Hallo,
Aufgrund einer Eigenbedarfserklärung wurde unsere 5er WG zum März 2019 gekündigt. Der Vermieter hat damit argumentiert, dass er seine altersgebrechlichen Eltern gerne in seiner Nähe hätte (er hat auch eine Wohnung im Nachbarhaus, hat uns gegenüber aber geäußert, dass er seinen Hauptwohnsitz in Luxemburg hat).
Nach unserem Auszug würde die Wohnung saniert und umgebaut. Ca. am 11.8.2019 wurde die erste Hälfte und am 13.11.2019 schließlich die zweite Hälfte der Wohnung als Ferienwohnung auf einem Internet Portal angeboten. Es ist die siebzehnten Ferienwohnung des Vermieters.
Besteht die Möglichkeit das wir hier erfolgreich Schadensersatz einfordern können?