"2. Wartungskosten der Heizanlage
Mir kommen die Wartungskosten ziemlich hoch vor. Es werden 170€ pauschal und dann noch Einzelposten für Wartung und Schornsteinfeger beanschlagt."
- Unzulässig. Alle entstandenen+berechneten Kosten sind (auf Verlagen des Mieters) centgenau nachzuweisen.
Die Aussage "unzulässig" ist etwas pauschal und nicht unbedingt richtig. Wenn die Wartungskosten tatsächlich entstanden sind, dann könne sie auch umgelegt werden. Wartungskosten für eine Heizung liegen üblicherweise um 150Euro, so dass der Punkt "Wartung separat" interessant wäre. Kaminreiniger finde ich hier relativ niedrig.
Lass dir die Belege zeigen, dann wirst du sehen, was da war. Pauschale Kosten ohne Beleg, wären nicht umlegbar. Das mit dem "centgenau" dramatisiert das Thema etwas.
Gruss
H H