Untervermieten in der Kündigungsfrist

  • Hallo,
    ein großes Problem bei Wohnungswechsel ist dass man 2-3 Monate zwei Mieten zahlen muss, wenn der Kündigungsfrist von der alten Wohnung 3 Monate ist. Nach BGB darf ich auch nicht untervermieten, soweit ich weiß. Wenn ich Mitte September kündige, werde ich meine Miete bis Ende Dezember zahlen. Das ist alles überhaupt kein Problem.

    Darf dann ein Freund von mir 2 Monate lang (Nov und Dez) in der Wohnung wohnen? Ich zahle natürlich die Miete weiter und der Freund überweist mir direkt. Da sollte eigentlich keine Rolle spielen, ob mein Freund mir Geld für die 2 Monate zahlt oder nicht. Wie lange darf ich nach Gesetz Freunde zu Hause haben?

    Ihr wisst ja schon warum ich das frage - jeder hat dieses Problem. Ist das nicht ein Weg die doppelte Miete zu vermeiden?

    Ich hoffe, dass die Frage auch anderen helfen kann!
    Beste Grüße!

  • Zitat

    Ist das nicht ein Weg die doppelte Miete zu vermeiden?

    Ein Weg doppelte Miete zu vermeiden wäre es eine Wohnung zu suchen die erst im Anschluß an die Kündigungsfrist frei ist.

    Natürlich darf man Besuch haben. 6 - 8 Wochen werden als Besuch angesehen.

    Besuch setzt aber voraus das der Gastgeber anwesend ist.:rolleyes:

    Im BGB steht nicht das Untervermietung generell verboten ist. Mit Zustimmung/Erlaubnis des Vermieters ist das schon möglich.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/540.html

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (26. September 2012 um 12:09)

  • Danke für die genauen Antworten! Ich kann dann auch hier konkreter werden.

    Mein Mietvertrag schließt Untervermietung aus. Ich kündige meine Wohnung im September, zahle die Miete bis Ende Dezember. Ich habe die neue Wohnung vom 1.11. Das alles ist schon gegeben in der Aufgabe :)

    Wie schon beschrieben, wird ein Freund von mir in Nov und Dez in der Wohnung wohnen. Was kann dann der Vermieter machen? Er muss ja beweisen, dass ich nicht mehr in der Wohnung wohne, oder was? Ich werde ab und zu mal schon in der Wohnung sein. Also, ich sehe nicht wie der VM irgendwas beweisen kann. Und auch wenn er das beweist, dann kann er nur fristlos kündigen - noch besser, dann zahle ich die alte Miete nicht mehr ;)

  • Wenn der Mietvertrag grundsätzlich die Untervermietung ausschließt ist diese Klausel nichtig. Der Ausschluss ist nicht erlaubt. Trotzdem erfordert es der Zustimmung des VM der dies aber nur begründet ablehnen kann.


    Verbotene Klauseln im Mietvertrag: Trotz Unterschrift ungültig | topaktuelle Verbrauchertipps auf anwaltssuche.de

    Fristlose Kündigung heisst nicht dass Du nicht mehr zahlen musst, im Gegenteil .. Anwalt, Gerichtskosten, Räumungsklage ...

    aber dies ist rein hypothetisch... oder wohnt der Vermieter im Haus und bekommt mit wer ein und ausgeht (Einliegerwohnung)

    ansonsten mach das einfach, das Risiko dabei ist recht gering.

    2 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (26. September 2012 um 14:48)

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