Untermietvertrag Nebenkosten Nachzahlung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe eine Frage zu meinem untermietvertrag. Dort wurden folgende Punkte vereinbart.

    Die Untermiete beträgt monatlich 350 Euro.
    Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten beträgt monatlich 300 Euro.
    Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen insgesamt 650 Euro.
    Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen des Hauptmietvertrags, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der haupmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.
    Die Abrechnung der nebenkostenvorauszahlung richtet ebenfalls nach den Vorschriften des
    Hauptmietvertrages.

    Nun hat der Hauptmieter mir seine betriebskostenabrechnung zugeschickt und bittet mich um die Zahlung des nachzahlungsbetrags.

    Dort steht
    Vorauszahlung betriebskosten jährlich 1003,32 euro
    Berechnung der betriebskosten für 12 Monate 900 Euro
    Vorauszahlung der heizkosten für 12 Monate 540 Euro
    Berechnung der heizkosten 565,41

    Demnach soll ich jetzt 128,73 nachzahlen.
    Ich das richtig so? Ich finde nicht das es richtig ist da meine Nebenkosten doch viel höher sind als 1003,32 für das Jahr. 300 x 12 Monate sind 3600 Euro. Wahrscheinlich hat die hauptmieterin meine Nebenkosten erhöht weil die Wohnung möbliert ist. Da hätte sie aber doch die Kaltmiete für die Möbel erhöhen müssen.
    Ich kann doch nicht davon ausgehen das nicht einmal die Hälfte meiner Nebenkosten wirklich Betriebskosten und heizkosten sind.
    Ich habe auf die nachzahlung daher nicht reagiert. Nun droht die hauptmieterin mir am kommenden Samstag in meine Wohnung zu gehen. Wie soll ich mich hier Verhalten?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • Pb00:

    "Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen des Hauptmietvertrags, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter.
    Die Abrechnung der nebenkostenvorauszahlung richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages."
    - Ich bin mir nicht sicher, ob die Verquickung von zwei Verträgen überhaupt rechtlich zulässig ist.

    "Nun droht die hauptmieterin mir am kommenden Samstag in meine Wohnung zu gehen. Wie soll ich mich hier Verhalten?"
    - Bei Hausfriedensbruch würde ich die Polizei rufen.

  • also irgendwas stimmt hier nicht. Ich gehe davon aus, dass du die Wohnung alleine ohne den Hauptmieter nutzt.

    Der Hauptmieter hat nun vom Vermieter die BK-Abrechnung bekommen und will sie dir 1:1 umlegen, richtig? Wie man jetzt auf die 128€ Nachzahlung kommt, verstehe ich nicht. Es fallen laut Abrechnung Kosten von 1465,41€ an minus die VZ i.H.v. 1543,32€ ergibt bei mir schon mal ein Guthaben.

    Dann kommt es auf deinen MV darauf an. Wenn du tatsächlich 300€ VZ leistest, dann müssen auch über die 300€ abgerechnet werden. Hier muss jedoch ein Fehler vorliegen. Es ist nicht normal, dass die Miete annährend gleich der Vorauszahlung ist. Bei 350€ Kaltmiete (ohen VZ), wären VZ um die 100€ normal, aber nicht das 3fache.

  • Fehler meinerseits :
    Vorauszahlung betriebskosten jährlich 900 euro
    Berechnung der betriebskosten für 12 Monate 1003,32Euro
    Vorauszahlung der heizkosten für 12 Monate 540 Euro
    Berechnung der heizkosten 565,41

    Ich bewohne die Wohnung alleine ohne den Hauptmieter und ja ich zahle 300 Euro nebenkosten monatlich an den Hauptmieter wie im Vertrag vereinbart.

    Soll ich einfach wie bislang nicht auf die Forderung eingehen? Oder eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Nebenkosten anfordern, oder soll ich einfach nur Widerspruch einlegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Pb00 (7. Oktober 2014 um 08:03)

  • hmm, liegt dir der Hauptmietvertrag vor? Zahlst du bspw. den gleichen Mietzins (inkl. VZ), wie der Hauptmieter dem Vermieter?

    Denn grundsätzlich gilt: "Falsche Bezeichnung schadet nicht". Das heißt, wenn es dir möglich war zu erkennen, dass die Kaltmiete nicht 350€ (laut Untermietvertrag) beträgt, sondern 530€ und die VZ nicht 300€, sondern 120€, dann wären die richtigen Werte Vertragsgrundlage. Denn euer Untermietvertrag bezieht sich ja auch auf den Hauptmietvertrag.

  • Zitat

    Demnach soll ich jetzt 128,73 nachzahlen.

    Der hat einen an der Klatsche. Verdient sich an deinen NK dumm und dämlich und verlangt noch das Du seine Nachzahlung zahlst.


    Zitat

    Nun hat der Hauptmieter mir seine betriebskostenabrechnung zugeschickt ...

    Kann er doch. Schick sie ihm mit dem Vermerk das diese unwirksam ist zurück.

    Warum unwirksam? Weil sie nicht an dich, sondern an deinen Vermieter gerichtet ist. Außerdem müßte er in einer wirksamen Abrechnung Deine Vorauszahlungen berücksichtigen.

    Aber das mußt Du ihm nicht erklären.

    Du kannst natürlich auch für die Übersendung der Originalabrechnung danken und eine Gegenrechnung aufstellen.

    Deine monatlichen Vorauszahlungen 12 x 300 € = 3600 €

    tatsächliche Betriebs- und Heizkosten = 1568,73 €

    Dein Guthaben = 2031,27 € zu erstatten binnen 30 Tagen

    Deine neuen monatlichen Vorauszahlungen (1568,73 € : 12) = 130,73 €

    Das dein Vermieter nur etwa 1000 € jährlich voraus zahlt, Du dagegen aber 3600 ist schon heftig und grenzt aus meiner Sicht schon an Wucher. Denn Vermieter dürfen Vorauszahlungen nur in angemessener Höhe verlangen.

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