Sonderbares Urteil - Keine Räumungsfrist - Keine Feststellung von Mängeln während der Mietzeit

  • Hallo

    Wir haben die erste Halbzeit (1. Instanz ) leider verloren was unseren Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung angeht und gehen nun - weil wir eben nicht unsportlich sein wollen wacker in die zweite Halbzeit (Berufung).

    Das Urteil der ersten Instanz ist nämlich recht sonderbar ausgefallen ... alles werde ich hier nicht niederschreiben - evtl mehr in anderen Beiträgen - aber hier mal zwei besondere Aspekte:

    1.

    Wir hatten fast ein Jahr vor dem Termin zu dem wir die Wohung verlassen sollten bereits länger bekannte Mängel an der Wohnung beanstantet und auch vor Gericht eingeklagt, nachdem diese nicht beseitigt wurden. Wir haben dabei den Betrag eingeklagt der laut Handwerker zur Beseitiung der Mängel notwendig sei - das waren über 6000 €

    Die Mängel wurden bei den Gerichtsverhandlungen erst garnicht zum Thema gemacht da ja erst mal darüber verhandelt wurde, ob wir dort überhaupt weiter wohnen bleiben können.

    Nachdem das Gericht in der ersten Instanz nun entschied dass wir gehen sollen wurden die Mängel nicht weiter zum Thema gemacht ...

    Auch die vollen Gerichtskosten wollen wir tragen die ja höher ausfallen weil sich der Streitwert ja aus der Eigenbedarfskündigung und unserer Klage adiert.

    Ich frage mich nun was das soll? Hätte da nicht wenigstens festgesellt werden müssen, ob zum Zeitpunkt des Einklagens noch ein Anspruch bestand. Jenachdem müßten dann evtl auch die Gerichtskosten anders aufgeteilt werden.

    Ich kann doch nichts dafür dass das Gericht so lange braucht um zu einem Uteil zu kommen und wir schliesßlich kein Wohnrecht mehr haben.... Die soll das hohe Gericht doch gleich warten dass alle Kläger frustiert ausziehen oder an Altersschwäche sterben und dann deren Ansprüche verlöschen .... dann braucht man garnichts mehr verhandeln weil sich die Problem dan so von alleine erledigen! :sleeping:

    2.

    Uns wurde keinerlei Räumungsfrist eingeräumt. Begründet wurde das dadruch, dass wir ja schon seit geraumer Zeit gekündigt wurden und uns wärend des langen Gerichtsprozesses schon eine Wohnung suchen konnten. Ist das normal und (neuerdings) üblich oder eher ein krasser Sonderfall der auf das Konto des Richters geht?
    Das heißt auf gut Deutsch dass man eigentlich am Besten garnicht das Urteil abwerten soll und gleich was neues suchen und dann umziehen muss wenn man nicht einen Tag nach dem Gerichtszurteil auf der Straße stehen möchte ... denn es gibt ja wohl kaum die Möglichkeit einen Wohnung mit dem Vorbehalt anzumieten dass man sein Gerichtsverfahren doch verliert .... Etwas unrealistisch weshalb es ja überhaut sowas wie eine Räumungsfrist gibt.:-girl

    Wie sind da die Erfahrungen Tipps von Insidern zu beiden Problemen.

    Vielen Dank!

  • Die Mängel wurden bei den Gerichtsverhandlungen erst garnicht zum Thema gemacht da ja erst mal darüber verhandelt wurde, ob wir dort überhaupt weiter wohnen bleiben können.

    Nachdem das Gericht in der ersten Instanz nun entschied dass wir gehen sollen wurden die Mängel nicht weiter zum Thema gemacht ...

    Warum sollte das Gericht über etwas entscheiden, was gar nicht Gegenstand der Klage war? Es wurde eine Räumungsklage eingereicht, sonst nichts, und genau darüber wurde entschieden.

    Wir hatten fast ein Jahr vor dem Termin zu dem wir die Wohung verlassen sollten bereits länger bekannte Mängel an der Wohnung beanstantet und auch vor Gericht eingeklagt, nachdem diese nicht beseitigt wurden. Wir haben dabei den Betrag eingeklagt der laut Handwerker zur Beseitiung der Mängel notwendig sei - das waren über 6000 €

    Ihr habt vor Gericht geklagt und dieser Prozess wurde ruhend gestellt, bis der andere entschieden wurde? Habt ihr die Mängel nur beanstandet oder auch beheben lassen? Wenn nicht, auf was habt ihr dann überhaupt geklagt?

    2.

    Uns wurde keinerlei Räumungsfrist eingeräumt. Begründet wurde das dadruch, dass wir ja schon seit geraumer Zeit gekündigt wurden und uns wärend des langen Gerichtsprozesses schon eine Wohnung suchen konnten. Ist das normal und (neuerdings) üblich oder eher ein krasser Sonderfall der auf das Konto des Richters geht?
    Das heißt auf gut Deutsch dass man eigentlich am Besten garnicht das Urteil abwerten soll und gleich was neues suchen und dann umziehen muss wenn man nicht einen Tag nach dem Gerichtszurteil auf der Straße stehen möchte ... denn es gibt ja wohl kaum die Möglichkeit einen Wohnung mit dem Vorbehalt anzumieten dass man sein Gerichtsverfahren doch verliert .... Etwas unrealistisch weshalb es ja überhaut sowas wie eine Räumungsfrist gibt.:-girl

    Das ist schon eher ungewöhnlich, dass keine weitere Frist eingeräumt wurde, aber wenn ihr nicht wie im anderen Beitrag beschrieben, eure intensiven Bemühungen vor Gericht darlegen konntet, dann ist das theoretisch denkbar. Es ist halt ein Amtsgericht, da ist man sehr stark vom einzelnen Richter abhängig. Grundsätzlich würde ich dem markierten Satz aber als genau richtig bezeichnen. Wenn außer Frage steht, dass der Eigenbedarf grundsätzlich gerechtfertigt ist, dann geht es in der Räumungsklage in aller Regel nur um die Zeit. Wenn sich der Prozess schon ewig zieht, hat sich die Räumungsfrist ja bereits sehr deutlich verlängert und so kann man schon zu dem Urteil kommen, dass genug Zeit gewesen wäre, wenn sich die Mieter wirklich bemüht hätten. Wir kennen hier nur die eine Seite der Schilderung und nicht, wie der Eigenbedarf genau begründet war, wenn bei weiterer Frist auch die Vermieter vor der Obdachlosigkeit stehen, evtl. mit Kind... Hier ist man in den Einzelfallabwägungen.

  • Hab vielen Dank für die Ausführliche Antwort.

    Es war so dass wir gekündigt wurden ... mit langer Frist wegen Altmietvertrag. Der Mangel war schon länger Thema und dürfte eingetnlich keine Frage sein da der Zeitwert längst überschritten war. Nachdem also die Kündigung einging haben wir den Mieter auf den Betrag verklagt der eben für die Reparatur anstehen würde. Die Antwort der Gegenseite an das Gericht wurde so lange rausgeschoben bis dann die Mietzeit abgelaufen war ... und dann kam eine Widerklage wegen Räumung....

  • Also Ihr habt für den Mangel keine Reparatur durchführen lassen und keine Ausgaben gehabt? Und jetzt, wo Ihr ausziehen müsst, werdet Ihr das ja wohl auch nicht mehr tun, oder? Dann ist das korrekt, dass Ihr keinen Ansprüche auf den eingeklagten Betrag habt - juristisch gesprochen habt Ihr diesen Prozess also verloren (und müsst daher die Gerichtskosten tragen).

    Warum Euer Anwalt Euch nicht darauf hingewiesen hat, müsst Ihr den fragen und nicht uns!

    Den separaten Prozess über die Kündigung habt Ihr offenbar auch verloren. Ob man da noch über einen Eilantrag oder Härtefallregelung eine (kurze) Räumungsfrist hinbekommt, müsste Euch auch der Anwalt sagen. Bis im Zweifelsfall der Gerichtsvollzieher kommt und Euch tatsächlich auf die Straße setzt, können sowieso noch Wochen oder Monate vergehen (die für Euch aber sehr teuer werden!), also obdachlos werdet Ihr nicht.

    Aber Ihr müsst Euch schon die Frage gefallen lassen, warum Ihr trotz der Mängel und Kündigung nicht schon nach etwas anderem gesucht habt - in den meisten solchen Prozessen geht es nur um evtl. finanzielle Entschädigung, nicht um das tatsächlich dort weiter wohnen können. Hat Euch das der Anwalt auch nicht gesagt?

  • Vielen Dank für die Nachricht ... ich kann da jetzt nicht ins Detail gehen aber es gab da durchaus Hinweise dass der neue Vermieter da nur einen Eigenbedarf vortäuscht ... z.B. hat der die Wohnung nie persönlich gesehen in die er einziehen möchte.....

    Dass wir den Prozeß "verloren" haben ist ja auch dem Umstand geschuldet dass dieser sich dank der langen Bearbeitungszeit vor Gericht so lange gezogen hat bis schließlich kein Anspruch mehr bestand.

    Es wurde bisher nicht festgestellt ob unsere Klage damals als wir noch ein Wohnrecht hatten begründet war ....

    Wie ich obern schon schrieb ... da braucht man also nur so lange zu warten bis die Mieter letztich ausziehen oder versterben und der Fall hat sich dann erledigt?!

  • Wie ich obern schon schrieb ... da braucht man also nur so lange zu warten bis die Mieter letztich ausziehen oder versterben und der Fall hat sich dann erledigt?!

    Wenn Ihr einen finanziellen Schaden gehabt hättet (z.B. wenn Ihr einen Handwerker beauftragt und bezahlt hättet), dann würde der Anspruch auf Bezahlung durch den Vermieter selbstverständlich weiter bestehen und der Prozess ginge weiter.

    Aber Ihr habt ihn darauf verklagt, dass er einen Handwerker beauftragt und bezahlt. Darauf habt Ihr nach Auszug offensichtlich keinen Anspruch mehr, daher ist das Verfahren hinfällig.

    Man kann auch kaum absichtlich warten, bis sich das Problem erledigt hat, denn es gibt für alles Fristen nach deren Verstreichen gegen einen entschieden wird. Aber solche Prozesse dauern halt einfach sehr lang, viele Monate bis Jahre.

    Wenn das alles Euer Anwalt nicht erklären konnte, dann taugt er nichts - sucht Euch einen anderen!

    (Ohne Anwalt in einen solchen Prozess zu gehen wäre gob fahrlässig - in dem Fall seid Ihr selbst Schuld wenn Ihr aus formellen Gründen, die man als Laie kaum kennen kann, verliert!)

  • Uns wurde keinerlei Räumungsfrist eingeräumt. Begründet wurde das dadruch, dass wir ja schon seit geraumer Zeit gekündigt wurden und uns wärend des langen Gerichtsprozesses schon eine Wohnung suchen konnten. Ist das normal und (neuerdings) üblich oder eher ein krasser Sonderfall der auf das Konto des Richters geht?

    Kann man natürlich nicht beantworten, ohne die Schriftsätze, Anträge und Hinweise des Gerichtes zu kennen. Es gibt viele denkbare Möglichkeiten warum eine Räumungsfrist nicht gewährt wird. Es wurde keine beantragt, die Begründung war schlecht, das Gericht hat bereits zu erkennen gegeben, dass die Kündigung wirksam ist, weil nicht erheblich bestritten worden ist usw.

    Aber am Ende wird die das Berufungsgericht schon sagen, ob der Richter Mist gebaut hat, auch das kommt vor.

  • Hallo!

    Dieses mal keine Frage sondern mal eine Rückmeldung nach einem langen harten Prozeß.

    Wir wurden vor ca. 4,5 Jahren angeblich wegen Eigenbedarfs gekündigt wobei uns das Ganze doch sehr supekt war ...

    Der Richter der ersten Instanz hat der Gegenseite etwas entnervt dann schließlich Recht gegeben und die Kündigung bestätigt.

    In der Zwischenzweit hatten wir die Gegenseite, da sie verschiedenen Reparaturen am Haus nicht nachkommen wollte verklagt was den Streitwert natürlich hochgetrieben hat und somit das Risiko für die Gegenseite noch erhöhte .....

    Auch haben wir etwas "nachgeschaut" oder man könnte auch sagen spioniert, ob die Geschichte die da von der Gegeseite bei Gericht erzählt wurde wirklich mit der Realität übereinstimmen kann und wurden da auch recht bald fündig....

    Nach 3 Jahren kahm das ganze dann in die 2 Instanz und .... siehe da!!! Der Richter runzelte zu Anfang die Stirn und machte der Gegenseite klar dass er da einiges recht komisch findet .... Wir dohten dann u.A. mit der Klage wegen Falschaussage vor Gericht usw was das Nevenkostüm der Gegenseite in Spannung brachte.

    Kurz und gut - die Gegenseite hatte dann einfach nach gut 3 Jahren die Faxen dicke und hat uns knappe 10.000 € angeboten wenn wir freiwillig gehen .... in den 4 Jahren des Prozeßes kahm es natürlich auch zu keiner Mieterhöhung ... und da wir aufgrund geänderter persönlicher Verhältnisse ohnehin mittelfristig einen Umzug in Erwägung zogen traf sich das ganz gut und wir zogen mit knapp 10.000 von Dannen.

    Also - bitte nicht einfach jede Eigenbedarfskündigung so hinnehmen und zumindest bis in die 1. Instanz gehen wenn Zweifel bestehen. So ein langer Prozeß geht auch an die Nerven des Vermieters und kann sich finaziell durchaus lohnen - auch wenn letztlich dann evtl doch ausziehen muss (oder darf).

    Danke nochmal für die Hilfe die ich in diesem Porzeß auch hier bekommen habe.

    :love:

  • Schön zu hören, dass es ein bisschen Hoffnung gibt, wenn es um die Eigenbedarfskündigungen aus fragwürdigen Gründen geht (Ich habe gleiche problem und warte auf die Räumungsklage).

    Aber hast du nicht den ersten Prozess verloren und keine Räumungsfrist bekommen? Bist du bis zur zweiten Instanz in der Wohnung geblieben?

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