Folgender Sachverhalt:
Am 31.01.17 ist die Endabnahme gescheitert, da unser Vermieter bzw. die Verwaltung eine andere Auffassung bezüglich der Schönheitsreparaturen hatte als wir. Demzufolge setzte die Verwaltung uns eine Frist von 14 Tagen, damit wir die Mängel beseitigen.
Mit anwaltlicher Hilfe haben wir dann ein Gegenschreiben entworfen, in dem genau aufgelistet war, welche Dinge wir machen und welche wir laut Anwalt nicht machen müssen. Zusätzlich haben wir in dem Brief eine Entschädigung von 200€ für die Kratzer im Parkett angeboten.
Wir haben dann fristgerecht die Mängel beseitigt, die nach unserer Auffassung berechtigt waren, die anderen Dinge nicht.
Der Schlüssel wurde dann bei der Verwaltung am 14.2.17 abgegeben. Ein Mitarbeiter der Verwaltung (hatte nichts mit der Endabnahme zu tun) quittierte uns die Schlüsselübergabe und sagte, dass sich dann der Mitarbeiter bei uns melden wird, um einen endgültigen Termin für die Endabnahme zu vereinbaren.
Da unser Brief wohl sehr deutlich war und wir auch rechtliche Schritte angekündigt haben, ist bis heute ( 9 Monate später) nie mehr was von dem Vermieter/Verwaltung gekommen. Keine Terminvereinbarung für eine Endabnahme, keine Forderungen mehr. Es wurde anscheinend stillschweigend akzeptiert, dass wir nur bestimmte Mängel beseitigt haben. Die Wohnung ist mittlerweile auch wieder vermietet.
Nun habe ich vor 14 Tagen ohne Fristsetzung die Verwaltung aufgefordert, die Kaution von 3500€ nach 9 Monaten an uns zu überweisen. Da ich auch darauf keine Antwort bekommen habe, muss ich nun ein Einschreiben mit Fristsetzung hinterherschicken und ein Mahnverfahren ankündigen. Da 2018 nur noch eine Betriebskostenabrechnung für den Monat Januar 2017 offen ist und wir in den letzten Jahren immer ein Guthaben hatten, kann der Vermieter die Kaution nicht mehr zurückhalten.
Nun aber meine Frage: Kann der Vermieter jetzt noch irgendwelche Forderungen/ Schadensersatzansprüche stellen, obwohl die Frist von 6 Monaten um ist? Ich frage deshalb, weil der BGH zwar diese Frist festgelegt hat, aber der Vermieter ja nach der ersten Endabnahme auf die Mängel hingewiesen hatte. Der Vermieter hat das ganze zwar nicht mehr verfolgt, aber vielleicht kann er sich noch darauf berufen ?
Und was ist mit den 200€ die ich damals angeboten habe? Kann sich der Vermieter nach 9 Monaten noch darauf berufen?
Wie gesagt, die Verwaltung und der Vermieter haben sich seit unserem Brief vor 9 Monaten nie mehr bei uns gemeldet...einfach den Kontakt abgebrochen und ihre Forderungen nicht mehr wiederholt.