Hallo Forumites,
ich habe ein vermietetes EFH von meinen Eltern geerbt, der Mietvertrag bestand weit über 20 Jahre und ich frage mich welche Bestandteile heute noch bei Auszug gültig sind.
Anlass der Frage ist das der Mieter ausgezogen ist und ich bei der Übergabe einige Mängel festgestellt habe. Unter anderem: Löcher in den Wänden nicht verspachtelt, Wände nicht gestrichen, Wände in grellen Farben (rot und grün) gestrichen, etc.
Der Vertrag, der damals unterschrieben wurde, war zwar ein Formularvertrag, aber mit einigen zusätzlichen Anlagen (und wie ich gerade feststelle Schreibfehlern), die sowohl von meinen Eltern als auch vom Mieter als weiteres Dokument und Teil des Mietvertrags unterschrieben wurden. (Qualifiziert das als Individualerinbarung?).
So heist es in der Anlage unter Anderem:
Text des Vertrags durch die Moderation entfernt. Die Bewertung von Vertragstexten wäre Rechtsberatung, was nur ein Anwalt leisten darf.
Ist so eine Bestimmung heute noch gültig? Aus meiner Sicht ja, denn es ist keine 'starre' Frist vorgegeben und es ist keine Komponente eines Formularvertrags. Dummerweise bin ich aber kein Profi in Rechtsdingen, weswegen ich auf Eure qualifizierten Meinungen hoffe. ![]()
Danke im Voraus.