Auszug Schönheitsreparaturen Malern

  • Hallo, ich bin neu hier. Ich bin mir total unsicher, was die Endrenovierung betritt. Wir haben haben 10 Jahre in der Wohnung gewohnt. Problem die Tapete die 20 Jahre drin ist bricht beim Malern, aber nur im Wohnzimmer. In meinen Mietvertrag steht folgendes drin: siehe Anhang.

    Bin ich überhaupt verpflichtet zu renovieren?

    Ich sehe bei den ganzen Paragraphen nicht durch?. Ich hoffe ihr könnt mir helfen?

    LG Monique☺️

    Bild des Vertrags von der Moderation gelöscht. Vertragsprüfung ist Rechtsberatung, was ein Forum nicht darf. Wir können hier nur allgemeine Hilfestellungen geben.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (22. September 2019 um 17:35) aus folgendem Grund: Foto des Vertrags gelöscht

  • Hallo,

    im Zweifel sollte hier der Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht befragt werden, wenn Du dir unsicher bist.

    Ansonsten sollte man im ersten Schritt schauen, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde. Wurde diese schon unrenoviert übergeben, dann entfällt in der Regel die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen.

    Da kommt es dann aber auch immer auf den konkreten Zustand der Wohnung an. Stichwort: Beschädigungen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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