Mal von dem "Geschwafel" im Kündigungsschreiben abgesehen: Solange Sie nur eine EMail von Ihrem Vermieter erhalten haben, brauchen Sie darauf überhaupt nicht zu reagieren.
Androhung einer Kündigung bei Lärmbelästigung
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PEfin -
27. Oktober 2012 um 15:16 -
Erledigt
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Heute haben wir diese Kündigung auch schriftlich erhalten.
Ich habe sofort einen Anwalt eingeschaltet der sich nun darum kümmern wird. Ich denke damit wäre dieses Thema hier gegessen, Ich bedanke mich bei jedem für die tolle Unterstützung im Forum.
Mit freundlichen Grüßen
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Heute haben wir diese Kündigung auch schriftlich erhalten.
Kannste mal den Text hier einstellen? Wir hätten doch gerne etwas zum Schmunzeln... -
Das ist genau derselbe Text den er mir per E-Mail geschickt hat (siehe Seite 2). Bloß mit einer gültigen Unterschrift.
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Das ist genau derselbe Text den er mir per E-Mail geschickt hat (siehe Seite 2). Bloß mit einer gültigen Unterschrift.
OK. Kannst ja gelegentlich, wenn es Neues gibt, von Dir hören lassen, denn wir alle lernen noch gerne dazu.;) -
Ich weiß jetzt nicht ob ich das alles reinschreiben darf aber ich tus mal:
Also mein Anwalt meinte dass ich mir eigentlich keine großen Sorgen machen müsste. "Der Vermieter scheint anscheinend ziemlich blöd zu sein". Er hat ihm nämlich sofort "zurückgeschossen" und ihn darauf aufmerksam gemacht dass seine letzten 2 Absätze des Schreibens den Tatbestand der versuchten Nötigung gem. §240 StGB erfüllen.
Zudem hat er der fristlosen Kündigung widersprochen, sowie gegen eine Schlüsselabgabe.
Er sagt ich solle das nicht so ernst nehmen, denn er ist sich ziemlich sicher dass das Beschriebene nicht für eine Fristlose Kündigung reiche und das eine Räumungsklage NIE durchkäme.
Trotzdem könne uns der Vermieter ganz normal kündigen (Gründe wie Eigenbedarf reichen da schon), jedoch mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist. Damit habe ich aber auch gerechnet und werde es auch weiterhin tun, nachdem er uns ja eh auf dem Kieker hat.Liebe Grüße
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PEfin:
"mein Anwalt meinte dass ich mir eigentlich keine großen Sorgen machen müsste. "Der Vermieter scheint anscheinend ziemlich blöd zu sein". Er hat ihm nämlich sofort "zurückgeschossen" und ihn darauf aufmerksam gemacht dass seine letzten 2 Absätze des Schreibens den Tatbestand der versuchten Nötigung gem. §240 StGB erfüllen."
- ... wie ich bereits in meinem Posting #19 andeutete: " Hier muss der Absender sehr aufpassen, sich nicht evtl. wegen Nötigung strafbar zu machen.""Zudem hat er der fristlosen Kündigung widersprochen, sowie gegen eine Schlüsselabgabe.
Er sagt ich solle das nicht so ernst nehmen, denn er ist sich ziemlich sicher dass das Beschriebene nicht für eine Fristlose Kündigung reiche und das eine Räumungsklage NIE durchkäme."
Stimme zu."Trotzdem könne uns der Vermieter ganz normal kündigen (Gründe wie Eigenbedarf reichen da schon),"
Nur der Eigenbedarf müsste glaubhaft nachgewiesen werden, und Du würdest dann später das überprüfen
und ggf. nach Rücksprache mit Deinem RA Strafanzeige wg. Verdacht des Betrugs gem. § 263 StGB erstatten und evtl. sogar Schadenersatzansprüche stellen können...:D"jedoch mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist."
Ist je nach bisheriger Mietdauer deutlich länger.
Lass' Dich nicht unterkriegen!:) -
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