Ach ja? Mietminderungen werden bekannterweise auf die Bruttomiete bezogen. Aaber: vermindern sich die Betriebskosten damit auch automatisch um den Prozentsatz der Mietminderung?
Da würden mich doch mal Gerichtsurteile interessieren.
hää? das Gerichtsurteil habe ich doch mitgeliefert, siehe meinem Post und dem Link. Falls du dem Link das BGH Urteil nicht entnehmen kannst, dann hier bitte : BGH, Urteil v. 13.4.2011, VIII ZR 223/10.
Hier in diesem Fall kann man die 20% Mietminderung auf die BK Nachforderung direkt im Ansatz bringen, da hier ganzjährig gemindert wurde! Anders hingegen wäre es, wenn er nur 2 Monate 20 % gemindert hätte. Dann würde man die 193,84€ durch 12 Monate rechnen, ergibt 16,15€ monatlich. Da 2 Monate 20% gemindert, ergibt das 2 mal 12,92€ (80% v. den 16,15€), gleich 25,84€. Plus den Rest, also 10 Monate mal den ungekürzten 16,15€, gleich 161,50€. Die 161,50€ addiert mit den 2 gekürzten Monaten mit 25,84€ gleich 187,34€.
Somit müsste der Mieter, falls er nur 2 Monate 20 % gemindert hättet, 187,34€ nachzahlen, statt den geforderten 193,84€.
Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Korrektur. Anderenfalls reicht mir ein einfaches Danke.