In der Tat hat sich BHShuber mal wieder vergaloppiert und versucht nun anscheinend von der Ausgangsfrage abzulenken. Es ging hier nie um die Beweisbarkeit, auch nicht darum, ob seine Forderungen rechtens sind. Das müsste ggf. ein Richter klären, falls der Vermieter tatsächlich aufrechnen sollte (wird sich in den nächsten 14 Tagen zeigen). Es ging hier nur um die Frage, ob es rechtens ist, dass er nach über 9 Monaten noch aufrechnen darf und das muss in meinem Fall eindeutig bejaht werden.
Ich bin etwas schockiert, wenn ich Deine letzten 50 Beiträge hier lese...BHShuber
Hallo,
so, nun Butter bei die Fische, jetzt hat man wenigstens erkannt, dass zur Feststellung ob die Forderung rechtens ist dies unter Umständen ein Richter klären muss, soweit, so gut.
Weiter, steht nicht im Ansatz fest, dass der Vermieter hier überhaupt aufrechnet (zurecht oder nicht), so reden wir über ungelegte Eier und wenn du meinen allerersten Beitrag gelesen hast zu diesem Thema, dann würdest du dort bereits die Antwort finden.
Es stehen dem Mieter vielfach Möglichkeiten zur Verfügung sofern der Vermieter hier eine Aufrechnung vornimmt diese zu bestreiten:
1. Einrede der Verjährung
2. Mieter wurde keine Möglichkeit gegeben und wurde auch nicht aufgefordert des Schaden zu beheben.
3. Bestreiten der Höhe des Schadens (hier liegt weder ein Angebot noch Rechnung vor, es kann vermutet werden, dass die Wohnung in unbearbeitetem Zustand weitervermietet wurde).
4. Gerade bei Bodenbelägen ist zu prüfen, wenn denn dann mal eine Forderung stattfindet, wurde ein Abzug Alt für Neu vorgenommen, was wurde repariert und wie wurde repariert, eine Verbesserung der Mietsache für den Vermieter muss der Mieter nicht hinnehmen.
So könnte man jetzt Korinthen kacken bis in die Steinzeit, wissen tut man es erst, wenn der Vermieter hier eine Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen die keineswegs geklärt sind, tatsächlich vornimmt, so komme ich zu dem in meinem ersten Beitrag geschriebenen Schluß, können tut der Vermieter viel ob dies dann auch rechtens sein wird, steht auf einem anderen Blatt.
Ein Wort noch, offensichtlich ist es auch dass der MIeter hier bewusst einen Schaden nicht repariert hat und es darauf ankommen lies, aus welchem Beweggrund auch immer und in diesem Wissen durchaus um seine Kaution fürchten muss, sich deshalb hier in die Hosen scheißt weil der Vermieter weder eine Rückzahlung noch bisher eine Aufrechnung vorgenommen hat, wird auch dieses Forum nicht klären können.
Bis dahin, dem besagten Zeitpunkt den der Mieter hier offensichtlich durchaus fürchtet hilft jegliches Geschwurbel gar nichts!
Also, informiere uns über den Fortgang der Sachlage wenn es so weit ist und wir werden sehen, wie das ausgeht.
Gruß
BHShuber