Minderung der Miete bei zu hoch angesetzter Wohnfläche

  • Hallo,

    angenommen der Vermieter hat die im Mietvertrag angegebenen qm deutlich zu hoch angesetzt, die Abweichung beträgt mehr als 10% der tatsächlichen Wohnfläche. Der Mieter unterschreibt den Vertrag dennoch, z. B. da er schlicht eine Wohnung benötigt und man ja auch während des Umzugs andere Sachen im Kopf hat. Wie lange könnte der Mieter nun hier eine Mietminderung durchsetzen, wenn er zunächst die im Vertrag angegebene Miete überwiesen hat. Das sollte doch auch rückwirkend gehen, oder? Oder wäre das nur dann möglich, wenn die Miete mit einem Zusatz (z. B. "unter Vorbehalt der Rückforderung") überwiesen hätte? Würde es einen Unterschied machen ob der Vermieter im Mietvertrag eine richtige Rechnung Quadratmeter x Preis pro Quadratmeter reingeschrieben hat oder eine pauschale Kaltmiete verlange, im Vorfeld (mündlich) aber immer von einem Quadratmeterpreis die Rede war?

  • Da dir wohl im Moment von der falschen Wohnfläche erfahren hast (durch eigenes Maßnehmen?), solltest du mit den richtigen Schritten nicht mehr warten. Was jetzt kommt, solltest du nicht alleine durchziehen, sondern dir kompetente Hilfe bei einem Anwalt für Mietrecht holen. Der wird wissen, wann der Weg vor Gericht angebracht ist, wenn der Vermieter nicht einlenkt.

  • Da dir wohl im Moment von der falschen Wohnfläche erfahren hast (durch eigenes Maßnehmen?), solltest du mit den richtigen Schritten nicht mehr warten. Was jetzt kommt, solltest du nicht alleine durchziehen, sondern dir kompetente Hilfe bei einem Anwalt für Mietrecht holen. Der wird wissen, wann der Weg vor Gericht angebracht ist, wenn der Vermieter nicht einlenkt.

    Hallo,

    stimme ich zu, hier noch ein paar Informationen dazu:

    hier lesen, bitte:


    Gruß

    BHShuber

  • angenommen der Vermieter hat die im Mietvertrag angegebenen qm deutlich zu hoch angesetzt, die Abweichung beträgt mehr als 10% der tatsächlichen Wohnfläche.

    Wenn die qm der Wohnfläche im MV angegeben sind und du nachträglich nachweisbar feststellst, die Wohnung weist weniger Wohnfläche auf, kannst du die Miete reduzieren.

    Wie lange könnte der Mieter nun hier eine Mietminderung durchsetzen, wenn er zunächst die im Vertrag angegebene Miete überwiesen hat. Das sollte doch auch rückwirkend gehen, oder?

    Geht auch rückwirkend.

    Beträgt die Flächenabweichung mehr als zehn Prozent, dann hat der Mieter das Recht, die Miete zu kürzen und zu viel gezahltes Geld zurückzuverlangen. Er kann sogar den Mietvertrag außerordentlich kündigen. Eine Abweichung von zehn Prozent oder weniger stellt dagegen in der Regel keinen Mangel da.

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