aufnahmen beobachtet werden. Da ist es einfacher und billiger, wenn jemand gelegentlich kontrollieren geht.

  • Das geht natürlich nur als Schätzung.

    Wie könnte so etwas aussehen?

    In der nächsten NK Abrechnung schaut man sich an, ob die Stromkosten eine für die Gesamtwohnfläche normal übliche Größenordnung hat.

    In der letzten Stromrechnung sind die verschiedene Zeiträume mit den Stromverbräuchen angegeben wobei mir aufgefallen sind das einige Zeiträume hohe Stromverbräuche anzeigen und andere nur geringfügige.

    Treppenzeitlichtschalter nachrüsten... fertig...

    Ist schon vorhanden und auf 2 Minuten eingestellt.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

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