Vermieter Heizt nicht mehr

  • Hallo zusammen,

    evtl. könnt ihr uns helfen.wir wohnen ziemlich außerhalb in einem Dorf und in dem Haus (5 Partein) wo wir wohnen wird mit Holz geheizt.bis vor kurzem hat der Vermieter hier auch noch gewohnt und hat jetzt im gleichen Dorf ein anderes Haus gekauft und wohnt auch da.
    Ab diesem Zeitpunkt wird vom Vermieter her nicht mehr geheizt so das die Bewohner dieses selbst übernehmen.
    Der Vermieter ist der Meinung das er jetzt nicht mehr dafür zuständig ist und wir das machen müssen und wir ja froh sein können das er niemanden extern beauftragt dieses zu übernehmen. denn diese kosten würde er dann auf die Miete umlegen.

    Darf der Vermieter so handeln ?

  • Dazu wären nähere Informationen notwendig, hinsichtlich der Heizungsanlage.

    Ist es eine gemeinschaftliche Heizungsanlage oder heizt jeder einzeln in der Wohnung?

    Bei einer Gemeinschaftsanlage kann er sich nicht so einfach wegstehlen.

    BGB § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Bei Abschluß des Mietvertrages war eine Wärmeversorgung vorhanden und diese hat der Vermieter (siehe Fettgedrucktes).

  • Ob die Mieter das Beheizen selbst übernhemen müssen, hängt sicherlich von der Art der Heizungsanlage ab.

    Aber: Ich gebe zu Bedenken, daß die Kosten 'Für die Bedienung einer Heizungsanlage' gemäß der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Und hier stellt sich dann die Frage was wirklich zweckmäßig ist.

  • Der gute Mann macht es sich wohl recht leicht...:eek:
    Ich würde mir das nicht gefallen lassen, sondern feststellen, dass wegen Ausfall der Heizung die üblichen Mindest-Raumtemperaturen nicht mehr erreicht werden und die Miete demnach in krassen Fällen sogar bis zu 100% gekürzt werden kann (aber Vorsicht! Wenn zwei Monatsmieten fehlen, könnte er fristlos kündigen, ob rechtmässig oder nicht, steht auf einem anderen Blatt).
    Und mit dem VM habe ich keinen Vertrag über die Bedienung einer Heizungsanlage (Holz hacken als 87-jährige Rentnerin etwa...?)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!