Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,

    ich weis nicht genau wie ich das verstehen soll.
    In meinem Mitvertrag steht folgendes;

    Brutto-Warmmiete (einschließlich Betriebskosten, inkl. Heizung ohne Warmwasser) beträgt 445,-
    Netto Karltmiete (ausschließlich s.o.) 360,-

    Handschriftlich:
    Nebenkostenpauschale (vorauszahlung) 85,-
    Heizkosten nach Ermittlung am Jahresende

    Hierzu meine Frage wie kann ich das verstehen? Bezahle ich jetzt eine Pauschale oder eine Vorauszahlung?:confused:

    Danke

  • Sie zahlen eine Bruttomiete von 445 €, welche aus 2 Komponenten besteht:

    1. Kaltmiete 360 €
    2. Betriebskosten, einschließlich Heizung ohne Warmwasser 85 €

    Macht zusammen 445 € !

    Für das Warmwasser wird Ihnen je nach Verbrauch am Jahresende die Rechnung zugestellt. Das gilt nur für das Warmwasser; alle anderen Positionen sind mit der Pauschale abgegolten.

    Allerdings müssen die Heizkosten insgesamt nach Verbrauch abgerechnet werden(Ausnahme: Einliegerwohnungen).
    Durch die neue Heizkostenverordnung ist eine sogenannte "Warmmiete" nicht mehr zulässig.

  • Sie zahlen eine Bruttomiete von 445 €, welche aus 2 Komponenten besteht:

    1. Kaltmiete 360 €
    2. Betriebskosten, einschließlich Heizung ohne Warmwasser 85 €

    Macht zusammen 445 € !

    Für das Warmwasser wird Ihnen je nach Verbrauch am Jahresende die Rechnung zugestellt. Das gilt nur für das Warmwasser; alle anderen Positionen sind mit der Pauschale abgegolten.

    Allerdings müssen die Heizkosten insgesamt nach Verbrauch abgerechnet werden(Ausnahme: Einliegerwohnungen).
    Durch die neue Heizkostenverordnung ist eine sogenannte "Warmmiete" nicht mehr zulässig.


    Schliesse mich da an, jedoch hat der VM die Heizkosten zu tragen.

  • Zitat

    Schliesse mich da an, jedoch hat der VM die Heizkosten zu tragen

    ..und eben das sehe ich durch die handschriftliche Ergänzung (Heizkosten nach Ermittlung am Jahresende) nicht so. Auch wenn die gesamte Formulierung im Mietvetrag äußerst unglücklich ist.

  • ..und eben das sehe ich durch die handschriftliche Ergänzung (Heizkosten nach Ermittlung am Jahresende) nicht so. Auch wenn die gesamte Formulierung im Mietvetrag äußerst unglücklich ist.


    Ist sie wirklich. Der Fragesteller sollte mal schreiben, ob die Formulierung im MV tatsächlich so ist:
    "Nebenkostenpauschale (vorauszahlung) 85,-
    Heizkosten nach Ermittlung am Jahresende"
    ODER ob man sinngemäss daraus schliessen kann, dass der Mieter die Heizkosten zu tragen hat.

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