Beiträge von Mihiael

    Hallo,

    Aufgrund einer Eigenbedarfserklärung wurde unsere 5er WG zum März 2019 gekündigt. Der Vermieter hat damit argumentiert, dass er seine altersgebrechlichen Eltern gerne in seiner Nähe hätte (er hat auch eine Wohnung im Nachbarhaus, hat uns gegenüber aber geäußert, dass er seinen Hauptwohnsitz in Luxemburg hat).

    Nach unserem Auszug würde die Wohnung saniert und umgebaut. Ca. am 11.8.2019 wurde die erste Hälfte und am 13.11.2019 schließlich die zweite Hälfte der Wohnung als Ferienwohnung auf einem Internet Portal angeboten. Es ist die siebzehnten Ferienwohnung des Vermieters.

    Besteht die Möglichkeit das wir hier erfolgreich Schadensersatz einfordern können?

    Hallo zusammen,

    unsere 5er WG hat gestern eine Eigenbedarfskündiung von unserem Vermieter (eine GbR aus 2 Personen) erhalten. Die Wohnung soll für die Eltern des Vermieter X eingesetzt werden.

    Wir wissen jedoch das der Vermieter X unter privat Namen mehrere Wohnungen in der gleichen Stadt, eine sogar im gleichen Gebäudekomplex, anbietet.

    1. Darf der Vermieter mehrere Wohnungen als Privat Person, neben der GbR, anbieten?

    2. Können wir der Eigenbedarfskündigung aufgrund dieser Wohnungen widersprechen?

    Firmenname gelöscht! Bitte keine Firmennamen nennen

    Grace

    Schön Guten Tag alle zusammen,

    ich versuche mich kurz zu halten:

    Ausgangslage:
    Wir (5er WG/ alles Studenten) teilen uns einen Innenhof mit noch rund vier anderen Studenten-WGs und einem Nachbar, der in unseren Innenhof von seinem Balkon (1.OG) aus einsehen kann.
    Da es in unserer WG kein Wohn/Esszimmer gibt, nutzen wir im Sommer gerne unsere Terrasse (die im Innenhof liegt) um dort zu Essen oder um gemütlich zusammensitzen und miteinander reden (ab und zu lachen wir auch mal).
    Wir haben auch 1-2 mal die Woche Gäste (ca. max. 5) und sitzen zusammen auf der Terrasse, essen und trinken zusammen.

    Der Nachbar:
    Unser Nachbar arbeitet von Zuhause aus und fühlt sich von der Lautstärke unserer WG, wenn wir im Innenhof sitzen, gestört bei der Arbeit.
    Allgemein fühlt sich das Ehepaar von unserer Lautstärke gestört und meint wir wären Rücksichtslos.
    Sie meinen wir hätten zu viele Gäste.

    Zusatzinfo:
    - Die Musik haben wir auf der Terrasse komplett eingestellt.
    - An die Lärmschutz-Regeln (Mittag- und Nachtruhe) halten wir uns.
    - Im Sommer grillen wir gerne ca. einmal die Woche auf einem Holzkohlegrill (Darauf könnten wir verzichten :( ).
    - Das Ehepaar und der Vermieter verstehen sich augenscheinlich gut.
    - Der Vermieter wohnt auch im Innenhof, hat sich bisher aber noch nie beschwert.
    - Wir haben mit dem Ehepaar für nächste Woche einen Termin ausgemacht, an dem wir versuchen werden einen
    Kompromiss zu finden.
    - Der werte Herr Nachbar bevorzugt es im Sommer mit offener Balkontür zu arbeiten...

    Meine Frage:
    - Kann uns der Vermieter mit den oben aufgeführten Gründen kündigen?
    - Gibt es eine Gäste-Regelung ( á la maximal 5 Gäste pro Tag/Woche)
    - Was kann der Nachbar von uns verlangen und was nicht?
    - Kann sich der Nachbar nicht einfach Ohropax, bei der Arbeit, in die Ohren Stecken?(!)

    P.S. Wir möchten auf keinen Fall ein Rechtsstreit mit unseren Nachbarn provozieren, sind aber auch nicht bereit uns haltlose Vorschriften auferlegen zu lassen.

    Liebe Grüße

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