Beiträge von H Hamburg

    "2. Wartungskosten der Heizanlage
    Mir kommen die Wartungskosten ziemlich hoch vor. Es werden 170€ pauschal und dann noch Einzelposten für Wartung und Schornsteinfeger beanschlagt."
    - Unzulässig. Alle entstandenen+berechneten Kosten sind (auf Verlagen des Mieters) centgenau nachzuweisen.

    Die Aussage "unzulässig" ist etwas pauschal und nicht unbedingt richtig. Wenn die Wartungskosten tatsächlich entstanden sind, dann könne sie auch umgelegt werden. Wartungskosten für eine Heizung liegen üblicherweise um 150Euro, so dass der Punkt "Wartung separat" interessant wäre. Kaminreiniger finde ich hier relativ niedrig.

    Lass dir die Belege zeigen, dann wirst du sehen, was da war. Pauschale Kosten ohne Beleg, wären nicht umlegbar. Das mit dem "centgenau" dramatisiert das Thema etwas.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    damit ein Makler einen Provisionsanspruch hat, muss er wenigstens eine Vereinbarung mit euch haben. Im Allgemeinen steht so etwas schon im Inserat und wird wirksam, sobald man den Makler kontaktiert. Da du übers Telefon mit ihm in Kontakt getreten bist, hätte er eine Provisionsvereinbarung mit dir auf eine andere Weise abschließen müssen, bevor du den Mietvertrag unterschrieben hast. Sollte es also so sein, dass du nie irgendetwas in der Richtung bekommen hast, dann hat er kein Anrecht auf die Provision.

    Sollte der Makler und der Vermieter wirtschaftlich verflochten sein, gibt es ebenfalls kein Anspruch auf eine Provision. Das ist allerdings nicht einfach nachzuweisen. Wenn allerdings beide Firmen den selben Geschäftsführer haben, ist es widerum einfach.

    Hast du den Mietvertrag denn schon unterschrieben?

    Wenn du den Mietvertrag bereits unterschrieben hast, dann könntest du die Zahlung an den Makler verweigern (allerdings nur, wenn du wirklich niemals eine Provisionsvereinbarung bekommen hast).

    Hast du noch keinen unterschriebenen Mietvertrag hast du die Wahl. Nicht zustimmen, keine Wohnung, oder zustimmen und Wohnung. Hinterher hättest du dann immer noch die Möglichkeit dir das Geld zurückzuholen, wenn es diese wirtschaftliche Verpflechtung gibt. Das wird aber nicht einfach. Und ob du diesen Ärgen mit deinem Vermieter wirklich willst, musst du wissen.

    Gruss
    H H


    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Wenn so klar im MV steht das Gartenpflege entfällt ,. dann wüsste ich auch nicht wieso man dir das berechnen dürfte.

    Wenn im Mietvertrag steht dass, die Gartenpflege entfällt, heißt das wohl eher, dass der Mieter diese nicht durchführen muss. Hat aber mit den Betriebskosten nichts zu tun.

    Interessant, aber hier noch nicht beantwortet wäre, was gemäß der Betriebskosten vereinbart ist. Wird auf die BkVO verwiesen, ist die Gartenpflege umlegbar.

    Gruss
    H H

    Hallo H H: Zum Thema Betriebskosten habe ich folgendes gefunden. Wie ist Deine Meinung dazu ?

    "Als Betriebskosten sind solche Kosten zu verstehen, die dem Vermieter durch den bestimmungegemäßen Gebrauch laufend entstehen.

    Hierzu gehören dann nicht Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten sowie Herstellungskosten.

    Instandhaltungskosten sind solche Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den bestimmungsgemäßen Gebrauch zu erhalten, wenn durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung ein Mangel entstanden ist. Die Beseitigung eines Mangels gehört also zur Instandhaltung, die nicht im Wege der Betriebskosten umgelegt werden kann.

    Keine Betriebskosten sind insbesondere die Kosten der Anschaffung von Geräten und Kleinteilen, auch wenn es sich um verschleißbedingte Ersatzbeschaffungen handelt (BGH WuM 2004,290)

    Maßnahmen zur Schadensvorsorge - wie Wartung, Pflege und Überwachung - können dagegen im Wege der Betriebskosten umgelegt werden (zB. AG Berlin GE 1988,524.)

    Für den Fall bedeutet dies, dass Ihr Vermieter die reinen Wartungskosten zwar als Betriebskosten in Ansatz bringen darf, nicht aber den Teil des Aufwandes und Materials, der auf die Behebung des Defekts entfällt. Dieser wäre sauber herauszurechnen, bevor hier etwas gezahlt wird.

    Denn für die Abnutzung zahlt der Mieter bereits den Mietzins. "

    Was soll ich dazu sagen?

    Hast du toll rausgesucht und prima abgeschrieben! 3 Smiley faces :) :) :) für dich.

    Steht aber alles nicht im Widerspruch zu dem, was hier geschrieben wurde. Wartungskosten sind umlegbar, Reparaturen nicht.

    Gruss
    H H

    Dass der Vermieter ü. Bauaufsicht/Ordungsamt udgl. Konsequenzen zu tragen hat ist offensichtlich.
    Können sich mietrechtlich Schadenersatzansprüche ableiten lassen?
    Wir als Mieter haben bei Einzug nicht erkennen können, dass dieser Raum gar nicht vermietet werden darf.
    Und weil der Vermieter dies auch verschwiegen hat (er wußte z.B. dass die dort verbaute Heizung nie über 18 Grad warm wird), hat er dieselbe Miete berechnet wie für einen normalen Wohnraum.

    Aha, es geht am Ende doch nur ums Geld, wie erbärmlich.

    Das nenne ich mal eine schnelle Reaktion; bereits nach 4 Jahren merkst du, dass die Heizung nie über 18 Grad warm wird (nicht mal im Sommer?) und willst jetzt den Großteil der jemals bezahlten Miete zurückbekommen. Na dann mal viel Spaß.

    Das wird nichts. Lese dich mal bezüglich rückwirkender Mietminderung schlau.
    Für den Mangel, "in nicht genehmigter Wohnung gewohnt" gibt es auch kein Schmerzensgeld.

    Da ist es noch wahrscheinlicher, dass auf den bösen Vermieter, der 30 qm illegal vermietet hat, ein Kopfgeld ausgesetzt ist. Wende dich doch mal an Interpol.

    Gruss
    H H

    ...

    ...Ich bin ein Freund der Beurteilung von Recht und Unrecht und muss sagen, dass uns in diesem Fall klar ein Schaden zugefügt wird.

    ....Und das ist nur der mietrechtliche Schaden, auf psychologischer Ebene ist das weitaus schlimmer (irgendwann will mich sich einfach an irgendetwas oder irgendwem abreagieren, wenn man in seiner Konzentration erfordernden Tätigkeit andauernd unterbrochen wird), .

    So ein selbstmitleidiges Geschwafel. Hörst du dir eigentlich selbst noch zu?

    Es ist nicht zum Aushalten, ich bin hier raus.

    Over and Out
    H H

    P.S. Was studiert ihr denn? Lass mich raten, Sozialpädagogik.

    Für die Hausreinigung notwendige Putzmittel sind umlegbar. Wäre also zu prüfen was genau sich hinter Hausmeister-Material verbirgt.

    Nebenkosten: Treppenhausreinigung | Was ist auf Mieter umlegbar?

    Jetzt seid ihr bei den Beträgen von 1,28 Euro und 5,11 Euro angelangt?????

    Für mich sieht die Abrechnung grundsätzlich in Ordnung aus. Ich denke, eine notarielle Beglaubigung, dass die Putzfrau den gekauften Meister Propper nur für euer Haus verwendet und dass der Hausmeister wirklich neue Klamotten bekommen hat, brauchst du nicht.

    Gruss
    H H

    8.000 € Gebäudeversicherung für ein 10-Parteienhaus ist aus meiner Sicht nicht zu teuer.

    Hallo anitari,

    wenn du demnächst eine Versicherung brauchst, wende dich gerne an mich. Ich kann dir was "günstiges" vermitteln.

    Zum Glück handelt es sich in diesem Fall um ein Haus mit 36 Einheiten. Daher ist die Versicherung nicht ganz so dramatisch teuer.

    Gruss
    H H

    Das trifft zu bei einem defekten Ausdehnungsgefäss. Das bei der Zentralheizungsanlage in meinem MFH ist schon mindestens 20 Jahre alt, das in meiner Gasetagenheizung meiner Mietwohnung knapp dreissig Jahre - und sie funktionieren immer noch. Also ist das Auffüllen bestenfalls als Wartung zu verstehen, genauso wie die Regulierung des Wasserdrucks oder die Kesselreinigung o. dgl.

    Hallo Berny,

    immer diese Besserwissereien. Was hat denn meine Aussage mit einem defekten Ausdehnungsgefäß zu tun?

    Auch heile Ausdehenungsgefäße müssen regelmäßig aufgefüllt werden, dafür haben sie schließlich ein Auffüllventil. Unter "regelmäßig" ist zu verstehen, dass es immer wieder mal durchgeführt werden muß. Das kann auch im Abstand von mehreren Jahren sein. Damit zählen die Kosten zu den Betriebskosten als Wartung der Heizungsanlage (wenigstens das hattest du verstanden).

    Gruss
    H H

    Hallo Wolfgang65,

    natürlich kann er es machen und genauso natürlich darf er es aber nicht.

    Und jetzt??

    Die Frage haben die Forenteilnehmer schon vorher verstanden und entsprechend beantwortet, wie auch immer aus deiner Sicht das Problem "gelagert" ist.

    Welchen Hintergrund hat denn die Ermittlung gegen deinen Vermieter?

    Schreib endlich mal worauf du hinaus willst oder wende dich an ein anderes Forum.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn die Kosten nach Betriebskostenverordnung abgerechnet werden, dann darf er die Kosten für die Hofreinigung und die Gartenpflege umlegen. Theoretisch könnte er sogar den Baumschnitt auf die Mieter umlegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es die letzten Jahre nicht berechnet hat. Es ist auch egal, ob sein Sohn die Arbeit ausgeführt hat.

    Ob du vermutest, dass der Zaun eingerechnet wurde, spielt ebenfalls keine Rolle. Das müßtest du beweisen. Ich finde aber , dass der Betrag von 171,36 Euro eher niedrig ist.

    Ich würde bezahlen und die Sache auf sich beruhen lassen. Wenn du jetzt richtig "auf die Tonne haust", dann könntest du den Vermieter dazu nötigen, sich beraten zu lassen. Dann kommt der Baum auch noch drauf.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Faszinierend, dass Du zur Umlage dieser Kosten eine eindeutige Aussage triffst, obwohl dieses Thema absolut strittig ist.
    Weiterhin scheint deine Meinung da mehr Gewicht zu haben, als die von etlichen Experten.

    Woher beziehst Du dieses Wissen, wenn es nicht einmal eine eindeutige Rechtsprechung hierzu gibt?

    Du kannst hier auch hundert Paragraphen zitieren: Das Wort "Trinkwasseruntersuchung" finde ich dort nirgendwo. Sicher kann man dies dort irgendwo hineininterpretieren, allerdings ist das eine vergebene Mühe, wenn es hierzu keine Rechtsprechung gibt.
    Eine Trinkwasseruntersuchung hat nichts mit einer Wasseraufbereitung oder dem Betrieb einer Anlage zu tun. Es steht lediglich im Zusammenhang damit.

    Du kannst mir allerdings gern eine Quelle zu deinen Behauptungen nennen. Deine Meinung ist im Vergleich zu Rechtsprechung allerdings nichts wert (auch wenn Du das sicher gern anders hättest).

    Hallo,

    ich sehe gar nicht wo dein Problem ist. Das Thema Wasseruntersuchung ist zwar im Abs.2 zur Wasserversorgung nicht erwähnt, aber spätestens im Abs 17 wird auf alle in Abs.2 bis Abs.16 nicht genannten Kosten, auf §1 BkVO verwiesen

    § 1 Betriebskosten
    (1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder
    Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude,
    Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen

    Das da die regelmäßige Legionellenuntersuchung reinfällt, sollte auch für dich einzusehen sein.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    warum sollte die Eigentümergemeinschaft dich fragen, bevor ein Beschluss getroffen wird?
    Obwohl ihr je schon dadurch involviert seid, dass der Beschluss auf einer Eigentümerversammlung getroffen wurde, zu der deine Mutter eingeladen war.

    Aber, eine Vollmacht zur Klage heißt nichts anderes, als dass die Verwaltung gegen dich klagen könnte. Damit hat sie aber noch lange keinen "Fall". Leipziger82 hat ja schon gefragt, wogegen geklagt werden soll.
    Auf Einhaltung der Hausordnung vielleicht. Würde mich aber wundern, wenn eine Klage eingereicht wird, ohne den Störenfried vorhaer schriftlich kontaktiert zu haben.
    Naja, Sie können dich ja nicht rausschmeißen.

    Gruss
    H H

    Hallo Knarz,

    was bist du denn für einer?

    Ziehst in eine Wohnung neu ein und stellst jetzt fest, dass über dir eine Familie mit Kindern wohnt, die euch zu laut ist.
    -Jetzt soll der Vermieter das Problem lösen und die Kinder bändigen.
    -Oder besser noch, rauschmeißen - eine Familie mit 3 Kindern.
    -Oder er soll sein Haus umbauen.
    -Oder die Familie soll einsehen, dass die Wohnung nicht das Richtige ist und freiwillig ausziehen.
    -Oder die Miete muss reduzieren, damit ihr einen finanziellen Vorteil ziehen könnt.

    Ihr habt doch echt einen Schaden! Ihr seid dort freiwillig eingezogen. Denkt ihr wirklich jetzt dreht sich alles nur darum, dass es für euch perfekt ist.

    Wenn man sich eine Wohnung ansieht, kann man fragen, wer über einem wohnt oder ob das Haus hellhörig ist. Habt ihr nicht gemacht, jetzt müßt ihr mit den Konsequenzen leben. Ihr könnt entweder selber versuchen auf die Mieter einzuwirken oder den Vermieter BITTEN euch zu unterstützen. Mehr ist nicht möglich. Sonst besorgt euch Oropax und findet euch mit der Situation ab.

    Gruss
    H H

    Hallo Humanoid,

    hör doch auf mit dem Geschwafel.

    Du hast einen Prozess geführt oder führen lassen, ohne dass du die Prozeßkostenübernahme hattest. Dann warst du und/oder dein Anwalt zu blöd einen subsantuierten Vortrag zu bringen. Jetzt muss die Gesellschaft deinen Murks wenigstens nicht bezahlen. Du schuldest dem Gericht und deinem Anwalt also die aufgelaufenen Kosten. Willkommen im richtigen Leben - wer den Prozess verliert, der darf die Show bezahlen.

    Da Anwälte nicht auf Leute stehen, die am Ende die Rechnung nicht bezahlen können, wird schwer in München einen Rechtsbeistand zu finden, der pro bono für dich tätig wird. Vor allem, weil du bestimmt ein komischer Kauz bist.

    Volle Gönnung, da trifft es mal den Richtigen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    da habt ihr ein recht kompliziertes Verhältnis.

    Niemand kann ohne Einverständnis aller vier Parteien aus dem Vertrag entlassen werden. D.h. ein Aufhebungsvertrag wäre ungültig.

    Der Vermieter kann euch drei allerdings gesamtschuldnerisch in die Pflicht nehmen. Es kann sich also das Geld von demjenigen holen, von dem er möchte. Wenn also einer nicht zahlt, dann sind die anderen in der Pflicht.

    Ihr drei könnt im sog. Innenverhältnis klären, wer für welchen Teil der Kosten verantwortlich ist. D.h. wenn ihr der Meinung seit, Mieter A muss seinen Anteil solange zahlen, bis ein Nachfolger da ist, dann könntet ihr ihn nötigenfalls verklagen.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Zusätzlich solltest Du wissen, dass Du die Gerichtskosten selbst vorschießen musst und vermutlich auch auf diesen sitzen bleibst, da bei Arbeitslosen nichts zu holen ist. Die Kosten für den Anwalt sind dort das geringste Übel.
    Die Gerichts- und Räumungskosten für beide Wohnungen können schnell mal einen hohen 4-stelligen Betrag erreichen. Im schlimmsten Fall sogar was 5-stelliges.


    Hallo,

    das ist doch Blödsinn. Du hast das entweder noch nie gemacht, oder deine Räumung ist lange her.

    Die Gerichtskosten für ein Räumungsverfahren sind in Bereich von einigen 100 Euro. Auch der Gerichtsvollzieher kostet nicht viel. Teuer war immer das Ausräumen der Wohnung und die Einlagerung der Möbel. Seit 2013 hat sich aber einiges geändert.

    Das frühere Berliner Modell ist in vereinfachter Form als „beschränkter Vollstreckungsauftrag“ seit dem 1. Mai 2013 in § 885a ZPO festgelegt. Die Vorschrift erlaubt es, den Vollstreckungsauftrag auf die Herausgabevollstreckung zu beschränken, ohne das Vermieterpfandrecht auszuüben. Einfach gesagt heißt das, der Gerichtsvollzieher "schmeißt" den Mieter raus und die Sachen bleiben in der Wohnung. Google das ruhig einmal. Im allgemeinen holen die Exmieter die Sachen dann irgendwann ab. Nach einem Monat kannst du die Sachen verwerten oder entsorgen.

    So ist die Räumung zwar immernoch aufwändig und kostet viel Nerven, aber übermäßig teuer ist es nicht, wenn du alles richtig machst.
    Da du scheinbar wenig Ahnung hast, musst du dich entweder gut einlesen, oder du tritts wirklich bei Haus&Grund ein. Die helfen eigentlich bei so etwas.

    Gruss und viel Erfolg
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    ich würde eher davon ausgehen, dass es keine Kleinreparatur ist. Bei den Kleinreparaturen geht es ausschließlich um die Reparatur von Dingen, die im regelmäßigen Zugriff des Mieters liegen. Da zählt das Ausdehnungsgefäß nicht mir rein.

    Aber, das Auffüllen des Ausdehnungsgefäßes gehört ist im Grunde zu den Betriebskosten der Heizungsanlage, da es sich um eine Arbeit handelt die regelmäßig durchgeführt werden muss. Damit bleiben die Kosten so oder so bei dir hängen.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

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