Der Mietvertrag wurde vom Nachmieter unterschrieben ohne vorherige Wohnungsabnahme.

  • Hallo zusammen

    Ich habe am 20. 08. 2014 einen Mietvertrag 01.09.2014 unterschrieben. Im Laufe der Renovierungszeit habe ich mich aber dazu entschieden,da doch nicht einzuziehen weil mir so einiges an der wohnung einige Mängel(Risse an der Decke, feuchte Wände und uralter Schimmel im Badezimmer) aufgefallen sind und die Wohnung fristgerecht zum 1.1. 2015 gekündigt. Nun hat der Vermieter eine Nachmieterin in gefunden und einen Mietvertrag mit ihr zum 1.10.2014 abgeschlossen ohne mit mir eine Wohnungsabnahme zu machen. Habe mich bereiterklärt die wohnung noch zu ende zu renovieren.Daraufhin sagte er am Telefon ich soll der nachmieterin einen schlüssel geben und einen noch behalten weil er meinte das die wohnung ja noch mir gehöre ?? und ist einfach in den Urlaub gefahren.

    Bin ich aus dem Schneider?
    Gehört die Wohnung wirklich noch mir?:confused:
    Was passiert denn mit mir wenn beide Parteien (vermieter und nachmieter)den Vertrag einfach aufheben?
    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Liebe Grüße
    Maya

    Einmal editiert, zuletzt von Maya (8. Oktober 2014 um 15:33)

  • das ist ja mal ein Sachverhalt , junge junge.

    Hast du der Nachmieterin einen Schlüssl gegeben? Besitzt du noch einen Schlüssel? Nutzt die Nachmieterin die Wohnung bereits als Wohnraum? Hast du ne Kaution geleistet? Hast du Mietzahlungen getätigt?

    Nur um erst einmal ein paar Fragen zu stellen.

  • Ich würde niemals einer Nachmieterin einen Schlüssel aushändigen, erst recht nicht, wenn keine Abnahme der Wohnung stattgefunden hat.

    Zitat

    Nun hat der Vermieter eine Nachmieterin in gefunden und einen Mietvertrag mit ihr zum 1.10.2014 abgeschlossen ohne mit mir eine Wohnungsabnahme zu machen.

    Wurde denn für Deine Wohnung ein Aufhebungsvertrag geschlossen? Wenn ja, wann endet das Mietverhältnis? Wenn nicht, warum?

    Solange Du nichts in der Hand hast, dass Deine Wohnung zum Stichtag X gekündigt ist, bist Du auch Mieter (mit allen Verpflichtungen).

    Hier könnte eigentlich nur die Nachmieterin Schadenersatzforderungen (im schlimmsten Fall auch die fristlose Kündigung) an den Vermieter stellen, wenn sie die Wohnung nicht zum Vertragsbeginn erhält.

    Lange Rede, kurzer Sinn:
    Die Nachmieterin geht dich nichts an. Du solltest Dich bemühen, dass ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird und Du die Wohnung an den Vermieter zurück gibst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • wenn die neue Mieterin die Wohnung bereits bezogen hat, und es in der Tat den neuen Mietvertrag zw. Nachmieterin und dem Vermieter zum 01.10. gibt, dann sehe ich hier schon einen Aufhebungsvertrag mit der alten Mieterin und dem Vermieter, der dadurch konkludent zu stande gekommen ist. Auch ist der alten Mieterin das Besitzrecht entzogen worden und muss keine Mietzahlungen mehr leisten.

  • Maya,
    in gewissen Milieus musste mit allem rechnen; die Story könnte evtl. noch lange nicht zuende sein...
    Meiner unmassgeblichen Meinung nach endet Dein Mietverhältnis am 31.12.2014.

  • Eine Wohnung kann icht zweimal vermietet werden. Wenn ein neuer Mietvertrag bereits abgeschlossen wurde, freuen Sie sich.

    wie man sieht, geht es schon. Beide Verträge sind wirksam zustande gekommen, vorausgesetzt natürlich es wurde keine Vorbehalte oder ähnliches vereinbart. Der Vermieter macht sich halt nur schadensersatzpflichtig.

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