Kündigun ect.

  • Sehr geehrte Damen und Herrn,
    ich habe viele Fragen über Mietvertrag ect. Ich bin neu hier und hoffe ich bin in dieser Sektion richtig. Wenn nicht, bitte ich dies zu Entschuldigen.

    ich habe folgende frage:

    Ich besitze einen Mietvertrag über ein Schülerzimmer. Auf diesen Mietvertrag stehen allgemeine sachen, wie z.B. Rauchen nur außerhalb des Hauses ect. Der Mietzeitraum ist vom 1. September 2012 - ca. 15. Juli 2013. Die Miete ist am jeden 1. des Monats zu zahlen (Umfasst alle Nebenkosten). Ich teile mir mit noch einen Schüler einen Aufenthaltsraum mit Teeküche. Dieser Schüler hat so wie ich auch sein eigenden Raum zum schlafen ect. Nebenan wohnt noch eine ältere Frau. Sie hat dort eine richtige Wohnung gemietet. Im unteren Bereich wohnt der Vater der Vermieterin. Die Vermietern wohnt im Nachbarhaus gleich Nebenan. Nun meine Fragen:

    Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für mich? Also wenn ich die wonhung kündigen will, wielange ist diese?

    Am Anfang des Mietzeitraumes wurden die Heizkörper nicht in meinem Beiseien abgelesen. Nun droht die Vermietern, das wenn der Verbrauch an Heizkosten höher ist als der vorher berechnete für die Warmmiete, muss ich dieses Nachzahlen. Nur wie gesagt, wir haben vorher die Heizkörper nicht abgelesen wo sie standen. Und uns wurde auch nicht genannt, welcher der Berechnete Verbrauch ist. Kann sie einfach Verlangen, das wir Nachzahlungen machen?

    Desweiteren droht sie, wenn wir nicht richtig Müll trennen, das wir eine 2te Mülltonne bezahlen müssen. Also mein Mitschüler und ich. Nur es benutzen Wir + 2 Parteien + Vermieterin diese Mülltonne. Sie kann es also nicht beweisen das wir es waren. Ist das rechtens, das sie mit Kosten für eine neue Mülltonne droht?

    Sie betritt ohne Zustimmung von uns unseren Aufenthaltsraum. Auch wenn wir da sind. Aber wie gesagt, ohne zustimmung. Und wenn sie nur zettel auf den Tisch legt. Darf sie das tun? Darf sie unseren Aufenthaltsraum betreten? Bzw unsere Räume allgemein?

    Darf die Vermieterin einen Schlüssel von unseren Zimmer und Aufenthaltsraum haben oder können wir verlangen, das sie uns diese Aushändigt?

    Es bezieht sich alles auf ein Schülerzimmer!

    Ich würde mich sehr freuen, wenn sie mir helfen können.

    Mit Freundlichen Grüßen
    Marvin Timm

  • Sehr geehrte Damen und Herrn,
    ich habe viele Fragen über Mietvertrag ect. Ich bin neu hier und hoffe ich bin in dieser Sektion richtig. Wenn nicht, bitte ich dies zu Entschuldigen.

    Sie sind richtig hier und es ist wohltuend einen höflichen Fragesteller, welcher obendrein noch die deutsche Grammatik beherrscht, hier zu lesen. Das ist schon recht selten geworden. Danke!

    Zur Kündigungsfrist gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
    Mietrechtslexikon - das Lexikon mit der garantierten Antwort zum Mietrecht
    Hier insbesondere der Artikel über Kündigung lesen.

    Zitat

    Auf diesen Mietvertrag stehen allgemeine sachen, wie z.B. Rauchen nur außerhalb des Hauses ect.


    Das ist unzulässig und würden Sie nicht beachten brauchen.

    Zitat

    Der Mietzeitraum ist vom 1. September 2012 - ca. 15. Juli 2013.

    Ist es ein befristeter Mietvertrag? Leider kann man, ohne diesen gesehen zu haben, nicht beurteilen.

    Zitat

    Die Vermietern wohnt im Nachbarhaus gleich Nebenan.

    Also wäre das kein Untermietvertrag.

    Zitat

    Nun droht die Vermietern, das wenn der Verbrauch an Heizkosten höher ist als der vorher berechnete für die Warmmiete, muss ich dieses Nachzahlen.


    Für die Kaltmiete und die Betriebskosten bezahlen Sie einen Gesamtpreis (nennt man Warmmiete). Dieser kann nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden. Sind die Heizkosten höher, trägt die Vermieterin das Risiko; sind sie niedriger tragen sie das Risiko.
    Vereinbarungen, welche zum Nachteil des Mieters getroffen wurden, sind ungültig.
    Damit ist Ihre nachtehende Frage gegenstandslos.
    Nur wie gesagt, wir haben vorher die Heizkörper nicht abgelesen wo sie standen. Und uns wurde auch nicht genannt, welcher der Berechnete Verbrauch ist. Kann sie einfach Verlangen, das wir Nachzahlungen machen?

    Zitat

    Desweiteren droht sie, wenn wir nicht richtig Müll trennen, das wir eine 2te Mülltonne bezahlen müssen. Also mein Mitschüler und ich. Nur es benutzen Wir + 2 Parteien + Vermieterin diese Mülltonne. Sie kann es also nicht beweisen das wir es waren. Ist das rechtens, das sie mit Kosten für eine neue Mülltonne droht?

    Das kommt auf die Beweislage an. Schwierig.

    Zitat

    Sie betritt ohne Zustimmung von uns unseren Aufenthaltsraum. Auch wenn wir da sind. Aber wie gesagt, ohne zustimmung. Und wenn sie nur zettel auf den Tisch legt. Darf sie das tun? Darf sie unseren Aufenthaltsraum betreten? Bzw unsere Räume allgemein?

    Die gemieteten Räume dürfen nur mit Eurer Zustimmung betreten werden.

    Zitat


    Darf die Vermieterin einen Schlüssel von unseren Zimmer und Aufenthaltsraum haben oder können wir verlangen, das sie uns diese Aushändigt?

    Die Vermieterin darf keinen Schlüssel,ohne Eure Genehmigung, von allen gemieteten Räumen besitzen

    Zitat

    Es bezieht sich alles auf ein Schülerzimmer!

    Das ist egal.

  • Im Großen und Ganzen muß ich Kolinium zustimmen.

    Zitat

    Die gemieteten Räume dürfen nur mit Eurer Zustimmung betreten werden.

    Hier bin ich allerdings anderer Auffassung. Ich nehme an, dass lt Mietvertrag lediglich das Zimmer zur alleinigen Nutzung vermietet wurde. Nur dieses darf ohne Zustimmung des Mieters nicht betreten werden. Sofern die übrigen Räüme nur zur Mitbenutzung vermietet wurden, ist hier ein Betreten durch den Vermieter zu Kontrollzwecken durchaus zulässig.

  • Desweiteren droht sie, wenn wir nicht richtig Müll trennen, das wir eine 2te Mülltonne bezahlen müssen. Also mein Mitschüler und ich. Nur es benutzen Wir + 2 Parteien + Vermieterin diese Mülltonne. Sie kann es also nicht beweisen das wir es waren. Ist das rechtens, das sie mit Kosten für eine neue Mülltonne droht?


    Hallo Marvin,
    wirklich prima, mal vernünftiges Deutsch lesen zu können.
    Meinem Vorredner schliesse ich mich an.
    Trennt den Müll (notfalls unter Zeugen) vernünftig, so, wie die Gemeine es vorschreibt, und Euch kann keiner was. Dem Gegner sollte man keine Munition liefern.
    Jeder Mieter hat das Recht, ohne den VM zu fragen das Türschloss seiner Mietsache auszuwechseln bzw. durch Einsetzen eines kleinen Teils für andere unbenutzbar zu machen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses natürlich wieder Rücktausch.

  • Danke für eure schnelle Hilfe :) Aber ich steig da mit dem Kündigen nicht durch. Ich will nun wegen genannter Gründe die Wohung Kündigen. Meine Vermieterin meinte, sie könnte mir innerhalb von 2 Wochen Kündigen (15. eines Monats zum Monatsende / wegen Schülerzimmer). Nun meine frage: Kann sie das oder gelten 3 Monate Kündigungsfrist?

    Der Vertrag sieht etwa so aus:

    Mietvertrag über ein Schülerzimmer
    - Vermieter und Mieter Daten
    - Ort des Objekt
    - Mietsache:
    1 möbliertes Zimmer, Nutzung eines Duschbades, Nutzung eines
    Aufenthaltsraumes
    - Preis
    - Mietzeitraum
    1. Sep. 2012 - 15 Juli 2013
    - Allgemeines
    zb. nicht rauchen im Haus (was ungültig ist)
    Mülltrennung ect.

    Wenn jemand Zeit und evtl. Skype, Icq hat und mir helfen würde (sich den Mietvertrag anschauen), kann mir gerne eine Nachricht mit seinen Daten bei den genannten Sachen schicken. Ich will den Vertrag hier ungerne reinstellen.

    Mit Freundlichen Grüßen

  • Meine Vermieterin meinte, sie könnte mir innerhalb von 2 Wochen Kündigen (15. eines Monats zum Monatsende / wegen Schülerzimmer). Nun meine frage: Kann sie das oder gelten 3 Monate Kündigungsfrist?

    Bei einem möblierten Wohnraum außerhalb der Wohnung des Vermieters, und das ist ja wohl bei Ihnen der Fall, gelten die normalen Kündigungsfristen des § 573 c Abs. 1 BGB.
    Demnach haben auch Sie die 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten. Im gegenseitigen Einvernehmen geht das auch eher.

    Zitat

    Der Vertrag sieht etwa so aus:
    ....
    1. Sep. 2012 - 15 Juli 2013

    Für einen befristeten Mietvertrag, gelten bestimmte Voraussetzungen. Z.B. die Angabe einers zulässigen Grundes der Befristung.
    Diese Angabe fehlt hier. Demzufolge ist es ein unbefrtisteter Mietvertrag

    Zitat

    Wenn jemand Zeit und evtl. Skype, Icq hat und mir helfen würde (sich den Mietvertrag anschauen), kann mir gerne eine Nachricht mit seinen Daten bei den genannten Sachen schicken. Ich will den Vertrag hier ungerne reinstellen.

    Das macht keinen Sinn, denn es ist hier nicht erlaubt eine Rechtsberatung durchzuführen.
    Hier können Sie nur eine Art "Erste Hilfe" erwarten. Leider!

  • Zitat

    Die Vermietern wohnt im Nachbarhaus gleich Nebenan.

    Das ist das "hüpfende Komma". In diesem Fall gilt für Mieter (Dich) und Vermieter die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß BGB § 573c Abs. 1.
    Auch wenn das Zimmer möbliert ist.

    Wenn es sich nicht ausdrücklich um ein Studenten-/Schülerwohnheim handelt, muß für die Befristung einer von 3 Gründen gemäß § 575 BGB im Vertrag genannt sein.

    Das Zimmer als "Schülerzimmer" zu bezeichnen macht noch lange kein Wohnheim aus dem Haus.;)

    Du kannst den Vertrag gerne, natürlich ohne persönliche Daten, einscannen und hier posten.

    Erste Hilfe, wie Kolinum schreibt, leisten wir gerne, echte Beratung bekommst Du nur bei einem Anwalt.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (15. November 2012 um 17:37)

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