Folgende Situation habe ich gerade mit meiner Hausverwaltung und Vermieter. Ich wohne seit mitte 2008 in meiner Mietwohnung(Mehrfamilienhaus), der Hof war zu der Zeit noch Baustelle und nicht benutzbar. In mein Mietvertrag steht unter Mietzins: Kaltmiete XXXEUR + Betriebskosten XXXEUR + Stellplatz 25EUR. Unter sonstige Vereinbarung stehe noch der Text "Carportmiete 25EUR erst ab Fertigstellung" Dieses Carport sollte zum Bauende vom Hof auch errichtet werden. Als dann mitte 2009 alles fertig war, hat man doch keine Carports errichtet sondern nur normale Stellplätze gelassen. Diese Info wurde mir aber nie mitgeteielt. Offizell warte ich heute noch auf das Carport. Hatte auch nie eine Aufforderung/Mitteilung bekommen, dass ich ab Tag X jetzt den Stellplatz bezahlen soll, da keine Carports errichet werden. Dies ging bis zu meiner jetzigen Betriebskostenabrechnung gut. Ich leiste eine Vorrauszahlung für die Nebenkosten in Höhe von 900EUR pro Jahr. Dieses Jahr hat mir die Hausverwaltung für die BK von 2011 nur 600EUR angerechnet, da sie die 300EUR Stellplatzmiete für 1 Jahr abgezogen haben bzw. raus gerechnet haben, und ich somit eine Nachzahlung von 300EUR bekommen habe. Auf Nachfrage und Wiederspruch hat man mir gesagt, dass das so Rechtens ist und er mir keine Information geben hätte müssen. Der Stellplatz ich fertig und ich muss ihn bezahlen, da er zur Wohnung gehört. Der offizelle Mietzins für die anderen Mietparteien ist aber nur 20EUR pro Monat seit Fertigstellung, dies wurde mir dann auch angeboten und meine BK auf 240EUR Nachzahlung korrigiert. Nun meine Frage, ist das wirklich so Rechtens von der Hausverwaltung wenn kein Carport sondern ein Stellplatz gemacht wird, wo auch noch der Mietzins von 25EUR laut mein Mietvertag, und aktuell 20EUR Stellpaltzgebühr unterschiedlich sind, keine Information oder änderung des Mietvertags bestehen muss und er jetzt einfach das Geld fordern kann?
Stellplatzmiete..ist das so Rechtens ?!
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Breuly -
29. November 2012 um 17:57 -
Erledigt
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Maßgebend ist was im Mietvertrag steht und dort steht das Sie 25 € für den Stellplatz zu zahlen haben.
Auf diesen Stellplatz sollte mal ein Carport errichtet werden und sie hätten die gleiche Miete weitergezahlt.
Wenn Ihnen die Stellpaltzmiete für die Jahre 2008 bis 2010 nicht berechnet wurde, sollten Sie sich freuen.
Oder hatten Sie während der ganzen Zeit keinen Stellplatz?Die Aussage im Mietvertrag Carportmiete 25EUR erst ab Fertigstellung hat lediglich informativen Charakter.
Desweiteren sind die Miethöhen andere Mieter im Haus für Sie tabu.
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Dieses Jahr hat mir die Hausverwaltung für die BK von 2011 nur 600EUR angerechnet, da sie die 300EUR Stellplatzmiete für 1 Jahr abgezogen haben bzw. raus gerechnet haben, und ich somit eine Nachzahlung von 300EUR bekommen habe. Auf Nachfrage und Wiederspruch hat man mir gesagt, dass das so Rechtens ist und er mir keine Information geben hätte müssen.
Dummes Zeugs! Mieten oder dgl. egal welcher Art haben auf Betriebskostenabrechnungen nichts zu suchen. -
@ Berny: Wenn ich die Schilderung richtig verstanden haben, so taucht der Stellplatz auch nicht in der BK-Abrechnung auf, sondern die Stellplatzmiete wurde neben der Wohnungsmiete von der Gesamtzahlung des Mieters abgezogen und der Rest als Vorauszahlung für die Betriebskosten gewertet. Diese Vorgehensweise ist zwar nicht optimal aber unter Umständen durchaus legitim.
Daß jetzt eine Stellplatzmiete berechnet wurde ist aufgrund der Vereinbarung im Mietvertrag zulässig. Der Vermieter hätte die Stellplatzmiete auch für die Zeit seit der Fertigstellung der Stellplätze fordern können.
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@ Berny: Wenn ich die Schilderung richtig verstanden haben, so taucht der Stellplatz auch nicht in der BK-Abrechnung auf, sondern die Stellplatzmiete wurde neben der Wohnungsmiete von der Gesamtzahlung des Mieters abgezogen und der Rest als Vorauszahlung für die Betriebskosten gewertet. Diese Vorgehensweise ist zwar nicht optimal aber unter Umständen durchaus legitim.
Gruwo
Genau auf den Punkt getroffen, genau so ist die Sachlage. -
Hatte heute ein Gespräch beim Deutschen Mieterschutzbund, und zwar soll ich gegen die BK Wiederspruch einlegen, da die Stellplatzmiete laut mein Mietvertrag nicht im Monatlichen vorrauszahlbaren Mietzins(Kaltmiete) einberechnet ist, sondern seperat und zzgl. zum Mietzins bezahlt wird, ist es unzulässig, dass die Hausverwaltung die Kosten(Stellplatz)von meiner Jahresvorrauszahlung abziehen, um diese Kosten damit zu decken. Somit steht mir die volle Vorrauszahlung zu.
Gruß Breuly
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Ok, wenn man es jetzt auf die Waagschale legt, hat der Mieterbund sicherlich recht.
Aber: Letztendlich ist es doch völlig egal, ob die im Mietvetrag vereinbarte Stellplatzmiete durch Verrechnung seitens des Vermieters gezahlt wird oder aber der Vermieter die Stellplatzmiete direkt von Ihnen fordern wird....
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