Beiträge von Balou89

    Hallo zusammen,

    ich wohne in einer Mietwohnung. Der Vermieter hat entschieden, dass die Fenster im gesamten Haus erneuert werden sollen.

    Am Freitag sollten die Fenster bei mir eingebaut werden. In meiner Küche verläuft die Arbeitsplatte direkt unter dem Fenster her und schließt nahezu bündig mit diesem ab. Das haben die Fensterbauer beim Ausmessen nicht berücksichtigt. Die Maße des neuen Fenster sind nicht identisch, somit kann es aufgrund der Arbeitsplatte nicht eingesetzt werden.

    Der Vermieter sagt, dass die Arbeitsplatte dann eben rausgerissen werden muss. Eine Reparatur ist nicht möglich, da alle Arbeitsplatten Zusammenhängen. Also müsste die Küche entweder an der Fensterseite ohne Arbeitsplatte auskommen oder ich müsste für die gesamte Küche eine neue Platte für viel Geld anfertigen lassen.

    Ich bin der Meinung, dass diese Gegebenheit doch beim Ausmessen vorlag und sich die Fensterbauer entsprechen darauf einstellen hätten können. Also Anpassung des Fensters oder neue Arbeitsplatte auf Kosten des Vermieters.

    Wer ist nun im Recht?

    Hallo zusammen,


    Ich möchte eine Neubauwohnung anmieten, bin da im Vertrag aber über einen Punkt gestolpert.

    In der Wohnung ist noch eine gewisse Baurestfeuchte vorhanden. Daher bin ich für die nächsten 3 Jahre verpflichtet, bei Außentemperaturen bis 20 Grad die Heizung in allen Räumen auf mindestens mittlerer Stufe eingeschaltet zu lassen. Bei Schäden durch Nichtbeachtung mache ich mich haftbar.

    Ist solch eine Klausel in Verträgen für Neubauwohnungen normal? Das würde ja bedeuten, dass die Heizung prinzipiell etwa 9 Monate im Jahr dauerhaft eingeschaltet sein muss. Allerdings verfügen die meisten

    Heizungsanlagen doch über einen Sommer- und Wintermodus. An kalten Sommertagen hätte ich somit gar nicht die Möglichkeit zu heizen. Außerdem werde ich doch in einem möglichen Schadensfall gar nicht beweisen können, dass ich mich an diese Vorgabe gehalten.

    Wie verhalte ich mich hier am besten? Lieber die Finger davon lassen? Oder einfach eine Standardklausel für Neubauten?

    Danke und viele Grüße

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