Ich weiß zwar, daß die erhöhte Miete nach einer durchgeführten Modernisierung, bzw. dem Erhalt der entsprechenden Erklärung, ab dem 3. Monat nach Zugang dieser Erklärung fällig ist.
Gibt es evtl. eine anderslautende Frist, konkret eine Verkürzung, wenn die tatsächlich entstandenen Modernisierungskosten - und die somit entstandene Mieterhöhung - deutlich unter der angekündigten Höhe bleibt?
Genauso argumentiert meine HV in ihrer Erklärung, und möchte die Mieterhöhung nun bereits ab 1.10., nach einer am 20.8. erhaltenen Erklärung.
Sollte ich noch erwähnen, daß es sich bei der Modernisierung um den Einbau eines Wasserzählers handelte, und bei der auch keine Zustimmung des Mieters notwendig war.
Bin sehr gespannt,ob jemand dazu etwas konkretes weiß.