Hallo
Wir haben die erste Halbzeit (1. Instanz ) leider verloren was unseren Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung angeht und gehen nun - weil wir eben nicht unsportlich sein wollen wacker in die zweite Halbzeit (Berufung).
Das Urteil der ersten Instanz ist nämlich recht sonderbar ausgefallen ... alles werde ich hier nicht niederschreiben - evtl mehr in anderen Beiträgen - aber hier mal zwei besondere Aspekte:
1.
Wir hatten fast ein Jahr vor dem Termin zu dem wir die Wohung verlassen sollten bereits länger bekannte Mängel an der Wohnung beanstantet und auch vor Gericht eingeklagt, nachdem diese nicht beseitigt wurden. Wir haben dabei den Betrag eingeklagt der laut Handwerker zur Beseitiung der Mängel notwendig sei - das waren über 6000 €
Die Mängel wurden bei den Gerichtsverhandlungen erst garnicht zum Thema gemacht da ja erst mal darüber verhandelt wurde, ob wir dort überhaupt weiter wohnen bleiben können.
Nachdem das Gericht in der ersten Instanz nun entschied dass wir gehen sollen wurden die Mängel nicht weiter zum Thema gemacht ...
Auch die vollen Gerichtskosten wollen wir tragen die ja höher ausfallen weil sich der Streitwert ja aus der Eigenbedarfskündigung und unserer Klage adiert.
Ich frage mich nun was das soll? Hätte da nicht wenigstens festgesellt werden müssen, ob zum Zeitpunkt des Einklagens noch ein Anspruch bestand. Jenachdem müßten dann evtl auch die Gerichtskosten anders aufgeteilt werden.
Ich kann doch nichts dafür dass das Gericht so lange braucht um zu einem Uteil zu kommen und wir schliesßlich kein Wohnrecht mehr haben.... Die soll das hohe Gericht doch gleich warten dass alle Kläger frustiert ausziehen oder an Altersschwäche sterben und dann deren Ansprüche verlöschen .... dann braucht man garnichts mehr verhandeln weil sich die Problem dan so von alleine erledigen! ![]()
2.
Uns wurde keinerlei Räumungsfrist eingeräumt. Begründet wurde das dadruch, dass wir ja schon seit geraumer Zeit gekündigt wurden und uns wärend des langen Gerichtsprozesses schon eine Wohnung suchen konnten. Ist das normal und (neuerdings) üblich oder eher ein krasser Sonderfall der auf das Konto des Richters geht?
Das heißt auf gut Deutsch dass man eigentlich am Besten garnicht das Urteil abwerten soll und gleich was neues suchen und dann umziehen muss wenn man nicht einen Tag nach dem Gerichtszurteil auf der Straße stehen möchte ... denn es gibt ja wohl kaum die Möglichkeit einen Wohnung mit dem Vorbehalt anzumieten dass man sein Gerichtsverfahren doch verliert .... Etwas unrealistisch weshalb es ja überhaut sowas wie eine Räumungsfrist gibt.![]()
Wie sind da die Erfahrungen Tipps von Insidern zu beiden Problemen.
Vielen Dank!