Hallo,
Darf ein Vermieter in dem Mietvertrag seiner Wohnung eine Sonderklausel angeben, in der er sich das Recht sichert, dem Mieter zu jedem Zeitpunkt fristgerecht kündigen zu dürfen, wenn Eigenbedarf für ihn (oder seine Angehörigen) besteht? Ist in dem Fall dann die Dringlichkeit des Eigenbedarfs irrelevant und somit nicht anfechtbar?