Angeblich nicht gezahlt Kaution

  • Hallo erstmal,

    ich habe ein Problem mit einem ehemaligen Vermieter. Ich habe 2008-2009 in einer WG gewohnt, danach mein Zimmer an eine andere Studentin übergeben. Mein Mitbewohner wohnte wohl noch bis vor kurzem da, und nun sollte die Wohnung an neue Mieter übergeben werden. Nun meldete sich der Vermieter weil er angeblich nie eine Kautionszahlung von uns erhalten hat, und verlangt von uns per Kontoauszug nachzuweisen dass wir ihm diese überwiesen haben. Da ich mittlerweile noch 3 mal umgezogen bin gestaltet es sich schwierig Kontoauszüge von Anfang 2008 zu finden. Nichtsdestotrotz bin ich felsenfest davon überzeugt dass wir die Kaution überwiesen haben.

    Hat jemand so etwas schon mitgemacht?

    Vielen Dank,

    Christian

  • Gehen Sie am besten zu Ihrer Bank und lassen Sie sich eine Kontoübersicht über die letzten 3 Jahre geben, bzw bis zum passenden Zeitraum.
    Das kostet im schlimmsten Fall 10-15 Euro, aber Sie sind dann auf der sicheren Seite.

  • Hallo ChristianH,
    hier ein paar Gedankenanstoesse..., da keine genauen Angaben vorliegen in Bezug auf Ex Mietvertrag und Abnahmeprotkoll.
    Warum sollen Sie etwas Nachweisen ?
    Ihr Ex Vermieter moechte doch Etwas von Ihnen. Bestand denn ueberhaupt jemals ( schriftlich ) eine Vereinbarung ueber die Zahlung einer Kaution ? Kann Ihr Ex Vermieter denn Nachweisen, dass er ( falls vereinbart ) die Kaution nie erhalten hat ? Warum erhebt er denn einen Anspruch auf eine Kaution von Ihnen ?
    Haben Sie ein Wohnungsabnahmeprotokoll wo erwaehnt wurde, dass keine weiteren Anspruech von Seiten des Vermieters bestehen. ( Reparaturen, Mietrueckstaende, Beko Nachzahlungen )
    Wie fand die Uebergabe an Ihrer Nachmieterin statt ? Schriftlich mit neuen Vertrag oder mit "Ihren" Vertrag. Dann kann die Kaution auch bei Ihrer Nachmieterin liegen, je nach Vertragsgestaltung.
    Tipp: Ist Ihr Ex Mietvertrag ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Kaution abgeschlossen worden, kann der Vermieter keine Kaution nachtraeglich verlangen.

    Wenn das alles OK mit der Ex Wohnung war (Schriftlich), dann sollten eigentlich Sie Ihre Kaution wieder bekommen!

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (6. Oktober 2011 um 19:48)

  • Wenn das alles OK mit der Ex Wohnung war (Schriftlich), dann sollten eigentlich Sie Ihre Kaution wieder bekommen!


    Richtig. Dann müsste ER nämlich seine Ansprüche beweisen können, bspw. durch Vorlage des Kontoauszugs...

  • Hmm bevor wir hier jetzt noch mehr Verwirrung stiften:

    Wenn in einem Mietvertrag eine Mietkaution vereinbart wurde, so heißt dies noch lange nicht, dass eine solche auch tatsächlich gezahlt wurde.

    Wer macht denn hier jetzt überhaupt welche Ansprüche geltend? Wenn ich den Post richtig deute behauptet der Vermieter dass keine Kaution gezahlt wurde. Wenn einer der Mieter jetzt einen Anspruch auf Rückzahlung der im Mietvertrag vereinbarten Kaution macht, so wäre zunächst tatsächlich durch die Mieter der Nachweis zu erbringen, dass eine solche überhaupt gezahlt wurde.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!