Hallo,
angenommen der Vermieter hat die im Mietvertrag angegebenen qm deutlich zu hoch angesetzt, die Abweichung beträgt mehr als 10% der tatsächlichen Wohnfläche. Der Mieter unterschreibt den Vertrag dennoch, z. B. da er schlicht eine Wohnung benötigt und man ja auch während des Umzugs andere Sachen im Kopf hat. Wie lange könnte der Mieter nun hier eine Mietminderung durchsetzen, wenn er zunächst die im Vertrag angegebene Miete überwiesen hat. Das sollte doch auch rückwirkend gehen, oder? Oder wäre das nur dann möglich, wenn die Miete mit einem Zusatz (z. B. "unter Vorbehalt der Rückforderung") überwiesen hätte? Würde es einen Unterschied machen ob der Vermieter im Mietvertrag eine richtige Rechnung Quadratmeter x Preis pro Quadratmeter reingeschrieben hat oder eine pauschale Kaltmiete verlange, im Vorfeld (mündlich) aber immer von einem Quadratmeterpreis die Rede war?