"Anderweitige Nutzung der von Ihnen bewohnten Räumlichkeiten" - Eigenbedarfsanmeldung?

  • Hallo zusammen!

    Ich wohne in einer 5er WG in einem von einer Wohngesellschaft verwalteten Mehrfamilienhaus. Wir haben jetzt folgende MItteilung von eben jener Gesellschaft bekommen und zwar, dass "der Eigentümer kurzfristig beabsichtigt, die von Ihnen bewohnte Wohnung umzubauen und zukünftig als Büroräumlichkeiten zu nutzen. Der Eigentümer der Wohnlage wird hier voraussichtlich selbst einen weiteren Bürostandort eröffnen, so dass die Räumlichkeiten von ihm selbst genutzt würden.

    Im Auftrag des Eigentümers möchten wir vor diesem Hintergrund höflich anfragen, ob Sie gegebenenfalls bereit wären, das Mietverhältnis mit einer ausreichenden Frist von beispielsweise 6 Monaten einvernehmlich zu beenden."

    Wir sind eine relativ lebhafte 5er WG, das Mietverhältnis gibt es in dieser Form seit ca. 15 Jahren und es macht den Anschein als wenn man uns einfach raus haben will. Die Wohnung ist ein klassischer schöner Altbau in einer der schöneren und belebteren Gegenden / Strassen in unserer Stadt.

    Für mich klingt das stark nach Eigenbedarf Anmeldung, allerdings auch nicht so wirklich. Bei Eigenbedarf wäre die Sache ja ziemlich klar, hier wird allerdings von "voraussichtlich selbst ... eröffnen" und "selbst genutzt würden", also ziemlich viel Konjuktiv, geredet. Bei einer konkreten Eigenbedarf Anmeldung kann ich mir vorstellen, dass das alles konkreter angegeben ist.

    Ich wollte jetzt mal fragen, ob jemand hier ein wenig mehr Ahnung hat und es Ratschläge geben kann wie wir uns zu verhalten haben? Wir wollen natürlich am liebsten hier wohnen bleiben, sind aber auch nicht in Lage einen Anwalt zu bezahlen. Der nächste Schritt wäre uns beim Mieterschutzbund anzumelden ...

    Vielen, vielen lieben Dank im Voraus!

  • Für mich klingt das stark nach Eigenbedarf Anmeldung

    Für mich nicht, für mich klingt es nach dem was in dem Brief steht.

    Der nächste Schritt wäre uns beim Mieterschutzbund anzumelden ...

    Wozu, was glaubst du was die tun werden, was ein Fachanwalt nicht viel, viel besser kann? Die Hoffnung kostenlos ordentlich vertreten zu werden kann ich dir jedenfalls nehmen.

    Falls du jemanden braucht der dir die Seele streichelt und dafür einen Mitgliedbeitrag haben will, kann ich dir den Mieterschutzbund aber wärmsten empfehlen. Für ernstahfte Auseinandersetzungen eher nicht.

  • Im Auftrag des Eigentümers möchten wir vor diesem Hintergrund höflich anfragen, ob Sie gegebenenfalls bereit wären, das Mietverhältnis mit einer ausreichenden Frist von beispielsweise 6 Monaten einvernehmlich zu beenden."

    Hallo,

    dieses Schreiben ist zunächst gegenstandslos, wenn nicht hier eine vom Vermieter unterschriebene entsprechende Vollmacht mit vorgelegt wurde.

    Es ist auch nicht üblich, hier zunächst eine freundliche und höfliche Anfrage zu starten ob man denn ein Mietverhältnis einvernehmlich beenden möchte, entweder hat der Vermieter und Verwalter hier weiterreichende Kenntnisse dass eine Eigenbedarfskündigung nicht so einfach werden wird oder die Pläne die hier angegeben werden sind vorgeschobene Gründe.

    Voraussichtlich ist nicht gleichbedeutend man wird einen Bürostandort eröffnen, das sind Kamellen.

    Ein Besuch beim Mieterbund wäre schon mal nicht die schlechteste Idee, ansonsten könnte man den Herrschaften mitteilen, wenn denn dann mal die Pläne konkret zu benennen sind kann man gerne nochmal auf das Thema zurückkommen, derzeit ist man an einer einvernehmlichen Auflösung nicht interessiert.


    Gruß

    BHShuber

  • Ich wollte jetzt mal fragen, ...wie wir uns zu verhalten haben?

    Abwarten.

    Zum rechtlichen Hintergrund: Hier klicken

    Wenn Wohnraum in Gewerberaum umgewandelt werden soll mit einer Eigenbedarfskündigung ist das nicht mehr so einfach wie früher. Auch sind örtliche Besonderheiten zu beachten.

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