Kündigung wegen Eigenbedarfs zur Pflege der Eltern

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende Situation: Ich besitze ein 3-Familienhaus, 2 Wohnungen sind vermietet, eine nutze ich selbst.

    Bisher lief immer alles völlig problemlos und ich habe auch zu meinen Mietern ein gutes Verhältnis, wodurch die sich jetzt ergebende Situation nicht gerade einfacher wird.

    Meine Eltern besitzen selbst ein Haus, welches sie bisher selbst bewohnen. Das Haus und ein großer Garten machen jedoch inzwischen zu viel Arbeit, zumal mein Vater 84 und schwer Herzkrank, meine Mutter auch bereits über 80 ist.

    Deshalb ergab sich die Idee, dass meine Eltern zu mir ziehen, wo ich mich besser um sie kümmern kann. Ihr Haus könnte dann vermietet werden.

    Dabei ergeben sich ein paar Fragen, die ich gerne im Vorfeld geklärt hätte, um nicht sinnlos Staub aufzuwirbeln.

    1. Ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs hier zulässig, obwohl meine Eltern ein eigenes Haus besitzen und noch keine offizielle Pflegestufe vom Arzt bescheinigt wurde?

    2. Falls meine Eltern hier einziehen, was ist sinnvoller, ein offizieller Mietvertrag oder eine familieninterne Vereinbarung?

    Hintergrund zur 2. Frage: Ich habe in den letzten Jahren immer wieder Reparaturarbeiten an den Wohnungen durchgeführt, die steuerlich geltend gemacht wurden. Das ganze soll auf jeden Fall 100% rechtlich einwandfrei ablaufen.

    Mit bestem Dank und Grüssen

    Michl

  • 1. Ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs hier zulässig, obwohl meine Eltern ein eigenes Haus besitzen und noch keine offizielle Pflegestufe vom Arzt bescheinigt wurde?

    Allgemein ermöglicht der Eigenbedarf die Aufnahme von Familienmitglieder. Dazu zählt nicht nur wenn sich Angehörige vergrößern wollen, etwa wegen Familiezuwachs, sondern auch wenn diese sich verkleiner wollen, aus welchen Umständen auch immer. Man sollte nur immer der Begrüngungspflicht nachkommen. Auch Umstände bei den Mietern können die Nutzung zum Eigenbedarf ausschließen, aber die können hier nicht beurteilt werden.

  • Hier kommt es tatsächlich auf die konkreten Umstände an, so dass sich hier der Weg zu einem Anwalt unumgänglich macht. Dieser kann zum einen die Hintergründe prüfen und auch bei der Erstellung einer wasserdichten Eigenbedarfskündigung helfen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Meiner Meinung nach sollte das einen Eigenbedarf rechtfertigen.
    Wenn das Haus der Eltern in der Nähe ist könntest Du dieses der Mietpartei doch als Alternative anbieten. Das wäre ein wirkliche WinWin Situation.

    Ich kenne da Gründe wo Eigenbedarf geltend gemacht wurde die absolut an den Haaren herbeigrufen worden sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Familie (17. Juni 2019 um 23:39)

  • Wenn das Haus der Eltern in der Nähe ist könntest Du dieses der Mietpartei doch als Alternative anbieten.

    Das ist eine sehr gute Ergänzung von dir zu dem Thema. Denn genau genommen muss man sogar dem Mieter einen freien Wohnraum anbieten, ansonsten könnte die Kündigung nachträglich rechtsmißbräuchlich werden, wenn man das unterlässt.

  • Das Haus meiner Eltern als Alternative anzubieten, wäre möglich.

    Jedoch schätze ich das Interesse daran eher gering ein, da zum einen ca. 20km entfernt, zum anderen von der Wohnfläche fast doppelt so groß.

    Vielen Dank für eure Einschätzungen und Ratschäge.

    Grüsse, Michl

  • Falls meine Eltern hier einziehen, was ist sinnvoller, ein offizieller Mietvertrag oder eine familieninterne Vereinbarung?

    Ich sehe eben, dass diese Frage noch unter gegangen ist.

    Einen Mietvertrag braucht es nicht. Wenn man jedoch Ausgaben wie Reparaturen steuerlich geltend machen möchte, ist es zwingend nötig, eine annähernd ortsübliche Miete zu nehmen und diese natürlich auch in der Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt benutzt eine 66% Regelung. Das bedeutet, nur wenn die Miete mindestens 66% der ortsüblichen Höhe entspricht, werden die Kosten in vollem Umfang anerkannt.

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