Hallo, ich bin neu hier und hoffe von euch ein paar Tipps zu bekommen wie ich mich im folgenden Fall verhalten solle:
Meine Mietwohnung wurde am 17.04.19 verkauft. Am 13.06.19 erhielt ich vom neuen Eigentümer eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Da diese Kündigung einige, selbst für mich als juristischen Laien, Fehler enthielt (u. a. Zurückdatierung, unzureichende Begründung des Eigenbedarfs und fehlender Hinweis auf Widerspruchsrecht) konsultierte ich einen Anwalt. Dieser stellte die eindeutige Unwirksamkeit der Kündigung fest. Er riet mir entweder den Vermieter über die Unwirksamkeit zu informieren und eine Anerkenntnis dieser Unwirksamkeit zu verlangen oder direkt eine negative Feststellungsklage einzureichen. Da ich mich derzeit in einer finanziell angespannten Situation befinde, möchte ich die Klage auf jeden Fall vermeiden. Aufgrund meiner finanziellen Situation möchte ich auch möglichst lange in meiner derzeitigen Wohnung bleiben, da diese sehr günstig ist.
Was mich im Moment beschäftigt ist die Frage ob und wenn ja ich meinen Vermieter über die Unwirksamkeit der Kündigung informieren soll oder ob es nicht besser ist bis zum Ende der Kündigungsfrist zu warten?
Wie schaut das Ganze rechtlich aus und zu welchem Vorgehen ratet ihr mir?
Herzlichen Dank
P.S. Kann im Moment bei meinem Anwalt nicht nachfragen, da sich dieser für drei Wochen im Urlaub befindet.