Hallo,
in meinem Mietvertrag steht:
"Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist."
Handelt es sich hier um eine Kündigungsfrist von 1 Monat?
Danke!
- Andreas