Mietvertrag Kündigung zum 31.12.

  • Hallo zusammen,

    ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt. Im meinem Mietvertrag hat sich der Vermieter eine Option eingetragen, die eine Kündigung zum 31.12. ausschließt.

    Heute hat mich der Vermieter darüber informiert,dass er gegen die Kündigung zum 31.12. Widerspruch einlegt und diese für nichtig erklärt,da er sich auf die Option beruft.

    Meines Wissens nach ist dies nach BGB 573c Abs. 4 unzulässig.

    Da er nun gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt hat,bleibt mir wohl nur ein Weg über das Amtsgericht. Ist dies richtig?

    Wie kann ich mich nun verhalten,was kann ich tun? Muss ich die Kröte nun schlucken?

    Viele Grüße

    Stefan

  • Zunächst müsste man die Option des Vermieters rechtlich auf die Wirksamkeit prüfen, wie du schon richtig geschrieben hast, geht es vorallem um den § 573c IV BGB.

    Eine Kündigung ist ein Gestaltungsrecht, womit einseitig ein Rechtsverhältnis verändert wird. Dies passiert durch die Erklärung automatisch, dies bedarf nicht der Zustimmung vom anderen Teil. Auch kann dies grundsätzlich nicht verhindert werden. Wenn die Option unwirksam ist, dann ist die Kündigung wirksam.

    Deine Möglichkeiten im Allgemeinen in solcher Situation sind zunächst einmal einfach auszuziehen und sich dann verklagen zu lassen auf Mietzahlung oder die Feststellungsklage auf Wirksamkeit der Kündigung. Die erste Variante ist die sehr viel einfachere.

    Wie genau man vorgehen sollte und was dabei zu beachten ist, würde dir ein Anwalt erläutern, dieser würde auch die Wirksamkeit der Option prüfen.

    Gruß

  • Recht herzlichen Dank für die schnellen und ausführlichen Informationen. Wirklich top.

    Ob es nun Sinn macht einen Rechtsstreit zu riskieren, muss ich mir nun überlegen.

    Vielen Dank und einen schönen Abend.

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