Beiträge von Derda

    Hallo zusammen,

    ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt. Im meinem Mietvertrag hat sich der Vermieter eine Option eingetragen, die eine Kündigung zum 31.12. ausschließt.

    Heute hat mich der Vermieter darüber informiert,dass er gegen die Kündigung zum 31.12. Widerspruch einlegt und diese für nichtig erklärt,da er sich auf die Option beruft.

    Meines Wissens nach ist dies nach BGB 573c Abs. 4 unzulässig.

    Da er nun gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt hat,bleibt mir wohl nur ein Weg über das Amtsgericht. Ist dies richtig?

    Wie kann ich mich nun verhalten,was kann ich tun? Muss ich die Kröte nun schlucken?

    Viele Grüße

    Stefan

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