Gemeinsamer Mietvertrag - Umziehen ohne Kündigung

  • Hallo,

    Bei mir gestaltet sich gerade der Umzug etwas kompliziert. Mein Mitbewohner und ich haben einen gemeinsamen Mietvertrag und ich möchte jetzt sofort umziehen. Er verweigert die Kündigung, weil er ja auch nicht "rausfliegen" möchte, wenn nach der 3-monatigen Kündigungsfrist kein Nachmieter da ist. Der Vermieter hat gemeint, dass er einen Nachmieter akzeptieren würde, wenn er binnen diesen 3 Monaten präsentiert wird. Das sollte meiner Meinung nach kein Problem sein. Trotzdem sagt mein Mitbewohner nein und verklagen will ich ihn eigentlich nicht.

    Er hat mir eine Alternative angeboten: er würde ein Dokument unterschreiben, dass ihn in 3 Monaten verpflichtet, sämtliche Zahlungen diese Wohnung betreffend zu übernehmen. Nur für den Fall, dass kein Nachmieter gefunden wird. Damit wäre ich fein raus, meint er, könnte gleich umziehen und er müsste keine Kündigung unterschreiben.

    Jetzt ist meine Frage: kann man ein solches Dokument aufsetzen? Wenn ja, wie würde das aussehen? Wäre das dann rechtskräftig, ich meine, muss ich dann wirklich im Fall der Fälle nicht zahlen?

    Gruß

    Marcel

  • Hallo Marcel,

    und ich möchte jetzt sofort umziehen

    Daran hindert dich niemand. Das kann man jederzeit. Wichtig zu wissen ist lediglich, dass du weiterhin dem Vertrag verpflichtet bist. Der Vermieter kann also die Pflichten wie Mietzahlung und anderes weiterhin von dir einfordern.

    Er verweigert die Kündigung, weil er ja auch nicht "rausfliegen" möchte

    Ja, das kann passieren bei einer gemeinsamen Kündigung. Zur Vermeidung ist es besser, mit dem Vermieter und dem Mitbewohner zusammen einen Änderungsvertrag zu machen.

    er würde ein Dokument unterschreiben, dass ihn in 3 Monaten verpflichtet, sämtliche Zahlungen diese Wohnung betreffend zu übernehmen

    Dagegen ist nichts einzuwenden. Diese Vereinbarung gilt allerdings dann ausschließlich im Innenverhältnis zwischen dir und deinem Mitmieter. Den Vermieter tangiert das nicht, er könnte weiterhin die Pflichten von dir einfordern. Aber aufgrund von der Vereinbarung kannst du das dann vom Mitmieter zurück holen.

  • Aber aufgrund von der Vereinbarung kannst du das dann vom Mitmieter zurück holen.

    Da besteht halt das größte Risiko, dass der Mitmieter insolvenz wird. Dann bleibt der TS leider auf den Kosten sitzen.

    So eine Vereinbarung wäre also mit größter Vorsicht zu genießen.

  • Deswegen habe ich gleichzeitig auch erklärt, dass die Verpflichtung gegenüber dem Vermieter bleibt. Aber machen kann man das, zumal es nur für vorrübergehend vorgesehen ist.

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