Wohnrecht für Mieter

  • Hallo an alle,
    ich bin neu hier und hab eine Frage.
    Kann unsere Vermieterin uns Wohnrecht auf Lebenszeit einräumen?
    Ihr Sohn erbt nach ihrem Tod das Haus.
    Wenn ja, können wir selbst einen Vertrag auf setzen oder muß das beim Notar gemacht werden?
    Wäre Euch für eine Antwort sehr dankbar.


  • Wenn ja, können wir selbst einen Vertrag auf setzen oder muß das beim Notar gemacht werden?

    Ja, eure Vermieterin, wenn gleich Eigentümerin, kann euch ein Wohnrecht auf Lebenszeit einräumen.
    Möglich sind beide Varianten, einmal schuldrechtlich (=Vertrag, ohne Eintragung ins Grundbuch) und einmal dinglich (Eintragung ins Grundbuch).

  • Ja, eure Vermieterin, wenn gleich Eigentümerin, kann euch ein Wohnrecht auf Lebenszeit einräumen.
    Möglich sind beide Varianten, einmal schuldrechtlich (=Vertrag, ohne Eintragung ins Grundbuch) und einmal dinglich (Eintragung ins Grundbuch).


    Abgesehen davon, dass dies kein Mietrecht ist, scheinst Du wohl Ahnung von der Materie zu haben...:rolleyes:

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