Beiträge von toffer2105


    Wenn ja, können wir selbst einen Vertrag auf setzen oder muß das beim Notar gemacht werden?

    Ja, eure Vermieterin, wenn gleich Eigentümerin, kann euch ein Wohnrecht auf Lebenszeit einräumen.
    Möglich sind beide Varianten, einmal schuldrechtlich (=Vertrag, ohne Eintragung ins Grundbuch) und einmal dinglich (Eintragung ins Grundbuch).

    Allgemein gilt es zu sagen, dass der MV zwar umfangreich aussieht, jedoch gibt er fast nur das Gesetz wieder. Da es sich um einen vorformulierten Vertrag handelt und somit die Regelungen über die AGB gelten, gehen unklare Regelungen zu Lasten des Verwenders, sprich den Vemieter. Sind Regelungen enthalten, die anderweitig gegen das Gesetz verstoßen, ist die Regelung ebenfalls nichtig. Von daher braucht man nicht so viel Angst haben.

    Frage 1: Wie lange habe ich überhaupt Zeit den Mietvertrag zu unterschreiben. Also wie lange darf ich mir rechtlich gesehen "Zeit lassen"? Die erste Miete habe ich schon überwiesen. So gesehen ist der erste Mietmonat "bezahlt"?


    hier gibt es keine Frist, jedoch wird der MV in der Regel vor dem Einzug unterschrieben. Da Vertragsbeginn der 01.10. ist und du die Wohnung nutzt, war die erste Miete auch schon fällig


    Mir kommt es so vor als würde er durch die Klausel mit den Schönheitsreperaturen und der Bagatellschädenklausel ziemlich viel anfallende Kosten auf mich abwälzen wollen. Ist das mit diesen beiden Klauseln heutzutage so üblich? Bin ich dazu verpflichtet oder kann man da noch handeln?


    typisch, Regelungen gehen so in Ordnung (mit den Bagatellschäden fährst du sogar gut, denn du musst im Jahr nur max 100€ bezahlen. 8 % der Jahresmiete würde ebenfalls gehen, und dann sind mehr als die 100€). Verhandeln kannst du, ergibt aber kein Sinn.


    Ich bin vor allem skeptisch, weil ich mit dem Vermieter MÜNDLICH vereinbart hatte, dass ich bei Einzug in die neue Wohnung streichen muss und bei Auszug NICHT. Mir wurde diesbezüglich schon verraten, dass ich für die Unkosten die ich durch das Streichen hatte eine Mietminderung im Folgemonat fordern kann. Frage 2: Habe ich ein Anrecht darauf?


    § 23 - Vereinbarungen bedürfen der Schriftform! Sprich eure mündliche Absprache heißt nichts. Du schuldest ggf. zum Auszug eine Renovierung. Ihr müsstet das im Vertrag festhalten, dass du beim Auszug kein Streichen schuldest.

    Normalerweise zieht der Mieter in eine renovierte Wohnung ein. Ab und zu verhandeln der Vermieter und Mieter und dann renoviert der Mieter und der Vermieter erlässt dann eine Mietminderung. Das sollte ebenfalls vertraglich festgehalten werden!


    Frage 3: Sind die Klauseln die dort stehen überhaupt gültig so wie sie dort formuliert sind?


    Ist ein Standardvertrag mit den gesetzlichen Regelungen. ja.


    Frage 4: FEHLT irgendwas oder muss noch etwas aus dem Vertrag rausgestrichen werden solange dort nichts angekreuzt ist? (Auf die Gefahr hin, dass falls der Vermieter unseriös ist NACHTRÄGLICH ein Kreuz setzen könnte?)


    Kreuz bei § 3 Nr. 2 BK VZ. Die Treppenhausreinigung ist ebenfalls nicht geklärt. Wie oben gesagt, dass geht im Zweifel zu deinen Gunsten.


    Frage 5: Zu §3 im Vertrag: Der Vermieter hat mir gesagt, dass ich für die Wohnung nur Gas und Strom anmelden müsste. Nun steht da etwas von Wasserkosten. Ich kenne das so, dass das in den Nebenkosten abgerechnet wird? Allerdings steht nun im Vertrag, dass auch Wasserkosten direkt bezahlt werden sollen? Was soll ich davon halten? Ich hab nu die antwort bekommen: "Mit der Wassergeschichte kläre ich noch". Die Heizkosten laufen über die Gastherme. Warmwasser/Heizung läuft über die Therme selbst.


    Frage 6: Zu §5 im Vertrag: Dort habe ich reingeschrieben, dass sich der Vermieter noch um die folgenden Dinge zu kümmern hat: Balkon streichen (schon erledigt) und eine Überprüfung der Gastherme. Diese wurde zuletzt 2011 geprüft . Dann wurde auf dem Siegel einfach 2011 durchgestrichen und 2012 draufgeschrieben. Ungültiges Siegel.... Als ich den Vermieter darauf ansprach hieß es nur "Also diese Firma arbeitet auch manchmal echt merkwürdig..."

    Jetzt kann ich ja im §5 im Vertrag dem Vermieter eine Frist setzen bis wann das erledigt sein soll. Inwieweit darf ich diese setzen? Also wie lange darf ich ihm Zeit dafür geben?


    Ne angemessene Frist. 2- 3 Wochen.


    Frage 7: Zu Beschädigungen die vor!!! Einzug in der Wohnung waren habe ich im letzten Punkt des Vertrages etwas geschrieben. Jetzt habe ich gelesen, dass es so etwas wie ein Übergabeprotokoll gibt. Ist mein Punkt "Vermerk:" im Vertrag also völlig unwirksam um die Vorschäden in der Wohnung zu beweisen für die ich nichts kann?


    Nein, der Vermerk ist nicht unwirksam. Ein Übergabeprotokoll mit allen Mängel und wer was beseitigen soll mit Zählerständen, wäre empfehlenswert!


    Frage 8: Ich habe mit ihm tatsächlich vereinbart (mündlich) die Mietsicherheit etwas später zu erbringen. Nur das "wie" hatten wir nie geklärt. Ich dachte eine Überweisung wäre üblich. Nun wird ein hinterlegtes Sparbuch verlangt? Das war nie zur Sprache gebracht worden vorher? Was hat das für einen Grund warum der Vermieter ausgerechnet ein hinterlegtes Sparbuch will?


    Es gibt die verschiedensten Variante eine Kaution zu hinterlegen, unter anderem ein Sparbuch mit einem Sperrvermerk. Ist Verhandlungssache und sollte vertraglich festgehalten werden!



    Soll ich einen neuen Mietvertrag verlangen?

    nö.

    Ach ja? Mietminderungen werden bekannterweise auf die Bruttomiete bezogen. Aaber: vermindern sich die Betriebskosten damit auch automatisch um den Prozentsatz der Mietminderung?
    Da würden mich doch mal Gerichtsurteile interessieren.

    hää? das Gerichtsurteil habe ich doch mitgeliefert, siehe meinem Post und dem Link. Falls du dem Link das BGH Urteil nicht entnehmen kannst, dann hier bitte : BGH, Urteil v. 13.4.2011, VIII ZR 223/10.

    Hier in diesem Fall kann man die 20% Mietminderung auf die BK Nachforderung direkt im Ansatz bringen, da hier ganzjährig gemindert wurde! Anders hingegen wäre es, wenn er nur 2 Monate 20 % gemindert hätte. Dann würde man die 193,84€ durch 12 Monate rechnen, ergibt 16,15€ monatlich. Da 2 Monate 20% gemindert, ergibt das 2 mal 12,92€ (80% v. den 16,15€), gleich 25,84€. Plus den Rest, also 10 Monate mal den ungekürzten 16,15€, gleich 161,50€. Die 161,50€ addiert mit den 2 gekürzten Monaten mit 25,84€ gleich 187,34€.

    Somit müsste der Mieter, falls er nur 2 Monate 20 % gemindert hättet, 187,34€ nachzahlen, statt den geforderten 193,84€.

    Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Korrektur. Anderenfalls reicht mir ein einfaches Danke.

    wenn die neue Mieterin die Wohnung bereits bezogen hat, und es in der Tat den neuen Mietvertrag zw. Nachmieterin und dem Vermieter zum 01.10. gibt, dann sehe ich hier schon einen Aufhebungsvertrag mit der alten Mieterin und dem Vermieter, der dadurch konkludent zu stande gekommen ist. Auch ist der alten Mieterin das Besitzrecht entzogen worden und muss keine Mietzahlungen mehr leisten.

    Achja, hier war noch was.

    Mithilfe des alternativen Rechenweges von diesem Link: http://www.haufe.de/recht/weitere-…_214_78986.html

    komme ich auf einen Betrag i. H. v. 155,07 €, die nun nachzahlen musst, vorausgesetzt die BK Abrechnung ist richtig.

    1.453,84 € (Bk Forderung)
    - 1.260 € (vertragliche VZ)
    = 193,84 Nachforderung

    Da du das gesamte Abrechnungsjahr 20 % gemindert hast, brauchst du dann auch nur 80% der Forderung zahlen, sprich 155,07€.


    Du kannst dem Vermieter auch anbieten sich deine Wohnung mal anzuschauen. Viele Vermieter haben durchaus Verständnis für Mieter, die berechtigt ihre Miete mindern.

    wahlweise auch Fotos zeigen, in der ersichtlich ist, dass es auch wirklich deine Wohnung ist.

    Wenn die Wohnungsaufsicht von deiner Problematik kennt, dann bitte Sie doch mal um ein kurzes Schreiben, in der ersichtlich ist, dass du die Miete aus guten Gründen gemindert hast und das der VM deshalb, die 4000€ Mietschulden angegeben hat.


    1. Musste ich wirklich widersprechen? Er hat Abschnitt 2 bei §551 makiert und nicht den 4. Abschnitt.
    2. Darf er mir einfach 60€ berechnen? Im Mietvertrag steht unrenoviert übergeben.
    3. Er hat einen Kassenbon beigefügt von der Steckdose und Fußleiste die fehlten und die er gekauft hat, dort berechnet er zusätzlich noch eine Steckdose, Silikon, Montagefix... muss ich das alles zahlen?
    Auf der Abnahme steht nur " 1 Steckdosen Blende + Steckdose und 1 Stückleiste"

    1. Nein. In Verträgen kann viel stehen. Wenn es gegen das Gesetz verstößt, dann ist die Vereinbarung nichtig. Es könnte sogar sein, dass du gar keine Kaution hättest hinterlegen müssen. Aber wayne. Bei der Nebenkostenabrechnung muss er zumindest die 280€ in Ansatz bringen (Zinsen dürften nicht nennenswert sein). Falls die BK Abrechnung richtig ist, wovon ich nicht ausgehe, dann schuldest du 16€, statt den 46€.

    2, 3. Wenn die Steckdose und Fußleiste damals beim Einzug vorhanden waren, dann bist du schon für den Schaden verantwortlich. Du hättest ja bspw. auch keine Innentür eintreten können, bei der Abnahme wird festgehalten: "1 Innentür" und im Nachhinein sagen, dass ich die Wohnung ja nur unrenoviert übergeben muss. Für selbstfabrizierte Schäden muss man schon einstehen.

    klingt wie mein ehemaliger Vermieter "Schw. Ha.- & G.verwaltung" :)

    Es gibt hier keine gesetzliche Frist oder Sonstiges. Ihr hättet aber im Laufe des Mietverhältnisses die VZ einstellen können, bis der Widerspruch bearbeitet ist. Jetzt müsstest ihr den gerichtlichen Weg einschlagen und zunächst einen Mahnbescheid über eure geforderten Betrag beantragen, dann haben die 2 Wochen Zeit darauf zu reagieren. Ansonsten können die das einfach aussitzen und nach 3 Jahren ist die Geldforderung dann auch verjährt und ihr könnt gar nichts mehr machen.

    hmm, liegt dir der Hauptmietvertrag vor? Zahlst du bspw. den gleichen Mietzins (inkl. VZ), wie der Hauptmieter dem Vermieter?

    Denn grundsätzlich gilt: "Falsche Bezeichnung schadet nicht". Das heißt, wenn es dir möglich war zu erkennen, dass die Kaltmiete nicht 350€ (laut Untermietvertrag) beträgt, sondern 530€ und die VZ nicht 300€, sondern 120€, dann wären die richtigen Werte Vertragsgrundlage. Denn euer Untermietvertrag bezieht sich ja auch auf den Hauptmietvertrag.

    also irgendwas stimmt hier nicht. Ich gehe davon aus, dass du die Wohnung alleine ohne den Hauptmieter nutzt.

    Der Hauptmieter hat nun vom Vermieter die BK-Abrechnung bekommen und will sie dir 1:1 umlegen, richtig? Wie man jetzt auf die 128€ Nachzahlung kommt, verstehe ich nicht. Es fallen laut Abrechnung Kosten von 1465,41€ an minus die VZ i.H.v. 1543,32€ ergibt bei mir schon mal ein Guthaben.

    Dann kommt es auf deinen MV darauf an. Wenn du tatsächlich 300€ VZ leistest, dann müssen auch über die 300€ abgerechnet werden. Hier muss jedoch ein Fehler vorliegen. Es ist nicht normal, dass die Miete annährend gleich der Vorauszahlung ist. Bei 350€ Kaltmiete (ohen VZ), wären VZ um die 100€ normal, aber nicht das 3fache.

    Jup, schriftliche Anzeige des Mangels unter Fristsetzung der Mängelbeseitigung (2 Wochen) bei gleichzeitiger Angabe, dass die Miete von nun an unter Vorbehalt bezahlt wird. Eine Entziehung der Einzugsermächtigung ist nicht notwendig. Ebenfalls gibst du an, dass falls die Mängelbeseitigung nicht fristgemäß erfolgt (du schreibst ihm ja nicht vor, dass er eine neue Tür einsetzen muss, sondern das sie lediglich repariert wird, wie auch immer), dass du eine Fachfirma beauftragst und du ihm die anfallenden KOsten in Rechnung stellen wirst. Aufgrund des nahenden Winters ist dies vollkommen legitim. Sollte er nicht bezahlen, verrechnest es mit den Mietzahlungen.

    nun ist es so, dass der Mietvertrag von beiden Ehepartnern unterschrieben wurde und die Besitzanteile (jedem gehört die Wohnung zur Hälfte) klar sind. Es wurde auch geschrieben, dass an den sonstigen Vereinbarungen des Mietvertrages keine Änderung erfolgt, lediglich an der je hältigen Überweisungsform. Wie sieht es denn mit diesem Sachverhalt aus.
    Danke für Eure Antworten

    Das Schreiben würde ich erst Ernst nehmen, wenn es von beiden unterschrieben ist. Ich habe jetzt auch nicht weiter recherchiert, aber vom Rechtsempfinden kann mir nicht vorstellen, dass man vom Mieter eine getrennte Mietzahlung verlangen kann, zumal die VZ sich dann ja auch trennen würden und man zwei Abrechnungen bekommen müsste. Es ist also nur mit Problemen behaftet.

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