Ruhestörung

  • Hallo,

    Ich wende mich mal an dieses Forum da alle Öffentlichen Stellen ihre Augen verschliessen.
    Wir Wohnen in einer Mietwohnung mit 6 Partein und haben 3 Kinder im Alter von 1,3 und 6 Jahren.
    Wir kommen Abends absolut nicht mehr zur Ruhe.
    Unsere Nachbarn unter uns fangen ab 7 Uhr mit dem Lärm an. Klar, auch Tagsüber aber überwiegend in den Abendstunden von 19 Uhr wo der Kerl von unten von der Arbeit kommt und sein 1 Bier ansetzt bis ca 23 Uhr.
    Das geht los bei bis zu 20 mal in der Stunde die Türen knallen (Keller und Wohnungstüre), Hämmern, Lautstarkes Stülerücken und Gebrüll durch den Hausflur.
    Unsere Kids kommen also meistens vor 23 Uhr nicht zum schlafen. Ich muss täglich um halb 6 raus zur Abeit, die 2 Großen um 6 wegen Schule und Kindergarten. Ihr könnt euch sicherlich vorstellen wie Müde und unkonzentriert die Kids dann Morgend sind wenn sie kaum schlaf bekommen.
    Auch ich komme nicht mehr zur Ruhe. Dadurch das sie Abends immer aus dem Schlaf gerissen werden schlafen sie extrem unruhig und werden die Nachts mehrmals wach.

    Wir haben Anfangs mit dem Mieter unter uns versucht zu Reden aber er wird direkt Aggresiv und fängt an zu beleidigen. Vor 2 Jahren hat er meiner Schwangeren Frau im SUff gegenüber die Hand gehoben nur weil sie Ihn drauf angesprochen hatte ob es Abends wirklich so laut sein muss.
    Dies brachte alles nix. Haben uns dann an den Vermieter gewendet. Anscheinend hat er auch Reagiert aber danach fing es erst Richtig an. Man könnte meinen er Provoziert. Weiter Briefe an den Vermieter brachten keinen Erfolg.
    Der Mieterschutzbund hat auch bereits reagiert und 1 Biref nach dem anderen Verfasst. Die Miete wurde bereits um 20% gekürzt. Seit dem hagelt es vom Vermieter Abmahnungen wegen Sachen die ich absolut nicht Verstehen kann wie zb Rauchen auf dem Balkon untersagt. In der "Waschküche" ist das Aufhängen von Wäche untersagt. DIe anderen Mieter haben aber weiterhin das Recht?
    Es bleib alles ohne Erfolg.
    Ja selbst aus Verzweiflung haben wir uns an das Jugendamt gewand ob die noch eine Möglichkeit sehen. Bis auf das sie uns geraten haben mit dem achbarn zu Reden kam dort nix Raus aber wie bereits oben erwähnt ist ein Reden nicht möglich. Der Nachbar hat 4 Kinder. Ob diese für den Lärm verantwortlich sind kann ich nicht sagen. Lediglich wen er von der Arbeit kommt geht es hier richtig los.

    Wir sind bereits auf der Suche nach einer neuen Wohnung aber dies wird wohl noch einige Monate dauern da hier für 2 Erwachsene und 3 Kindern kaum was Frei ist.

    Nun Frage ich euch. Welche Möglichkeiten habe ich noch?
    Man sagte mir ich soll bei Ruhestörung die Polizei rufen aber man sagte mir auch die würden erst ab 22 Uhr raus kommen?

    Ich mein, mir ist es vollkommen egal wenn es mal Laut ist oder mal Lauter wird aber permanent seit 2 Jahren jeden Tag das ist zuviel.
    Ich muss also meine Kids bis 22 Uhr wach lassen bevor diese was unternehmen? Das kann doch nicht sein.

  • Das kann doch nicht sein.

    Doch es ist so! Da werden Sie erst in einer neuen Wohnung zur Ruhe kommen. Dabei achten Sie bereits vor der Anmietung das soziale Umfeld.

  • Hallo,

    Haben wir auch beim Einzug hier auf das Umfeld geachtet. Nach 6 Monaten begann die Lärmbelästigung.

    Also muss ich meine Kids bis 23 Wach lassen damit diese in Ruhe Schlafen können? Armes Deutschland

  • Danke für den Link.
    Dies ist alles schon bekannt. Auch ein Lärmprotokoll von über 1 Jahr wurde bereits geführt.

    Im Artikel steht:

    Zitat

    Machen die Kinder aber übermäßigen Lärm (z.B. Springen von Stühlen, lautes Schlagen von Türen), dann kann dies für die übrigen Mieter im Haus eine so starke Beeinträchtigung bedeuten, dass eine Mietminderung zulässig ist (Landgericht Köln in Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1970, Seite 96). Kinderlärm ist also nicht in jedem Fall unbeschränkt hinzunehmen.

    Anscheinend doch den sonst würde irgendeine Stelle eingreifen

    Zitat

    Im Falle dessen, dass die Lärmstörung, gegen die zunächst nicht vorgegangen wurde, erneut auftritt, sollte dann unverzüglich etwas dagegen getan werden. Siehe hierzu die unten gemachten Ausführungen. Es sollte nicht vergessen werden, die erneute Störung in das Lärmprotokoll einzutragen.

    Wurde bereits 1 Jahr geführt

    Zitat

    Handelt es sich dagegen um Lärm, bei dem anzunehmen ist, dass es nicht bei einem einmaligen Ereignis bleiben wird, so sollte dagegen unverzüglich vorgegangen werden. Zunächst sollte wie oben angegeben, ein Lärmprotokoll geführt werden. Sodann sollte überlegt werden, ob es sinnvoll ist, sich mit dem Verursacher in Verbindung zu setzen. Mit diesem sollte man dann sprechen (entweder telefonisch oder persönlich), wenn zu vermuten ist, daß eine gewisse Einsichtsfähigkeit und Kompromissbereitschaft vorhanden ist. Erscheint dies von vornherein zwecklos, so ist es angebracht, sich sofort an den Vermieter zu wenden.

    Unmöglich da der Nachbar (Italiener) direkt Aggresiv wird und beleidigt

    Zitat

    Erscheint es von vornherein zwecklos, sich an den Lärmverursacher zu wenden oder ist eine Kontaktaufnahme im Ergebnis erfolglos geblieben, so sollte man sich unverzüglich an den Vermieter wenden. Denn der Mieter muß sich nicht selbst um die Lärmbeseitigung kümmern. Er kann von seinem Vermieter verlangen, dass er für die Beseitigung der Lärmstörung sorgt. Dies folgt aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB, welcher den Vermieter verpflichtet, die vermietete Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

    Hierdurch wird gleichzeitig der Mangel dem Vermieter angezeigt. Damit ist der Mieter in den Stand gesetzt, wegen des Lärms die Miete entsprechend zu mindern (§ 536 Abs. 1 BGB - Mietminderung -).

    Genau das wurde gemacht. Miete wurde gemindert und sogar vom Mieterschutzbung vorgeschlagen.

    Dennoch keine Besserung in Sicht.
    Mir geht es nicht um den Lärm den die Nachbarn den ganzen Tag verursachen sondern lediglich um den Lärm der ab 19 Uhr statt findet den ich kann unmöglich meine Kids bis mitten in die Nacht wach halten. Das ist unzumutbar. Ab 20 Uhr wäre auch noch OK aber dann sollte auch Schluss sein und genau da sind mir anscheinend die Hände gebunden.

    Einmal editiert, zuletzt von Fragz (12. Oktober 2011 um 13:07)

  • Nun, wenn der Vermieter lieber die Mietminderung hin nimmt, statt zu versuchen das Mietverhältnis mit dem Störenfried zu beenden, so ist das seine freie Entscheidung.

    Dann bleibt wirklich nur die Möglichkeit, sich nach einer anderen Wohnung umzusehen.

  • Kinderlärm ist also nicht in jedem Fall unbeschränkt hinzunehmen.

    Anscheinend doch den sonst würde irgendeine Stelle eingreifen


    ... irgendeine Stelle...:cool:
    Keine Stelle, einen Automatismus gibt es nicht, und die Zeiten der Volkspolizei etc. sind vorbei.
    Schon beim Lesen von weniger als die Hälfte war mir klar, dass es hier nur noch die Möglichkeit des Auszugs gäbe. Inwiefern Mietminderung nachhaltig geholfen hätte, vermag ich nicht zu spekulieren.

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