Beiträge von Gruwo

    Hier kann ich meinem Vorredner nur zustimmen.

    Auch wenn Sie nicht in die gemietete Wohnung eingezogen sind, so ist doch ein rechtskräftiger Mietvertrag zustande gekommen. Ihr Vermieter hätte also auf die Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist bestehen können.

    Anstatt froh darüber zu sein so unproblematisch aus dem Vertragsverhältnis entlassen zu werden ist es aber besser sich über 8 Tage aufzuregen, in denen die durch den Vermieter gefundenen Nachmieter eher in die Wohnung gezogen sind.

    Die Gedankengängen mancher Mitmenschen vermag ich irgendwie nicht nachzuvollziehen.

    Zitat

    Desweiterenvwelche Miete muss ich Zahlen warm oder kalt bzw muss ich auch Zahlen wenn es wieder vermietet ist?

    Völlig egal, um welche Art Mietverhältnis es sich handelt. Sie haften dem Vermieter gegenüber im Rahmen der Kündigungsfrist für die Miete und die Nebenkosten. Sollte das Zimmer vorzeitig anderweitig vermietet werden dann sind Sie mit dem Beginn des neuen Mietverhälnisses (dies muss nicht unbedingt das Einzugsdatum sein) aus dem Schneider.

    Nun überlegen wir einmal:

    Fenster und Türen Erdgeschoss - Sind womöglich mit einfachen Hilfsmitteln (Tritte oder Leitern) zu erreichen und von den Mietern selbst zu reinigen.

    Fenster erstes bis Obergeschoss: Hmm Innenreinigung unter Umständen noch möglich aber außen?

    Bevor wir jetzt weiter orakeln: Hier hilft wirklich nur das Gespräch mit dem Vermieter.

    Ich könnte mir allerdings ohne weiteres vorstellen, dass die Innenreinigung der Fenster von den Mietern durchgeführt werden, ebenso die Außenreinigung im Erdgeschoss und dass nur die Außenreinigung der oberen Etagen aufgrund der Sicherheit und Erreichbarkeit vergeben wurde.

    Zitat

    Seit "einiger Zeit" lässt unser Vermieter/Hausverwalter nach und nach die Badezimmer renovieren.

    Wie so oft hat jede Geschichte zwei Seiten. Sicherlich kann man in diesem Fall über eine Mietminderung nachdenken. Wie diese ausfallen wird vermag ich momentan allerdings nicht zu beurteilen.

    Der Schilderung nach gehe ich allerdings davon aus, dass irgendwann auch das Bad in Ihrer Wohnung modernisiert wird bzw. wurde und auch Sie unter Umständen einen Nutzen von dieser Maßnahme haben.

    Aber vielleicht haben Sie ja auch eine Idee, wie Ihr Vermieter Sanierungsmaßnahmen dieser Art geräuschlos durchführen kann.

    Bitte nicht falsch verstehen. Aber irgendwie habe ich manchmal den Eindruck dass das Thema Mietminderung manchmal zu leicht ins Feld geworfen wird. Unter Umständen hilft es auch sich einmal in die Lage eines Vermieters zu versetzen. Und wie Sie bereits erwähnt haben wohnen Sie derzeit für Berliner Verhältnisse recht günstig. Hier gilt es aus meiner Sicht eher darum abzuwägen.

    Zitat

    Muss der Vermieter nicht diese Grundkosten tragen, den das gehört doch, wie die Wasseruhr zum Grundbestandteil einer Wohnung, wie z.B. die Heizung.

    Was für eine kuriose Idee :( - Und wie wollen Sie dann Ihren Stromverbrauch ermitteln?

    Nebenbei: Auch die Kosten für Wasserzähler zählen zu den umlagefähigen Kosten.....

    Mir sind Gerichtsurteile bekannt, bei denen die Mieter in ähnlichen Situationen Recht bekommen haben. Entscheidend ist ob der Eingang, für den die Hausreinigung abgerechnet wird, nicht doch in irgendeiner Form vom Mieter genutzt wird.

    Wie wir in einem andere Thread bereits festgestellt haben, hat der BGH hat entschieden, dass Maßnahmen die nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken zur Modernisierung zählen.

    Dabei dürfte es unerheblich sein, ob im Mietvertrag eine Bruttokaltmiete vereinbart wurde oder aber die Betriebskosten tatsächlich abgerechnet werden. Denn auch bei einer Abrechnung der Betriebskosten ist definitiv nicht gewährleistet, dass sich der Einbau von Wasserzählern positiv auf den Verbrauch der einzelnen Mieter auswirkt.

    Um es zu verdeutlichen:

    Es haben drei Hauptmieter einen Mietvertrag geschlossen. Dieser Mietvertrag kann rechtlich von den Hauptmietern nur dadurch beendet werden, dass er gemeinsam von allen drei Hauptmietern gekündigt wird oder aber der Vermieter sich bereit erklärt, einen oder mehrere Hauptmieter aus dem Vertrag zu entlassen, wozu er allerdings nicht verpflichtet ist.

    Wenn sich jetzt der Vermieter dazu bereit erklärt eine andere Person als dritten Hauptmieter zu aktzeptieren, so ist dies nicht als Vertagsänderung sondern als neuer Mietvertrag zu werten und da sind die Vertragsbedingungen frei verhandelbar.

    Zitat

    Damit sind sämtliche Miet- bzw. Nutzungszahlung bis zum 30.11.2011 abgegolten. Da die Kautionszahlungen in der Forderungsaufstellung miteingerechnet sind, stehen Frau X auch keine Rückzahlungsansprüche mehr zu. Weiterhin sind mit der Zahlung alle Nebenkosten bis zum 31.11.2012 sowie die Nebenkostenvorauszahlungen bis 30.11.2011 abgegolten.

    Ausdrücklich wird aufgenommen, dass mit dieser Vereinbarung nicht die noch abzurechnenden Nebenkosten für den Zeitraum 31.11.2010 bis 30.11.2011 abgegolten sind. Diese Abrechnung kann derzeit noch nicht erstellt werden, da die Ablesung erst am 31.11.2011 erfolgt

    Sofern der Wortlaut der Quittung hier richtig wiedergegeben wurde dann interpretiere ich den markierten Wotlaut dahingehend, dass die Nebenkostenvorauszahlungen bis zum 30.11.2011 gezahlt wurden.

    Schon mal darüber nachgedacht, dass der Hauptmieter auch das größte Risiko trägt? Er ist dem Vermieter gegenüber für die Wohnung verantwortlich und trägt auch das finazielle Risiko falls einer der Untermieter auszieht und das Zimmer leer steht.....

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