Aufteilung der Nebenkosten

  • Hallo,

    Zwei Mieter bewohnen eine gemeinsame Wohnung. Der Eine zahlt die Hälfte der Miete und der andere zahlt die andere Hälfte und die ganze Betriebskostenvorauszahlung.

    Muss der Vermieter jetzt bei der Endabrechnung die Betriebskostenvorauszahlung nur dem Mieter gutschreiben, der sie bezahlt hat, oder Beiden je zur Hälfte? ( und wo steht das ? )

    Das war die ganze Zeit kein Problem, weil die beiden Mieter sich einig waren. Jetzt sind die Mieter in dem Punkt unterschiedlicher Meinung.

    m.f.g.

    Lothar

  • Zitat

    Das war die ganze Zeit kein Problem, weil die beiden Mieter sich einig waren. Jetzt sind die Mieter in dem Punkt unterschiedlicher Meinung.

    Dann ist das kein mietrechtliches, sondern ein zivilrechtliches Problem. In früheren Jahrhunderten hatte man diese Dinge in einem Duell geklärt, heute müssen sich die Gerichte mit solchem Unsinn beschäftigen.

    Und, hier ist ein Forum für Mietrecht und nicht dafür, dass sich 2 Personen nicht mehr riechen können.

  • Ich würde von beiden Mietern eine Erklärung mit beiden Unterschriften erbitten, wo die Bankverbindung angegeben ist.
    Interner Knatsch interessiert mich in dem Zusammenhang nicht.

  • Hallo wibbing,
    den Vermieter kann es in der Regel gleich sein woher das Geld kommt.
    Wenn es um eine Rueckerstattung handelt, dann sollte dieses Geld an den Mieter, der im Mietvertrag steht ( Bei muendl. Vertrag die Person die den Vertrag abgeschlossen hat. ), zurueck uebergeben werden.

    Hinwei: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Wenn ein Vertrag mit mehreren Personen als Mieter geschlossen wurde, so ist ein Vermieter nicht verpflichtet zu prüfen, an wen dieser Mieter er bestehende Guthaben auszahlen soll.

    Ebenso wie die Aufteilung der zu zahlenden Miete zwischen den Mietern ist die Verteilung von Guthaben (wie Mainschwimmer bereits gepostet hat) eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen denselben.

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