Mietvertragaufhebung vor Mietbeginn

  • Hallo liebes Forum,

    Ich stecke ein wenig im Schlamassel. Ich habe am 03.09 einen Mietvertrag für eine 3 Zimmer Wohnung an in Berlin unterschrieben. Eins der Zimmer ist ein Durchgangszimmer. Da ich eine 3er WG daraus machen möchte, wird es wohl notwendig sein eine Riggibswand einzubauen. Die Erlaubnis habe ich beim Vertragsabschluss nachgefragt und mündlich zugesichert bekommen.

    Bei der Wohnungsübergabe stellte sich heraus das der Stellvertreter des Vermieters nicht wirklich das Haus kennt. An der Fassade gibt es schon seit 2 Jahren ein Gerüst um die Balkone zu renovieren, doch da sie keine Baugenehmigungen von der Stadt bekommen haben steht es die Ganze Zeit da. Wann und ob es wegkommt kann er nicht beantworten (Wird wohl auf die Betriebskosten der Mieter abgewälzt). Auch fragen wir hier erneut ob wir eine Wand einbauen dürfen, was mündlich zugesichert wird. Bei der weiteren Übergabe ist mir aufgefallen das sich die Haustür (nicht Wohnugstür!) nicht abschließen lässt. Es ist eine einfache Türklinke und die Tür steht immer offen, sodass jeder Dritte von der Straße einfach bis zur Wohnungstür kommen kann. Das erhöht m.M das Risiko auf Wohnungseinbrüche oder Sachschäden (Grafiti). Gepaart mit dem Gerüst, mache ich mir Sorgen um meine Sicherheit. Man muss wissen, das die X-Straße in Berlin ein abgeranztes Viertel ist mit viele fragwürdigen Gestalten/Drogenabhängige/Obdachlose.

    Laut Vertrag habe ich offiziell keinen Keller, bei Vertragsunterzeichnung wurde mir mitgeteilt das wenn ein Kellerabteil verfügbar sei, mir dann vor Ort einer zugeteilt werde. Bei der Wohnungsübergabe sichteten wir die Kellerräume und mussten feststellen das alle Abteile offen waren. Es schien so als wäre dort überall eingebrochen worden.

    Um das ganze noch zu toppen: Als wir vom Keller hoch kamen und vor dem Hause standen, kam eine Mieterin und beschwerte sich bei unserem stellvertretenden Vermieter, das einer der Nachbarn im Garten seinen toten Rottweiler vergraben habe und ob nun sich endlich jemand darum kümmern könnte. Sie habe mehrmals bei der Telefonhotline des Vermieters und viele Mails geschrieben, es sei aber immer noch nichts geschehen. Im vorhinein habe ich etwas im Internet über den Vermieter recherchiert und es gab nur durchweg schlechte Bewertungen. Nun musste ich das an der eigenen Haut erfahren, dass sie sich nicht wirklich um das Objekt kümmern und ihnen die Anliegen der Mieter egal ist. Da mir das Haus super unsicher und der Vermieter auch nicht seinen Pflichten nachzugehen schien, entschied ich mich die Wohnungsübergabe nicht zu machen (unterschrieb kein Protokoll und nahm keine Schlüssel an). Der Stellvertreter meinte noch, ich könnte ja dann den Vertrag widerrufen.

    Kurz später meldete er sich telefonisch und korrigierte sich, das ich den Vertrag nicht widerrufen könne, da ich den Vertrag bei Ihnen in der Hausverwaltung unterschrieben habe. Da eine Kündigung erst nach einem Jahr erfolgen kann, wurde also erstmal ein neue Übergabe für den Montag, 16.09 ausgemacht, der auch der Mietbeginn des Vertrag darstellt.

    Da ich nun mehr oder weniger keine Wahl hatte und mir die Unseriösität des Vermieters Sorgen machte, wollte ich zumindest vom Vermieter noch einige Vereinbarungen schriftlich festhalten, die sie zur Wohnungsübergabe mitbringen sollten. Sie sollten mir eine schriftliche Erlaubnis zu Veränderung der Wohnung geben (die mir ja auch mündlich schon mehrmals zugesichert wurde) und ich verlangte das sie doch bitte ein Schloss in die Haustüre einbauen sollen und an alle Mieter Schlüssel aushändigen sollen. Dabei zitierte ich auch ein gerichtlichen Fall bei dem einem Kläger eine Mietminderung von 5% zugesprochen worden ist. Da es sich ja um ein neues Mietverhältnis handelt, würde ich das ungern geltend machen und denen auch eine Chance zur Nachbesserung zu geben.

    Am Freitag nun kam ein Anruf des Vermieters, der nun meinte, dass wenn das Mietverhältnis schon so schlechte anfänge, man es doch lieber belassen und ein Mietvertragsaufhebungen machen sollte. Ich denke das meine Forderungen nicht zu viel verlangt waren und es bestätigte für mich nur mehr den Eindruck, das mündliche Verabredungen des Vermieters nichts wirklich Wert sind, wenn sie diese nicht mal schriftlich festhalten möchten.

    Aber eine Vertragsaufhebung klingt erstmal gut soweit, da ich eigentlich auch nicht mehr wirklich da wohnen möchte, vor Allem nicht mit solchen Vermietern. Nun wollen sie aber das ich die Hälfte des restlichen Monats bezahle, die Betriebskosten würden sie zahlen. Da die Wohnung leer steht, frage ich mich welche realen Betriebskosten es da wirklich gibt. Und müsste ich überhaupt die Hälfte der Kaltmiete zahlen? Theoretisch hat der Vermieter durch eine nicht erbrachte Leistung (Übernahme der Wohnung nicht stattgefunden) seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt. Warum sollte ich nun für eine Wohnung zahlen, die ich nicht beziehe und keine Schlüssel habe?

    Am Telefon sprach er noch davon das er die Mietzeitraum vom 16.09 bis zum 30.09 dann verändern würde. Das klingt für mich so als würde ich damit einer Wohnungsübergabe zustimmen und für diesen Zeitraum Mieter sein, da ich ja dafür die Kaltmiete für die Hälfte des Monats zahle. Ich werde unter keinen Umständen aber diese Wohnung so akzeptieren! Zudem habe ich Angst das er mir am Montag einen Aufhebungsvertrag auf den Tisch legt, den ich auf Grund meines juristischen Unwissens nicht verstehe und zu meinem Nachteil sein könnte.

    Ich habe leider keinen Rechtsschutz und bin kein Mitglied beim Mieterschutz. Bis Montag werde ich wohl auch keiner mehr werden können.

    Bin euch für jeden Rat dankbar!

    Sayonara

    Einmal editiert, zuletzt von darkshadow (15. September 2019 um 07:59) aus folgendem Grund: Straßennamen entfernt

  • Guten Morgen,

    die Situation ist wirklich nicht sehr schön und juristisch auch nicht ganz so einfach.

    Das wichtigste ist, bringe einen Zeugen mit zum Treffen, mündliche Aussagen sind im Streitfall immer schwer zu beweisen, wenn auch nicht unmöglich.

    Da die Wohnung leer steht, frage ich mich welche realen Betriebskosten es da wirklich gibt

    Das sind die typischen verbrauchsunabhängigen Kosten. Wie etwa Grundsteuer, Müll, Versicherung etc.

    Theoretisch hat der Vermieter durch eine nicht erbrachte Leistung (Übernahme der Wohnung nicht stattgefunden) seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt. Warum sollte ich nun für eine Wohnung zahlen, die ich nicht beziehe und keine Schlüssel habe?

    Du hast die Annahme verweigert, damit kannst du dich nicht darauf berufen, dass du die Wohnung nicht erhalten hast, denn das wäre treuwidrig. Anders würde es sich nur darstellen, wenn du zur Weigerung berechtigt gewesen wärst. Das müsste man genau prüfen im Einzelfall, aber ein fehlendes Haustürschloss und ein Baugerüst würde ich persönlich als zweifelhafte Begründung ansehen.

    Gruß

  • Hallo Sayonara,

    man es doch lieber belassen und ein Mietvertragsaufhebungen machen sollte

    Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich keine einzige Minute zögern und das Angebot annehmen und dabei auch den halben Monat zahlen. Du möchtest nun doch nicht mehr in diese Wohnung einziehen, und so kann dir nichts besseres passieren, als dieses Angebot zu bekommen.

    Nehmen wir theoretisch an, es wäre tatsächlich ein wirksamer Kündgungsausschluss für ein Jahr vereinbart im Vertrag (hast du angedeute in deiner Beschreibung). Dann bedeutet das, der Vermieter könnte von dir verlangen, für das Jahr zu bezahlen, egal ob du dort wohnst oder nicht. Das auf einen halben Monat zu verkürzen für den Nutzungsausfall in der Zeit ist somit also ein sehr faires Entgegenkommen. Ich verstehe nicht, was du noch erwartest.

    Und selbst wenn man auf den Kündigungsverzicht nicht bestehen würde, könnte der Vermieter rein rechtlich gesehen trotzdem auf die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten bestehen, in denen du noch Miete zahlen müsstest. Wenn man das weiß, gibt es doch echt nichts zu zögern.

    frage ich mich welche realen Betriebskosten es da wirklich gibt

    Selbstverständlich fallen Betriebskosten an. Und dies immer, egal ob eine Wohnung bewohnt ist oder nicht. Die meisten Kostenarten, z.b. Versicherung, Hausmeister, Grundsteuer, Müllgebühren und weitere entstehen unabhängig von einem Verbrauch oder der Nutzung.

    Vermieter durch eine nicht erbrachte Leistung (Übernahme der Wohnung nicht stattgefunden)

    Das stimmt nun nicht laut deiner Beschreibung. Weiter oben hast du selber ausgeführt, dass der Vertreter da war für die Übergabe, du aber dann deinerseits die Schlüssel nicht angenommen hast. Der Vermieter war also offenbar bereit, seinen Teil des Vertrags zu erfüllen.

  • Hallo,

    Ich danke euch erstmal für eure Hilfe. Ist also ein Mietvertrag auch wirksam, wenn es nicht zu einem Mietverhältnis gekommen ist? Klingt für mich im Kern unlogisch, da man für eine nicht erhaltene Leistung zahlt.

    Ärgerlich für etwas Geld auszugeben, was man nicht nutzt. Aber womöglich das kleinere Übel hier. Tatsächlich hatte ich auch zum Vertragsabschluss schon eine Rate der Kaution und die Hälfte der Miete bezahlt. Insofern haben die Vermieter mich schon in der Hand. Ich hoffe nur das ich meine Kaution wiederbekomme und nach der Aufhebung auch nichts mehr von den höre. Gibt es gewisse Formulierungen auf die ich besonders achten sollte, bei der Vertragsauflösung? Bsp, das ich für keine Schönheitsreparaturen zahlen muss oder für andere Ausfälle belangt werde?

  • Klingt für mich im Kern unlogisch, da man für eine nicht erhaltene Leistung zahlt.

    Nein, das ist nicht unlogisch, sondern völlig normal. Es gilt grundsätzlich, dass Vertrags einzuhalten sind, ob du sie nutzt oder nicht. Nehmen wir als Beispiel an, du würdest einen Handy Vertrag abschließen, aber die Sim Karte gar nicht aktivieren. Dann würde man von dir trotzdem die Grundgebühr fordern, da du dich im Vertrag dazu verpflichtet hast.

    Ärgerlich für etwas Geld auszugeben, was man nicht nutzt

    Hättest du aber können. Der Vermieter war ja da und wollte dir die Schlüssel geben.

    Gibt es gewisse Formulierungen auf die ich besonders achten sollte, bei der Vertragsauflösung?

    Nein. Dazu kann man leider nichts Allgemeingültiges sagen. Du musst einfach durchlesen, was drin steht. Und es sollte vollständig alles drin stehen, also auch die Rückzahlung der Kaution geregelt sein. Nicht auf mündliche Absprachen einlassen. Was besprochen wird, soll auch aufgeschrieben werden.

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