ZitatNun ist dieser kaputt und meine Vermieterin bezahlt die Reparatur (bzw.einen Neuen)nur, wenn ich den Boiler von einem Fachmann in den letzten 2 Jahren habe warten lassen
Dennoch ändert dies nichts an der Tatsache, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Warmwasserversorgung sicher zu stellen und somit auch den vorhandenen Boiler reparieren oder austauschen zu lassen. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Defekt auf eine mangelhafte Wartung zurückzuführen ist kann er Sie schadenersatzpflichtig machen.