Beiträge von Alexander Hager

    Hallo

    Zwei Brüder besitzen ein Haus mit drei Wohnungen, im Moment sind die gut vermietet. Füher oder später werden die aber verkaufen werden müssen ...
    Soweit ich informiert bin besteht bei einer Umwandlung einer Mietwohunung in eine Eigentumswohung dann ein Kündigungsschutz wegen Eigenbedarfs von 3 Jahren.

    Ab wann läuft diese Frist genau?

    1. Ab der Teilungserklärung der Wohnung?
    2. Ab dem Verkauf der Wohnung als Eigentumswohnung?
    3. Ab der Kündigung durch den neuen Besitzer der Eigentumswohung?

    Die Erbengemeinschaft hat das Haus bisher noch nicht aufgeteilt und sich lediglich intern geeinigt dass das ganze Haus den Büdern zu gleichen Teilen gehört.
    Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus wenn das Haus nun nachträglich im Rahme des Erbes aufgeteilt und dann die dann entstandenen Einzelwohungen verkauft.... Zieht dann auch der Kündigungsschutz wegen Eigenbedarfs?

    Schon mal vielen Dank!

    Folgende Situantion:

    Der Mieter wohnt zur Miete in einer Eingentumswohnung. Diese Eigentumswohnung ist Teil eines Wohnblockes mit Zentralheizung.

    Bei der letzten Nebenkostenabrechung die sehr hohe Nebekosten für Heizung aufwies kahm beim Mieter der Verdacht auf, dass das Gas von einem teuren Regionalanbieter bezogen wird. Die Bitte um eine genauere Darstellung wie viele Gas zu welchem Preis von welchem Anbieter bezogen wurde, wurde von dem Vermieter (also dem Besitzer der Eigentusmswohung) an die Hausverwaltung des Wohnblockes weitergeleitet.

    Der Verwalter antwortete nicht sondern lies lediglich, erkennen dass er sich in der nächsten Mitgiederversamlung dazu äußern wird.

    Mieter und auch Vermieter haben vermutlich keine große Lust sich in Zukunft regelmaßig weiter mit dem Hausverwalter und anderen Besitzern von Eigentumswohnungen in dem Wohnblock über das Thema kontrovers auseinanderzusetzen und würden am liebsten aus dem Verbund aussteigen der dieses teure Gas bezieht. Blöd ist eben nur dass es sich um eine Zentralheizung handelt.

    Nun hat der Mieter bei einem Gasanbieter angerufen und erfahren dass es wohl möglich sei einen eigenen Gaszähler für die Wohneinheit einzubauen .... Wie das ginge wüsse man nicht aber die Stadtwerke könnten auch wenn es sich um eine Zentralheizung handele einen seperaten Gaszähler für eine Wohneinheit anbringen wenn diese über ein Zentralheizung versorgt würde.

    Geht das wirklich? Wie soll das gehen? Es geht doch auf einer Seite Gas rein und auf der anderen Seite (Wohneinheit) Warmwasser raus?

    Bestehen andere Möglichkeiten hier sein Recht zusammen mit dem Vermieter durchzusetzen? Es kann doch nicht sein dass ein Eigentümer bzw dessen Mieter doppelt so hohe Heizungspreise zahlen muss nur weil der Hausverwalter oder die Eigentümergemeinschaft der Meinung ist man wolle eben umbedingt von einem bestimmten (regionalen) wesendlich teureren Gasversorger das Gas beziehen?

    vielen Dank schon mal.

    Hallo

    Eine Haus hat drei Wohungen und eine mit Heizöl betriebene Zentralheinzung.

    Bei den beiden Mietwohungen im EG und DG läßt sich ohne große Probleme ein Zähler für das Heizwasser instalieren. Probleme gibt es allerdings bei der mittleren Wohnung die als Ferienwohung betrieben wird. Hier kann nicht ohne Weiteres eine Messung erfolgen da evt erst durch das Aufbrechen einer Mauer Platz für die Meßeinrichtung geschaffen werden könnte. Desweiteren wird noch eine Heizung im Treppenhaus betrieben die etweder direkt an der Zentralheihung hängt oder aber Teil des Kreislaufes der mitleren Wohnung ist. Diese läuft normalerweise aber nur auf Frostschutz.

    Es ist allerdings auch möglich den Gesamtverbrauch des Heizungswassers für die Heizung des Hauses zu messen.

    Da es nun ja wohl mehr oder weniger Pflicht ist, den Warmwasserverbrauch für Mietwohungen zu messen stellt sich die Frage ob dieser errechnet werden kann ohne dass der Verbrauch der mittleren Wohung und der Heizung im Treppenhaus gemessen werden kann.

    Der Einbau der Warmwasserzähler für des Brauchwasser macht in allen drei Stockwerken keine Probleme.

    1. Kann der Heizwasserverbrauch der Mietwohungen und damit auch die Heizungskosten der beiden Mietwohungen zuverlässig berechnet werden, wenn neben der Messung des Brauchwassers alleine die Messungen des Heizwasserverbrauches der beiden Mietwohnungen vorliegen?

    2. Kann der Heizwasserverbrauch der Mietwohungen und damit auch die Heizungskosten der beiden Mietwohungen zuverlässig berechnet werden, wenn neben der Messung des Brauchwassers auch die Messungen des Heizwasserverbrauches der beiden Mietwohnungen und der Gesammtvertverbrauch des Heizungswassers für das ganze Haus vorliegen?

    3. Oder ist es unumgänlich auch noch eine Wasserzähler für das Heizwasser des mittleren Stockes und evtl auch noch des Heizkörpers im Treppenhaus zu instalieren? Ein Haus hat drei Wohnungen.

    Die Mietswohung im Paterre hat einen eigenen Zähler (Nr 1) der regelmäßig vom Stromlieferanten abgelesen wird. Die anderen beiden Wohnung eine Ferienwohung im EG und eine Mietswohung im DG hängen an einem Zähler (Nr 2) der ebenfalls regelmäßig vom Stromlieferanten abgelesen wird. Die Rechung geht an den Vermieter. Die Wohnung im DG hat darüber hinaus einen internen Zähler (Nr 3) der den Strom dieser Wohung zählt. Die Abrechung läuft aber über den Vertrag des Vermieters.

    Ebenfalls über den Zähler (Nr 2) wird der Hausstrom gezählt.

    Bisher wurde dem Mieter vom DG aufgrund der Daten des Zähler Nr 3 eine anteilige Rechung aus dem Stormverbrauch berechnet. Die Kosten für die verbrauchten Einheiten lasse ich ja anhand der Daten der Jahresabrechnung aus Zähler Nr berechnen - zusätzlich dazu zahlte der Mieter noch 50% der Grundgebühr für den Strom.

    Ist das ok so? Oder hat der Mieter neuerdings einen Anspruch auf einen eigenen Zähler? Oder musse der Zähler Nr 3 regelmäßig geeicht werden oder so?

    Vielen Dank

    Themen zusammengefügt und Link gelöscht

    Für die Hilfestellung wird kein Link benötigt

    Vielen Dank aber langsam habe ich den Eindruck wir reden da aneinander vorbei. Wie soll der Vermieter das im Rahmen seiner Nebekostenabrechung berechnen? Die Rechung für den Strom seiner Wohnung und des daran angeschlossenen genannten Kellers bekommt doch der Mieter direkt von Energieversorger von dem der Mieter seinen Strom bezieht. Die aktuellen Konditionen (Kosten pro Einheit und Grundgebühr) kennt doch erstmal nur der Mieter..... das ganze geht also um ein paar Ecken rum?!?!

    Kniffelige Frage

    Unter der Terrasse eines Mieters findet sich ein Lagerraum der mit einem Licht und einer Lüftung ausgestattet ist die ca 1 mal in der der Woche angeschaltet wird. Der Lagerraum wird zur Hälfte von dem Mieter selber genutzt und zur andere Hälfte von anderen Mietern und dem Hausbesitzer.

    Dummerweise hängt die Stromversorgung an dem Stromkreis des Mieters - d.h. der dort auch von anderen Mietern verwendete Strom wird über den Zähler des Mieters gezählt und somit auch diesem von dem Stormversorger in Rechung gestellt.

    Wie kann das Problem mietrechtlch einfwandferi gelöst werden?

    Kann man da an die beiden Stormverbraucher (Licht und Lüftung) Stromzähler anbringen und den damit gemessenen Strom dem Mieter (anteilsmäßig) rückerstadten ?

    Was müssen das für Stromzähle sein? (Festinstalierte geeichtet oder reichen einfache handeslübliche)

    Wie muss die Abrechung dann im Mietvertrag geregelt sein?

    Oder führt da keine Weg daran vorbei aufwändig und teuer von einem Elektriker ein Stromkabel verlegen zu lassen das dann garantiert dass der Storm aus dem Keller nicht über die Rechnung des Mieters läuft?

    Wie ist es wenn sich Mieter und Vermieter auf eine Reglung einigen die eigentlich nicht ordnungsgemäß ist? Welche negativen Folgen kann das für den Vermieter haben wenn der Mieter das Nachher beanstandet? Lediglich eine Rückerstadtung oder darüber hinaus noch andere Konsequenzen?

    Vielen Dank

    Hallo

    Ein Vermieter hat es nach Jahren mal wieder für notwendig befunden, einen E-Check im ganzen Haus durchführen zu lassen ....

    Nun taucht da eine Summe von 1.472,53 € für das ganze Haus mit 3 Wohungen auf.

    Dh. der möchte von jeder Partei 1/3 der Summe haben!! Am liebsten sofort! <X

    Geht das? Kann der das so einfach seinen Mieter aufbrummen oder muss bzw kann der das nicht wenigstens auf einige Jahre aufteilen? Es waren ja in den mindestens 10 Jahren in denen das Haus schon vermietet ist auch noch andere Mieter im Haus und es werden wohl bis zum nächsten E-Check auch noch weitere dazukommen.

    Ist da ein Drittel der hohen Summe wirklich gerechtfertigt oder wie muss der da die Kosten (langfritiger) aufteilen?

    Was ist da übliche Praxis und was wäre möglich?

    Vielen Dank !

    Na - da kam dann leider doch keine Antwort mehr - einfach keine angenehme Frage, weil jede Antwort darauf schon am fleckenfreinen Mieterschützerimmage kratzt? ;)

    Kann ich verstehen - dennoch ein zweiter Versuch nachdem sich die Mieter vorgestellt haben, immer noch keine Wohung zu finden ist und sich die Situation weiter zugespitzt hat:

    Der Vermieter ist da nun also echt in einem Dilemma!

    Der Ausbau des Badezimmers kostet vermutlich wesentlich mehr als erhofft und ob sich die nächsten 3 Monate ein Handwerker findet der das machen kann ist fraglich. Jedenfalls wird das auch dazu führen, dass die Miete dann evtl höher ausfällt, als zunächst erhofft was sich dann die Familie nicht mehr langfristig leisten kann.

    Das Persönlichkeitsprofil der Mieter und die ganze Situation ist wirklich nicht gerade traumhaft aber die Leute tun einem echt leid und die Tochter hat am 8. September Schulanfang ...

    Was soll man also machen?

    Der Vermieter möchte nicht auf der Straße stehen lasse und die vorerst eben so 3 bis höchstens 6 Monate lang nehmen - danach weiß man dann, ob das mit dem Ausbau so wie erhofft hinhaut oder die evtl doch was anderes suchen, wenn das zu teuer wird.

    Eine geplante Ferienwohnung mit gut 80 Quadratmetern, die seit einigen Wochen beantrag aber noch nicht genehmigt ist hat nach dem Mietspiegel des Ortes einen Mietwert von ca 630 € kalt - allerdings finden sich dort auch Erker, Einbauküche, Wärmekabine und Kachelofen. Die Höchstgrenze ist laut Mietspiegel bei ca. 740 €. Auch finden sich Möbel und Geschirr und weiter persönliche Sachen des Vermieters in der Wohnung. Gemeldet ist aber unter dieser Adresse keiner mehr.

    Was ist von folgendem Vorschlag zu halten:

    Die obere Wohnung, die als Ferienwohnung beantragt ist, wird den ersten Monat (September) gegen eine Kaution von 1.500 € gratis überlassen.

    Danach wird die gleiche Wohnung dann bis Ende Februar 2024 kurzfristig zwischen vermietet und die zahlen dann im Prinzip 690 € kalt und 150 € Nebenkosten.

    Der Vermieter verzichte aber für September und Oktober noch auf den Abschlag der Nebenkosten oder erlässt die denen gleich freiwillig - da ja ohnehin nicht viel geheizt wird. Erst wenn die im November immer noch drin sind zahlen die vollen 840 € warm.

    Die können jederzeit ohne Kündigungsfrist ausziehen, wenn die was bessere gefunden habe oder dann tatsächlich unten einziehen.

    Es ist ja auch anzunehmen, dass die das tun, denn die können sich keine 840 € leisten und haben eine Tochter von 16 Jahren aber kein zweites Schlafzimmer, was bedeutet dass die dann im Wohnzimmer auf einer Liege übernachtet.

    Was das Unterstellen der Möbel angeht: Die Wohnungstüren in der unteren Wohnung, in der auch das Bad eingerichtet werden soll, wurde bereits ausgehängt und in einen anderen Raum verbracht. Wäre es möglich dass die da dann dennoch was unterstellen oder ist es besser, dass die das woanders lagern, damit da nicht dadurch schon ein Mietvertrag zustande kommt? Im Haus gibt es evt noch andere Räume, die nicht zur geplanten Wohnung zählen.

    Ist das so möglich? Auf was muss man da noch achten?

    vielen Dank!

    Ein frommer Wunsch. Das Schuljahr beginnt in 3 Wochen für die Tochter und wenn die bis dahin keine Bleibe haben kann der Vater den geplanten Job eben nicht annehmen. Die Verwandschaft vor Ort sucht schon seit 2 Monaten was. Die Ferienwohnung, welche die zunächst belegen wollten wurde vor eine Woche abgesagt.

    Also zurück zum Thema: Ist eine der beiden oben genannten Möglichkeiten machbar oder gibt es andere Möglichkeiten?

    Hallo

    Folgender Fall:

    In einem Mehrfamlienhaus soll im untersten Geschoß innerhalb von Wochen oder Monaten eine weitere Mietswohnung ausgebaut werden und eine andere fertige und möbliere Wohnung im mittleren Geschoß soll in ein eine Ferienwohnung umgewandelt werden. Diese steht im Moment leer und wurde zuletzt vom Vermieter selber bewohnt.Ob die Ferienwohung wirklich eine Genehmigung als Ferienwohnung bekommt ist derzeit noch unsicher.

    Eine Familie die sich in akuter Wohnungsnot befindet bewirbt sich für die noch auszubauende neue Mietswohnung im untersten Geschoß.

    Der Vermieter möchte, obwohl es noch nicht sicher ist, ob es wirklich etwas aus der Vermietung der unteren Wohnung wird oder die entweder garnicht ausgebaut wird oder nach einigen Wochen oder Monanten ein anderer Mieter bekommt der Familie aus der ersten Not helfen und die bereits fertige Wohnung im mittleren Geschoß zusammen mit einem bereits fast fertigen Zimmer im Keller 1 bis 3 Monate lang vermieten.

    Es ist folgende Lösung angedacht und die Frage stellt sich ob das geht - Der Vermieter möchte nämlich nicht dass die Familie dann letztlich doch aus Wohnungsnot in der mittleren Wohung bleibt wenn es aus der unteren Wohnung nichts wird.

    1. Rettungsanker: Der Vermieter läßt den Mieter bereits nach oder noch vor dem unterschreiben des Mietvertages der mittleren Wohnung einen Kündigung unterschreiben die nach (spätestens) 3 Monaten in Kraft tritt.

    2. Das eine halb fertige Zimmer im Erdgeschoß in dem dann die Tochter leben wird, wird nicht vermietet sondern der Tochter (14 Jahre) bis auf weiteres kostenlos überlassen. Kann man dann dieses Zimmer jederzeit wieder zurück verlangen? (Das weitere Halten der mittleren Wohung wäre dann wohl uninteressant da es keine Kinderzimmer hat)

    Geht das oder gibt es da evtl andere Lösungsmöglichkeiten?

    Es kann doch nicht sein dass man der Familie zuletzt nicht aus der Not helfen kann, nur weil es da Probleme mit dem Mieteschutzt gibt?

    Vielen Dank!

    Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich habe gelesen dass dann wenn 25 % der Fläche nicht erfaßt werden können was den Verbrauch angeht keine Pflicht zur Erfassung durch einen Zähler besteht.

    Die Holzöfen werden von den Mietern selber mit dem Holz des Mieters geschührt - Zusätzlich zu der Menge des Warmen Wassers für Heizung und Nutzwasser mußte dann wohl die Holzmenge erfaßt werden die jeder Mieter im Laufe des Jahres verbrennt? Also fleißig Holzscheite zählen und hoffen dass da Mieter sich dabei vertut?!?

    Wie soll das in der Praxis gehen - Wird problematisch!

    Kann doch wohl nicht wahr sein!! :(

    Hallo ... was und wie viel braucht man da?

    Es handelt sich um eine Haus mit drei Stockwerken:

    1. Das Dachgeschoß ist seit 6 Jahren als Wohung vermietet

    2. Das mittlere Geschoß wurde bisher von einem der Eigentümer selber bewohnt. Da dieser aber seit 3 Jahren pflegebedurftig ist wurde diese in dieser zeit praktisch nicht genutzt und nur notdürftig beheizt. Diese Wohnung soll nun in Zukunft als Ferienwohnung oder wenn dies nicht möglich ist als Mietwohung genutzt werden.

    3. Das unterste Geschoß wurde bisher vom gleichen Miteigentümer wie bei 2, und auch von den Mietern im Dach gewerblich genutzt. Seit mehr als einem Jahr ist es aber nun gäntzlich ungenutzt. Es soll nun als Wohnung ausgebaut werden und vermietet werden .....

    Braucht man in diesem Fall mehrere oder nur einen Verbrauchs bzw Engerieausweise?

    Wo bekommt man diese günstig und seriös? Und gibt es eine Anbieter der die oben ganannten Fragen evtl schon beantwortet bevor man gleich einen oder mehrere Beraterverträge oder so abschließt?

    Vielen Dank!

    Hallo

    Wenn ich das richtig mibekommen haben können Mieter die Nebenkosten der Heizung um 10% senken wenn der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung keinen Zähler für Warmwasser verwendet.

    Wie sieht es nun aber bei folgendem Fall aus.

    Ein Haus hat drei Wohnungen (zwei Mietwohnungen und eine Wohnung die als Ferienwohung verwendet wird).

    Alle Wohnungen sind da der Zentralheizung angechlossen. Sie verfügen aber zusätlich auch noch über Holzkamine bzw Grundöfen.

    Gibt es hier eine Ausnahme, wenn die Mieter einen Großteil der Raumheizung ohnehin über die Holzöfen betreiben dessen Holz aus

    A. Deren Privateigentum stammt

    oder

    B . Von dem Vermieter eingekauft und den Mietern zum Verbrennen zur Verfügung gestellt wird.

    Wann gibt es da Ausnahmen von der 10 % Reglung?

    Wie soll denn zb der Verbrauch von Holz für die Holzheizung gemessen und berechnet werden?

    Vielen Dank!

    Ok - vielen Dank! ... evtl versucht man es trotzdem auf dem Weg. Ich denke das gibt doch eine gewisse gegenseitige Verpflichtung die dann auch im Konfliktfall eine gütliche Einigung nahelegt wenn es zum Konflikt kommt.


    Noch eine Frage dazu: Wenn der Mieter da Arbeiten beim Ausbau in der eigenen angemieteten Wohnung oder im Garten oder in anderen Wohnungen im Haus verrichtet - in welchen Fälle ist der da bei Unfällen versichert und wo und wie ist es geboten dass der Vermieter hier eine Versicherung o.Ä abschließt?


    Ein Mieter möchte (evtl sogar schon vor Einzug und der ersten Mietzahlung aber bereits nach Abschluß eines Mietvertrages) nach Absprache mit dem Vermieter und auch mit dessen finanzieller Unterstützung zusätzlich zu einem bestehenden WC und einer Duschabine und ein weiteres besseres Badezimme in einen Raum in der Wohnung einbauen der bisher als Keller genutzt wurde. Auch möchte er auf einen einfachen Estrichboden in einem weiteren Nebenraum und im Wohnzimmer einen Teppich verlegen und einen großen Wohnraum teilen so dass ein Kinderzimmer und eine Küchenniesche entstehen. Bedarf es hier einer besonderen Unfallvesicherung für den Mieter oder ist das durch das (bald bestehende) Mietverhältnis gedeckt?

    Was ist, wenn der Mieter für diese Arbeiten noch Freunde und Familienangehörige zu diesen Arbeiten einspannt? Müssen die versichert werden? Wer haftet für den Fall dass denen was passier? Der Mieter oder der Vermieter?

    Vielen Dank schonmal!

    Frage wurde her schon gestellt und Thema bitte weiterführen

    Danke für die Antwort! Klingt plausiebel. Allerdings: Der Vermieter hat sich schon einige Zeit ohne Erfolg auf normalem Weg um einen Verwalter und Hausmeister bemüht und auch die Verwaltung und das Reinigen der im gleichen Haus gelegenen Ferienwohnung könnte ja unter die Aufgaben des Hausmeisters und Verwalters bzw dessen Eheparnter fallen ... Wäre das nicht plausiebel?

    Die Frage mit der Pflege des benachbarten Paar ist übrigens inzwischen erledigt.

    Wie sieht es grundsäntlich aus wenn ein Mieter nach Rücksprache mit dem Vermieter Ausbau- Umbauarbeiten am Haus verrichtet? (Renovierung eines Badezimmers und das Abschleifen von einem Balkongeländers) Kann man das Einfachheit wegen mit der Miete verrechen oder als Gegtenleistung ein paar Monate freies Wohnen anbieten ? Kann es da später Probleme mit dem Eingentumsrecht geben?

    Was ist da steuerlich und versicherungsrechtlich zu beachten....?

    (Und noch ein Kaffee ... für den guten Rat den ich hier immer bekomme - ich hoffe der erste hat geschmeckt! ) :)

    Zum Einen dass man dann einen Verwalter und Haumeister finden könnte und gleich vor Ort hat. (Da der Besitzer ja eine Tagesreise entfernt lebt).

    Zum Zweiten, dass man dem Mieter so gleich durch die Arbeit als Hausmeister und beim Teilausbau der Wohnung die Kosten für die Miete sichern kann (da denke man zb an Früchtlinge aus der Ukraine die bereits schon "angeklopft" haben.)

    Zum Dritten dass man sich dann hoffentlich besser auf den Hausmeister verlassen kann (da die bisherigen Mieter hier bereits einige Zusagen gemach haben die aber später voll in die Hose gegangen sind) da der sonst gekündigt werden kann (Arbeitsvertrag und Mietvertrag).

    Zu letzt, weil man den dann evtl leichter kündigen kann wenn das Haus in einigen Jahren verkauft wird das sich der Vermieter in einer finaziellen Zwangslage befindet...

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