Hallo
ich habe im Mai 2013 die Miete rückwirkend um 6 Monate um 75 Euro gekürzt, also auch Dezember 2012. Weiterhin wurde die Miete fortlaufend um denselben Betrag bis Ende des Jahres, also alle 12 Monate gekürzt. Darüber hinaus auch um weitere 18,75. Das ist soweit auch okay.
Nun habe ich gelesen, dass das bei dr nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden muss.
Meine Vorauszahlung normalerweise ist 105 x 12 Monate = 1260.
Nun steht auf der Abrechnung aber nur 1155 als Vorauszahlung. Ist das richtig? Liegt das an dem rückwoirkend gekürztem Monat Dezember aus 2012? Oder spielt der keine Rolle und er müsste die ganzen 1260 anerkennen als Vorauszahlung? Oder hätte ich den einen Monat auch rückwirkend in der Abrechnung von 2012 geltend machen müssen?
Dankeschön
Christian