Hallo zusammen,
ich wohne in einer Mietwohnung. Der Vermieter hat entschieden, dass die Fenster im gesamten Haus erneuert werden sollen.
Am Freitag sollten die Fenster bei mir eingebaut werden. In meiner Küche verläuft die Arbeitsplatte direkt unter dem Fenster her und schließt nahezu bündig mit diesem ab. Das haben die Fensterbauer beim Ausmessen nicht berücksichtigt. Die Maße des neuen Fenster sind nicht identisch, somit kann es aufgrund der Arbeitsplatte nicht eingesetzt werden.
Der Vermieter sagt, dass die Arbeitsplatte dann eben rausgerissen werden muss. Eine Reparatur ist nicht möglich, da alle Arbeitsplatten Zusammenhängen. Also müsste die Küche entweder an der Fensterseite ohne Arbeitsplatte auskommen oder ich müsste für die gesamte Küche eine neue Platte für viel Geld anfertigen lassen.
Ich bin der Meinung, dass diese Gegebenheit doch beim Ausmessen vorlag und sich die Fensterbauer entsprechen darauf einstellen hätten können. Also Anpassung des Fensters oder neue Arbeitsplatte auf Kosten des Vermieters.
Wer ist nun im Recht?