Beiträge von BHShuber

    Hallo,

    aus welchem Grund?

    Das man die Vorauszahlungen anpassen kann ist dir schon bekannt oder? Und dass diese dann im Folgejahr abgerechnet werden ist dir auch klar, sollte die Vorauszahlung dann zu hoch sein, bekommst du wieder Geld zurück.

    Jetzt hier ein Faß aufzumachen, scheint sinnfrei.

    Gruß

    BHShuber

    Im Auftrag des Eigentümers möchten wir vor diesem Hintergrund höflich anfragen, ob Sie gegebenenfalls bereit wären, das Mietverhältnis mit einer ausreichenden Frist von beispielsweise 6 Monaten einvernehmlich zu beenden."

    Hallo,

    dieses Schreiben ist zunächst gegenstandslos, wenn nicht hier eine vom Vermieter unterschriebene entsprechende Vollmacht mit vorgelegt wurde.

    Es ist auch nicht üblich, hier zunächst eine freundliche und höfliche Anfrage zu starten ob man denn ein Mietverhältnis einvernehmlich beenden möchte, entweder hat der Vermieter und Verwalter hier weiterreichende Kenntnisse dass eine Eigenbedarfskündigung nicht so einfach werden wird oder die Pläne die hier angegeben werden sind vorgeschobene Gründe.

    Voraussichtlich ist nicht gleichbedeutend man wird einen Bürostandort eröffnen, das sind Kamellen.

    Ein Besuch beim Mieterbund wäre schon mal nicht die schlechteste Idee, ansonsten könnte man den Herrschaften mitteilen, wenn denn dann mal die Pläne konkret zu benennen sind kann man gerne nochmal auf das Thema zurückkommen, derzeit ist man an einer einvernehmlichen Auflösung nicht interessiert.


    Gruß

    BHShuber

    Mir wurde ein Container vor die Tür gesetzt man hat nun aber vergessen mir den Schlüssel zu geben (ich wohne übergangsweise bei meinem Freund).

    Hallo,

    du als Besucher jedenfalls kannst bei der Genossenschaft erstmal gar nichts reissen, dies müsste dein Freund in Angriff nehmen, egal ob jetzt Mieter oder Genossenschaftsmietglied gibt es mit dir der als Besucher gilt, keinerlei vertragliche Vereinbarungen noch hast du irgendwelche Ansprüche auf irgendwas.

    Gruß

    BHShuber

    Was hat das mit Wünsche zutun ?

    Ich meint wenn ich eine Wohnung besichtige dann möchte ich auch Informiert werden, wenn da schon was gemacht wurde, und das betrifft dann auch die 2 Wände.

    Ich hatte noch nie Rigips in einem Mehrfamilienhaus gehabt, höchstens im Badezimmer aber das ist ja normal wegen den Leitungen usw. aber nicht in einem gedachten Wohnzimmer.

    Und wenn die Wand Hohl klingt kann man ja wohl den Gedanken haben das man da kein Hängeschrank anbringen kann.

    Hätte ich das mit dem Zimmer vorher gewusst wäre ich hier nicht eingezogen.

    Was du grad nicht verstehen möchtest, ist simpel und einfach die Tatsache, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist dir mitzuteilen was er wann und wie unter Umständen umgebaut hat und welche Materialien hierfür verwendet wurden.

    Hätte der Hund nicht geschissen, dann hätte er den Hasen erwischt, was möchtest du, einen Grund finden damit du wieder ausziehen kannst?

    Ganz einfach, man werfe einen Blick in den Mietvertrag unter dem Passus Kündigung und lese nach was dort vereinbart ist, im einfachsten Fall, mit einer Frist von 3 Monaten und das Problem ist gelöst.

    Gruß

    BHShuber

    Frag mich nur warum da Rigipsplatten sind, kann mir nicht vorstellen das man da nen Schrank anbohren kann, dafür hört sich mir das zu Hohl dahinter an^^

    Hallo,

    das kann höchstwahrscheinlich nur der Vermieter beantworten. Vorstellbar allerdings wäre ein nachträglicher Umbau oder Ausbau, bzw. Veränderung der Räume, deshalb sind nach wie vor die tragenden Wände so wie du es schilderst.

    Dennoch ist das kein Mangel!

    Diese Stockflecken solltest du beobachten, die kommen aber nicht von einer Rigipswand, die kommen höchstwahrscheinlich von einer Wärmebrücke am oder in der Nähe des Fensters.

    vor allem auch sollte einem das doch mitgeteilt werden oder sehe ich das falsch ?

    Was Leute immer so für Ansprüche haben was alles mitgeteilt werde muss???? Gar nichts muss er, wenn er Hirn hätte, dann hätte er es mitgeteilt, denn es gibt auch Mieter die so eine Wand mal ganz schnell durchbohren wie schweizer Käse weil sie nicht die richtigen Dübel verwenden.

    Sonst noch irgendwelche Wünsche?

    Lass uns mal teilhaben an der Antwort des Vermieters, auf die bin ich jetzt mal gespannt.

    Gruß

    BHShuber

    ... die Gesamtgrundsteuer beträgt 744€ ... das müsste doch reichen um den aliquoten Anteil berechnen bzw angeben zu könne oder?

    unser Anteil ist mit 169,2€ in der NK-Abrechnung angegeben. Wir bewohnen den 2. Stock, die Vermierter die anderen beiden Etagen.

    GRuß Mieterschuetzer

    Hallo,

    es sollte ein Verteilerschlüssel auf der Neben- Betriebskostenabrechnung hinterlegt sein, der Aufschluss über den Rechenweg der Verteilung geben könnte, schau mal nach bitte?

    Gruß

    BHSHuber

    Da dir wohl im Moment von der falschen Wohnfläche erfahren hast (durch eigenes Maßnehmen?), solltest du mit den richtigen Schritten nicht mehr warten. Was jetzt kommt, solltest du nicht alleine durchziehen, sondern dir kompetente Hilfe bei einem Anwalt für Mietrecht holen. Der wird wissen, wann der Weg vor Gericht angebracht ist, wenn der Vermieter nicht einlenkt.

    Hallo,

    stimme ich zu, hier noch ein paar Informationen dazu:

    hier lesen, bitte:


    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    lies dir das hier mal durch:

    hier lesen bitte

    Der Inhalt der ersten Abmahnung scheint ja wohl erledigt, die Kaution ist bezahlt.

    Sollte nun erneut eine kommen, zurückweisen und eine Gegendarstellung schicken, wie du hoffentlich gelesen hast, hat eine Abmahnung keine unmittelbaren Rechtsfolgen, der Abmahngrund ohne Gegendarstellung kann sich aber bei weiterer Behauptung durch den Vermieter wenn nicht zurückgewiesen und eine Gegendarstellung des Sachverhaltes nachweisbar an den Vermieter zugestellt für dich negativ auswirken wenn es zum Beispiel vor einem Richter um die Kündigung aufgrund mehrfach abgemahnter Gründe gehen würde.

    Nicht tun ist auch nichts, also warte mal ab was da noch kommt und handle entsprechend.

    Gruß

    BHShuber

    Wenn Fremde, ohne Deine Einwilligung durch Deine Wohnung laufen, könnte man über Hausfriedensbruch nachdenken und wenn man durch den unten Bereich laufen muss, um zum oberen Bereich zu kommen, wird's für den Vermieter schwierig, den oberen Bereich an einen anderen zu vermieten. Der müsste alles dicht machen und einen separaten Eingang schaffen. Ich würde jedenfalls gleich mit Hausfriedensbruch drohen, wenn der will, dass fremde durch Deine Wohnung laufen sollen, um nach oben zu kommen.

    Hallo,

    schon einmal darüber nachgedacht, dass hier der Vermieter gar nichts muss aber rein gar nichts, warum?

    Weil der wehrte Mieter sich über die Gegebenheiten der Mietsache im klaren ist und das mit Unterzeichnung des Mietvertrages so auch akzeptiert und eigenverantwortlich im Wissen der Gegebenheiten ein Mietverhältnis eingeht.

    Jetzt klären wir den Anspruch des Mieters auf einen separaten Eingang oder hier für den Mieter irgend etwas dichtmachen, sowie den Vorwurf des Hausfriedensbruches:

    gar keinen!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    vielleicht hilft dir das hier weiter, zumindest kann man abschätzen wie viel Gas ungefähr entfleucht:

    a) Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit der Gasleitung

    Diese herrscht vor, wenn der Verlust an Gas in der Gasleitungsstrecke im Betriebszustand


    zwischen 0 und 1 Liter pro Stunde liegt.


    In diesem Fall kann die Gasleitung ohne Maßnahmen weiter betrieben werden.


    Hier ist jedoch der Hinweis und Ratschlag des verantwortlichen Fachmannes einzuholen


    und möglichst auch zu befolgen.


    b) Verminderte Gebrauchsfähigkeit der Gasleitung

    Diese ist festzustellen, wenn der Verlust an Gas in der Gasleitungsstrecke im Betriebszustand


    zwischen 1 und 5 Litern pro Stunde liegt.


    In dem Fall der verminderten Gebrauchsfähigkeit müssen die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten


    innerhalb von vier Wochen nach Feststellung der verminderten


    Gebrauchsfähigkeit abgeschlossen sein. Die Gasleitung ist nach den Instandsetzungsmaßnahmen


    erneut auf Dichtheit zu prüfen.


    c) Keine Gebrauchsfähigkeit der Gasleitung

    Nicht mehr gebrauchsfähig ist Ihre Gasleitung, wenn im Betriebszustand der Gasverlust


    den Wert von 5 Litern pro Stunde überschreitet.


    In diesem Fall ist der Gebrauch der Gasleitung nicht mehr zulässig. Alle über die geprüfte


    Gasleitung betriebenen Gasgeräte und Verbrauchseinrichtungen werden nach


    der Feststellung sofort außer Betrieb genommen bzw. werden nicht wieder in Betrieb


    gesetzt. Die Anlage ist sofort stillzulegen. Es gibt hier keinen Aufschub und auch keine


    Übergangsfristen.


    Quelle: http://www.heuer-sanitaertechnik.de/zertifizierung…cher/index.html

    Du siehst also, wir wissen genau was läuft, dafür ist das Forum ja da!

    Gruß

    BHShuber

    In der Tat hat sich BHShuber mal wieder vergaloppiert und versucht nun anscheinend von der Ausgangsfrage abzulenken. Es ging hier nie um die Beweisbarkeit, auch nicht darum, ob seine Forderungen rechtens sind. Das müsste ggf. ein Richter klären, falls der Vermieter tatsächlich aufrechnen sollte (wird sich in den nächsten 14 Tagen zeigen). Es ging hier nur um die Frage, ob es rechtens ist, dass er nach über 9 Monaten noch aufrechnen darf und das muss in meinem Fall eindeutig bejaht werden.

    Ich bin etwas schockiert, wenn ich Deine letzten 50 Beiträge hier lese...BHShuber

    Hallo,

    so, nun Butter bei die Fische, jetzt hat man wenigstens erkannt, dass zur Feststellung ob die Forderung rechtens ist dies unter Umständen ein Richter klären muss, soweit, so gut.

    Weiter, steht nicht im Ansatz fest, dass der Vermieter hier überhaupt aufrechnet (zurecht oder nicht), so reden wir über ungelegte Eier und wenn du meinen allerersten Beitrag gelesen hast zu diesem Thema, dann würdest du dort bereits die Antwort finden.

    Es stehen dem Mieter vielfach Möglichkeiten zur Verfügung sofern der Vermieter hier eine Aufrechnung vornimmt diese zu bestreiten:

    1. Einrede der Verjährung

    2. Mieter wurde keine Möglichkeit gegeben und wurde auch nicht aufgefordert des Schaden zu beheben.

    3. Bestreiten der Höhe des Schadens (hier liegt weder ein Angebot noch Rechnung vor, es kann vermutet werden, dass die Wohnung in unbearbeitetem Zustand weitervermietet wurde).

    4. Gerade bei Bodenbelägen ist zu prüfen, wenn denn dann mal eine Forderung stattfindet, wurde ein Abzug Alt für Neu vorgenommen, was wurde repariert und wie wurde repariert, eine Verbesserung der Mietsache für den Vermieter muss der Mieter nicht hinnehmen.

    So könnte man jetzt Korinthen kacken bis in die Steinzeit, wissen tut man es erst, wenn der Vermieter hier eine Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen die keineswegs geklärt sind, tatsächlich vornimmt, so komme ich zu dem in meinem ersten Beitrag geschriebenen Schluß, können tut der Vermieter viel ob dies dann auch rechtens sein wird, steht auf einem anderen Blatt.

    Ein Wort noch, offensichtlich ist es auch dass der MIeter hier bewusst einen Schaden nicht repariert hat und es darauf ankommen lies, aus welchem Beweggrund auch immer und in diesem Wissen durchaus um seine Kaution fürchten muss, sich deshalb hier in die Hosen scheißt weil der Vermieter weder eine Rückzahlung noch bisher eine Aufrechnung vorgenommen hat, wird auch dieses Forum nicht klären können.

    Bis dahin, dem besagten Zeitpunkt den der Mieter hier offensichtlich durchaus fürchtet hilft jegliches Geschwurbel gar nichts!

    Also, informiere uns über den Fortgang der Sachlage wenn es so weit ist und wir werden sehen, wie das ausgeht.

    Gruß

    BHShuber

    Danke fuür die Information. Bei mir ist genau dies der Fall. Als der Mietvertrag abgeschlossen wurde, musste ich eine Mindestmietdauer mit Kündigungsverzicht über 18 Monate unterschreiben.

    Hallo,

    das ist so nicht richtig warum?

    Es hat dich niemand gezwungen eine solchen Mietvertrag zu unterschreiben, dies hast du eigenverantwortlich in Kenntnis dessen was hier vereinbart wird getan!

    Gruß

    BHShuber

    Für alle Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Hallo,

    oder gar nichts machen, soll doch der Vermieter versuchen mit dieser dubiosen Art, eine Klage zu erwirken oder Kündigen.

    Zwischenzeitlich kannst du dich entweder bei einem Juristen oder wie schon erwähnt einem örtlichen Mieterverein schlau machen und gegen die Mieterhöhung oder vielleicht auch Kündigung vorgehen.

    Gruß

    BHShuber

    Vor 4 Jahren wurde die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und den Vertrag unterschrieben

    Hallo,

    wenn die Wohnung erst vor 4 Jahren in privatisiert wurde, wer war der vorhergehende Eigentümer?

    Es gibt so was wie eine Kündigungsperrfrist, hier solltet ihr euch einmal erkundigen wie lange diese Bestand hat, begonnen hat diese mit dem Verkauf, sprich Umwandlung in Wohneigentum beim ersten Verkauf.

    http://www.finanztip.de/mieterschutz-wohnungsumwandlung/

    Es ist durchaus denkbar, dass hier der letzte Käufer nicht darüber informiert wurde, diese Sperrfrist kann bis zu 10 Jahre Geltung haben!

    Hierzu müsste man wissen, wo diese Wohnung liegt.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    was für ein Unsinn, du phantasierst da von etwas was du nicht im Ansatz weist, hast du denn schon eine Kautionsabrechnung, weist du wer was wie und wann zu welchem Preis repariert und beseitigt hat?

    Nein, also stehst du wieder ganz am Anfang, da du ja aber so schlau bist, viel Spaß beim einfordern deiner Kaution.

    Gruß

    BHShuber

    Auch wenn es für mich nachteilig ist, sehe ich es etwas anders. Der Vermieter hate 6 Monate Zeit Schadensersatzansprüche zu stellen. Dieses hätte er zwingend in Form eines Mahnverfahrens oder einer Klage machen müssen. Dieses hat er versäumt. Da er aber vor 9 Monaten uns mit einer Frist aufgefordert hatte, bestimmte Mängel zu beseitigen und wir dem nur zum Teil nachgekommen sind (nach Beratung mit einer Fachanwältin für Mietrecht), ist es rechtens, wenn er seine entstandenen Kosten auch nach 6 Monaten aufrechnet und uns nur ein Teil der Kaution zurückzahlt.

    Dann bleibt uns nichts anderes übrig als zu klagen, aber nicht weil er aufgerechnet hat, sondern weil wir nicht einverstanden sind, dass bestimmte Schönheitsreperaturen uns auferlegt wurden.

    Das das Verhalten vom Vermieter sicherlich kein Pluspunkte beim Gericht bringt, da er seit 9 Monaten sich nicht mehr gerührt hat, steht auf einem anderen Blatt. Aber die Aufrechnung bzw. die anteilige Auszahlung der Kaution scheint auch nach über 6 Monaten rechtens zu sein.

    Hallo,

    ich gebe es auf da es völlig sinnfrei ist es dir abermals vorzubeten!

    Gruß

    BHShuber

    Schwache Auskunft. Alleine die 3,5 Wochen Bautrockner rechtfertigen ja schon einen Monat Mietfreiheit laut diverser Internetvergleiche.

    Kann vielleicht noch jemand mit mehr Expertise meine Frage beantworten? ;)

    Hallo,

    hier meine Expertise, bitte vollständig durchlesen, das ist wichtig!

    https://www.schneideranwaelte.de/mietrecht/ruec…hlung-moeglich/

    Ferner rate ich das Angebot des Vermieters in Anbetracht der Tatsache dass eine Verbesserung der Mietsache im Raum steht, in der Form eines neuen Badezimmers, der Vermieter mit einer erlassenen Monatsmiete schon sehr zuvorkommend ist, er müsste gerade in deinem Fall gar nichts anbieten, ok

    Gruß

    BHShuber

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