Beiträge von Gruwo

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    Nun ist dieser kaputt und meine Vermieterin bezahlt die Reparatur (bzw.einen Neuen)nur, wenn ich den Boiler von einem Fachmann in den letzten 2 Jahren habe warten lassen

    Dennoch ändert dies nichts an der Tatsache, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Warmwasserversorgung sicher zu stellen und somit auch den vorhandenen Boiler reparieren oder austauschen zu lassen. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Defekt auf eine mangelhafte Wartung zurückzuführen ist kann er Sie schadenersatzpflichtig machen.

    Hier wäre ich äußerst vorsichtig. Der Ausfall der Heizungsanlage stellt an sich noch keine Gefahr bzw. Gefährdung dar. Wenn Sie den Mieter telefonisch nicht erreichen können, bleibt immer noch die Möglichkeit, diesen über einen Zettel an der Wohnungstür über den Umstand zu informieren und ihn zu bitten mit dem Vermieter oder der von Ihnen beauftragten Heizungsbaufirma zwecks Terminvereinbarung in Kontakt zu treten....

    Sehr unklug. Damit ist aus meiner Sicht ein mündlicher Vertrag zustande gekommen. Der genau so bindend ist wie ein schriftlicher.

    Sehe ich nicht so. Voraussetzung für das Zustamdekommen eines mündlichen Vertrages ist, soweit mir bekannt, die Aushändigung der Objektschlüssel.

    Ok, wenn man es jetzt auf die Waagschale legt, hat der Mieterbund sicherlich recht.

    Aber: Letztendlich ist es doch völlig egal, ob die im Mietvetrag vereinbarte Stellplatzmiete durch Verrechnung seitens des Vermieters gezahlt wird oder aber der Vermieter die Stellplatzmiete direkt von Ihnen fordern wird....

    @ Berny: Wenn ich die Schilderung richtig verstanden haben, so taucht der Stellplatz auch nicht in der BK-Abrechnung auf, sondern die Stellplatzmiete wurde neben der Wohnungsmiete von der Gesamtzahlung des Mieters abgezogen und der Rest als Vorauszahlung für die Betriebskosten gewertet. Diese Vorgehensweise ist zwar nicht optimal aber unter Umständen durchaus legitim.

    Daß jetzt eine Stellplatzmiete berechnet wurde ist aufgrund der Vereinbarung im Mietvertrag zulässig. Der Vermieter hätte die Stellplatzmiete auch für die Zeit seit der Fertigstellung der Stellplätze fordern können.

    Zitat

    Schliesse mich da an, jedoch hat der VM die Heizkosten zu tragen

    ..und eben das sehe ich durch die handschriftliche Ergänzung (Heizkosten nach Ermittlung am Jahresende) nicht so. Auch wenn die gesamte Formulierung im Mietvetrag äußerst unglücklich ist.

    Ob die Mieter das Beheizen selbst übernhemen müssen, hängt sicherlich von der Art der Heizungsanlage ab.

    Aber: Ich gebe zu Bedenken, daß die Kosten 'Für die Bedienung einer Heizungsanlage' gemäß der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Und hier stellt sich dann die Frage was wirklich zweckmäßig ist.

    Hier ist ein Blick in die Betriebskostenverordnung hilfreich.

    Sowohl die Stromkosten, die Zählergebühren und die Wartung zählen zu den Kosten für den Betrieb der Entwässerungsanlage. Demzufolge ist es durchaus sinnvoll auch diese Kosten verbrauchsabhängig abzurechnen.

    Im Großen und Ganzen muß ich Kolinium zustimmen.

    Zitat

    Die gemieteten Räume dürfen nur mit Eurer Zustimmung betreten werden.

    Hier bin ich allerdings anderer Auffassung. Ich nehme an, dass lt Mietvertrag lediglich das Zimmer zur alleinigen Nutzung vermietet wurde. Nur dieses darf ohne Zustimmung des Mieters nicht betreten werden. Sofern die übrigen Räüme nur zur Mitbenutzung vermietet wurden, ist hier ein Betreten durch den Vermieter zu Kontrollzwecken durchaus zulässig.

    Hmm was erwarten Sie von Ihrem Vermieter bzw. dem Verwalter?

    Ihrem Wunsch auf Entfernen des Pollers kann doch entsprochen werden. Die Konsequenz daraus ist dann allerdings, daß der Parklpatz durch Fremdparker belegt werden kann.

    Und dafür dass Ihr Kfz werkseitig tiefergelegt ist, können Sie Ihren Vermieter nicht zur Verantwortung ziehen.

    Zitat

    Da ich konsequent bei Nichtanwesenheit die Heizungsventile abdrehe, tagsüber auf Arbeit, an den Wochenenden nie anwesend....

    Ich würde mir doch mal Gedanken über das Heizverhalten machen. Denn gerade das Aufheizen von kalten Räumen verursacht einen erhöhten Energieaufwand

    Wenn die Nebenkosten im Mietvertrag nicht als Pauschale vereinbart wurden verstehe ich das Problem momentan nicht so ganz.

    Denn ob Sie die Stromkosten für den Durchlauferhitzer direkt an den Versorger zahlen oder über die vertraglich vereinbarten Betriebskosten an Ihren Vermieter kommt letztendlich auf das gleiche raus.

    Zitat

    Also versteh das richtig? Alles was nach Ablauf der 12 Monate, nach dem Berechnungszeitraum, korrigiert wird und zu Ungunsten des Mieters ausfällt ist Pech für den Vermieter???

    So ist es. Die Betriebkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monat nach Ablauf der Abrechnungsperiode dem Mieter vorliegen. Ergeht also nach dieser Frist eine Korrektur erforderlich, die zu Ungunsten des Mieters ausfällt so geht dies eindeutig zu Lasten des Vermieters.

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