Mieterhöhung (nach Eigentümerwechsel) + sehr kurze Überlegensfrist + Mietspiegel

  • Hi!

    Zum Anfang diesen Monats ging das Haus, in dem ich in einer Wohnung zur Miete wohne, auf einen neuen Besitzer über. Paar Tage später kam dieser mit einer Mieterhöhung, da mein derzeitiger Satz von 5 € / m² nicht den ortsüblichen Mieten entspräche. Der örtliche Mietspiegel setzt sich folgendermaßen zusammen:

    • 4,85 €/m² (Median) für das Gebäude
    • Wohnung bis 40 m² + 0,85 € / m²
    • Austausch der Heizungsanlage + 0,08 € / m²
    • Qualität des Wohnumfelds + 0,50 € / m²

    Das ergibt 6,28 € pro Quadratmeter, aufgrund der 20%-Deckelung sind es jedoch 6 €, also 1 € mehr pro m².

    Ich habe die Daten mit dem örtlichen Mietspiegel abgeglichen und sie stimmen soweit. Allerdings wurde die Heizungsanlage nicht getauscht, sondern nur der Kessel gegen einen mit Brennwerttechnik ersetzt. Außerdem hat meine DG-Wohnung einen in meinen Augen sehr niedrigen Standard - es hat drei kleine Dachfenster, die doppelverglast sind (Alter ca. 20 Jahre). Die großen im Wohnzimmer sind jedoch noch die ersten, also ca 65 Jahre alten Einfachverglasung-Fenster. Im Bad ist gar kein Heizkörper (ich helfe mir mit einem Luftgebläse aus). Die Wohnung wurde auf dem Dachboden mit OSB-Platten aufgeständert, an die nicht mal 10 cm dicke Styroporplatten drangemacht wurden. Das ist quasi die Dämmung. Nur Dach-Schrägenbereich sieht man etwas Dämmwolle. Bei sehr frostigen Temperaturen habe ich knapp 20 Grad. Dies alles ist aber nicht das Problem, da die "Mängel" beim Einzug bereits bekannt waren.

    Ich sehe jedoch nicht ein, viel mehr für die Wohnung zu bezahlen, die mir so etwas "bietet". Der Mietspiegel besagt, dass es keine Daten für Wohnungen mit Einfachverglasung gibt, geschweige denn mit dem Sonderfall, dass kein an die Zentralheizung angeschlossener Heizkörper vorhanden ist.

    Nun die Frage: Welchen Spielraum habe ich da? Zu welchen Abschlägen dürfte ich greifen?

    Zweite Angelegenheit:

    Im Schreiben selbst, das mir in der zweiten Novemberwoche zuging, setzen die neuen Eigentümer eine Frist bis Ende desselben Monats, eine Rückmeldung zu geben. Andernfalls führe dies zu einer Kündigung des Mietverhältnisses meinerseits (!). Das kann doch niemals rechtens sein?! Nach BGB §558 sollte die Überlegensfrist doch zwei Kalendermonate dauern, in meinem Fall also bis zum 31. Januar 2018. Oder sehe ich etwas falsch?

    Für alle Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Mit freundlichem Gruß

  • Oder sehe ich etwas falsch?

    Das siehst du richtig und das würde ich auch dem Vermieter mitteilen. Zum ersten Teil deiner Frage solltest du besser den örtlichen Mieterverein befragen, weil die dann mit dir zusammen den Mietspiegel und das Mieterhöhungsbegehren "durchleuchten" können.

  • Hallo,

    deine neuen Vermieter haben leider gar kein Rechtswissen, dafür eine sehr merkwürdiges Rechtsverständnis. Das kann sehr nervig werden.

    Zuerst müsste geklärt werden, ob die "Neuen" überhaupt schon berechtigt sind eine Mieterhöhung auszusprechen. Das geht i.d.R. erst nach Eintrag ins Grundbuch. Und das kann dauern.

    Dann ist die Vergleichsmite zu klären. Sie die Zuschlägre zum Median berechtigt, oder gibt es auch Abzüge (wie z.B. Einfachverglasung).

    Da du dich auch nicht auskennst, würde ich auch empfehlen dem Mieterverein beizutreten. Dein Fall ist eignetlich recht einfach gelagert, dass sollten sogar die hinkriegen.

    Gruß

    H H

  • Andernfalls führe dies zu einer Kündigung des Mietverhältnisses meinerseits (!)

    Das kannst du ignorieren, der Vermieter will dich unter Druck setzen. Das ist natürlich unwirksam.

    Du hast zwei Monate Zeit dich beim örtlichen Mietverein beraten zu lassen und dann ggfs. die Zustimmung verweigern.

  • Für alle Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Hallo,

    oder gar nichts machen, soll doch der Vermieter versuchen mit dieser dubiosen Art, eine Klage zu erwirken oder Kündigen.

    Zwischenzeitlich kannst du dich entweder bei einem Juristen oder wie schon erwähnt einem örtlichen Mieterverein schlau machen und gegen die Mieterhöhung oder vielleicht auch Kündigung vorgehen.

    Gruß

    BHShuber

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