.... und in ein paar Monaten lesen wir dann: Wir haben uns getrennt, wie komme ich/meine Ex aus dem Mietvertrag.
Im Ernst: Die Aufnahme der 'Freundin' in den Mietvertrag sollte wirklich gut überlegt sein. Denn dieser Vertrag kann später dann nur gemeinsam beendet werden. Der Vermieter ist bei Aufnahme der Freundin in den Vertrag nicht verpflichtet, einen einzelnen Vertragspartner aus dem Vertrag zu entlassen.
Und: Für Lebensgefährten oder Ehepartner besteht im Prinzip ein Recht auf Aufnahme in den Mietvertrag, sofern keine Überbelegung der Wohnung stattfindet oder Gründe bei der Person gegen eine Aufnahme sprechen.