Vermieter berechnet nach Widerspruch noch mehr!

  • Hallo zusammen,

    der Streit mit meinem alten vermieter geht weiter.
    Hatte hier schon mal nach Hilfe gefragt:
    https://forum.mietrecht.de/thread/7348-um…egal/#post50394

    Kurzfassung: Vermieter berechnet nicht alles an Miete und fordert nun Geld von mir.

    Ich habe ihm gegen die Nebenkostenabrechnung widersprochen und bat um erneute Berechnung wo alles berücksichtigt wird.

    Nun hat er mir geantwortet:

    - Das ich auf die 15€ für die Kosten des Kontos hingewiesen wurde und ich nicht widersprochen habe.
    - Der §551 BGB nicht relevant ist
    - Er berechnet nun zusätzlich 60€ für "Erledigungen der Reparaturen"

    Also fordert er nun 46€ + 60€ = 106€

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    1. Musste ich wirklich widersprechen? Er hat Abschnitt 2 bei §551 makiert und nicht den 4. Abschnitt.
    2. Darf er mir einfach 60€ berechnen? Im Mietvertrag steht unrenoviert übergeben.
    3. Er hat einen Kassenbon beigefügt von der Steckdose und Fußleiste die fehlten und die er gekauft hat, dort berechnet er zusätzlich noch eine Steckdose, Silikon, Montagefix... muss ich das alles zahlen?
    Auf der Abnahme steht nur " 1 Steckdosen Blende + Steckdose und 1 Stückleiste"


  • 1. Musste ich wirklich widersprechen? Er hat Abschnitt 2 bei §551 makiert und nicht den 4. Abschnitt.
    2. Darf er mir einfach 60€ berechnen? Im Mietvertrag steht unrenoviert übergeben.
    3. Er hat einen Kassenbon beigefügt von der Steckdose und Fußleiste die fehlten und die er gekauft hat, dort berechnet er zusätzlich noch eine Steckdose, Silikon, Montagefix... muss ich das alles zahlen?
    Auf der Abnahme steht nur " 1 Steckdosen Blende + Steckdose und 1 Stückleiste"

    1. Nein. In Verträgen kann viel stehen. Wenn es gegen das Gesetz verstößt, dann ist die Vereinbarung nichtig. Es könnte sogar sein, dass du gar keine Kaution hättest hinterlegen müssen. Aber wayne. Bei der Nebenkostenabrechnung muss er zumindest die 280€ in Ansatz bringen (Zinsen dürften nicht nennenswert sein). Falls die BK Abrechnung richtig ist, wovon ich nicht ausgehe, dann schuldest du 16€, statt den 46€.

    2, 3. Wenn die Steckdose und Fußleiste damals beim Einzug vorhanden waren, dann bist du schon für den Schaden verantwortlich. Du hättest ja bspw. auch keine Innentür eintreten können, bei der Abnahme wird festgehalten: "1 Innentür" und im Nachhinein sagen, dass ich die Wohnung ja nur unrenoviert übergeben muss. Für selbstfabrizierte Schäden muss man schon einstehen.

  • Hallo,

    wenn die Schäden da waren, hast du dafür gerade zu stehen. Die 60Euro für die Steckdose (einzelne Blenden gibt es oft nicht) und die Fussleiste inkl. Kauf der Teile und Montage sind doch relativ günstig.

    Gruss
    H H

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