Mietzeit §545BGB(Stillschweigende Verlängerung das Mietverhältnisses)

  • § 545 BGB regelt die Fälle, wo der Mieter in der Wohnung bleibt, obwohl er die eigentlich verlassen müsste. Es geht also um Fälle, wo das Mietverhältnis bzw. Mietvertrag beendet worden ist. Entweder durch Kündigung oder auch durch Befristung und diese läuft dann aus oder auch Aufhebungsvertrag.

    Dann bleibt der Mieter aber in der Wohnung wohnen und verlässt diese nicht. Wenn der Vermieter dann nicht innerhalb von 2 Wochen sagt "du musst aber ausziehen", dann gilt wieder der alte Mietvertrag und müsste erneut gekündigt werden.

  • Wenn das Mietverhältnis aufgrund einer Kündigung beendet ist, der Mieter nach der Mietzeit aber nicht ausgezogen ist und die Wohnung zurück gegeben hat, dann würde sich das Mietverhältnis nach 2 Wochen stillschweigend verlängern auf unbestimmte Zeit. Um dies zu verhindern muss der Vermieter der Verlängerung widersprechen. Dann tritt die Verlängerung nicht ein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!