Hier kann ich meinem Vorredner nur zustimmen.
Auch wenn Sie nicht in die gemietete Wohnung eingezogen sind, so ist doch ein rechtskräftiger Mietvertrag zustande gekommen. Ihr Vermieter hätte also auf die Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist bestehen können.
Anstatt froh darüber zu sein so unproblematisch aus dem Vertragsverhältnis entlassen zu werden ist es aber besser sich über 8 Tage aufzuregen, in denen die durch den Vermieter gefundenen Nachmieter eher in die Wohnung gezogen sind.
Die Gedankengängen mancher Mitmenschen vermag ich irgendwie nicht nachzuvollziehen.